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Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)

Die Landwirtschaftskammer (LAKA) hat die definitive Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands (SBV) verabschiedet. Sie begrüsst die Weiterführung des Rahmenkredits und der Grenzschutzmassnahmen. Ebenso Massnahmen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln optimieren und generell eine umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft fördern. So zum Beispiel die Einführung der Produktionssystembeiträge oder die Überführung von Anforderungen im Bereich Pflanzenschutz in den ökologischen Leistungsnachweis. Damit bietet der Bundesrat Antworten auf die bestehenden Herausforderungen und auf die Trinkwasserinitiative. Keinen Sinn sehen die LAKA-Mitglieder hingegen im vorgeschlagenen Betriebsbeitrag, der Regionalisierung der Biodiversitätsbeiträge, der Fusion der Landschaftsqualitäts- mit den Vernetzungsbeiträgen und der Streichung der Ressourceneffizienzbeiträge. Hier setzen sie vielmehr auf die Fortsetzung des bewährten Systems, das erst seit 2014 in Kraft ist. Ebenfalls keine Mehrheit fand die Verpflichtung einer sozialen Absicherung der Bäuerinnen für den Erhalt der Direktzahlungen. Der SBV ist sich aber bewusst, dass die jetzige Situation verbesserungswürdig ist. Deshalb schlägt er vor, dass bei Investitionskrediten eine obligatorische Versicherungsberatung eingeführt wird. Auch bei der Begrenzung der Direktzahlungen will die Mehrheit der LAKA bei den bisherigen Kriterien bleiben. Die vorgeschlagene Begrenzung von 250'000 Franken pro Betrieb erachten sie als zu wenig griffig. Was die Ausbildungsanforderungen betrifft, so schlägt die Basis des SBV vor, hier im Grundsatz das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Basis zu nehmen. Keinen Anpassungsbedarf sehen sie beim bäuerlichen Boden- und Pachtrecht. Eine Lockerung der Bedingungen könnte die Zukunft der bäuerlichen Familienbetriebe gefährden.