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Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung

Mit Ihrem Schreiben vom 16. Februar 2021 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. In Anbetracht der gegenwärtigen Situation unterstützt der Schweizer Bauernverband (SBV), dass das summarische Verfahren und die vollständige Aufhebung der Karenzzeit bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird.  Der SBV begrüsst ausserdem die Verlängerung der Nichtanrechnung des Einkommens aus Zwischenbeschäftigung während dem Bezug von Kurzarbeitsentschädigung.