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Bauernfamilien profitieren von einer sicheren AHV

Standpunkt vom 29. August 2022

Am 25. September stimmen wir neben der Massentierhaltungsinitiative auch über die AHV-Reform und deren Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer ab. Damit die AHV-Reform umgesetzt werden kann, müssen beide Abstimmungen angenommen werden. Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat dazu zwei Mal die Ja-Parole gefasst. Fakt ist, dass in der Landwirtschaft das Einkommen im Rentenalter zu 65% aus der AHV kommt. Über alle Branchen und Personen in der Schweiz liegt der Schnitt bei 56%. Eine «gute» und gesicherte Rente aus der ersten Säule ist entscheidend für den Lebensstandard unserer Pensionäre.

Die Gründe der Reform sind schnell erklärt. Wir haben in der Altersvorsorge das Problem, dass aufgrund der Alterspyramide und der steigenden Lebenserwartung die Leistungen auf Dauer nicht mehr finanziert werden können. Der Bund geht davon aus, dass ab er 2025 die AHV nicht mehr finanzieren kann. Die jährlichen Ausgaben übersteigen dann die jährlichen Einnahmen.

Mit der Erhöhung ihres Referenzalters auf 65 Jahre leisten die Frauen einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der AHV. Deshalb federt das Parlament mit Ausgleichsmassnahmen die negativen Folgen für Frauen der Übergangsgenerationen etwas ab. Weiter wird die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte erhöht.

Die AHV-Reform bringt zudem neue Möglichkeiten wie einen flexibleren Renteneintritt. Wer will und es vermag, kann mit 62 in Rente, dies dann mit einer kleineren Altersrente. Oder er/sie kann bis 70 arbeiten, dies erhöht dann seine Altersrente gegenüber der «Normalrente», welche mit einer Pensionierung mit 65 Jahren erzielt werden kann. Es wird sogar möglich, «teilweise in Rente zu gehen». Heisst, ich kann zum Beispiel mit 64 zu 50% in Rente und mit 68 ganz in Rente gehen.

Fazit: In der ersten Säule besteht unbestritten Handlungsbedarf. Die vorliegende AHV-Reform und die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sind absolut notwendig und eine geeignete Vorlage zur (vorläufigen) Sicherung der ersten Säule. Wir tun gut daran, diese anzunehmen.

Peter Kopp, Leiter Soziales und Dienstleistungen SBV

Autor

Peter Kopp

Peter Kopp

Leiter Departement Soziales und Dienstleistungen
Generalsekretär Agrisano

Telefon 056 461 71 82
E-Mail peter.kopp@agrisano.ch

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