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Statuten des Schweizer Bauernverbands (SBV)

I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1 Name

Unter dem Namen Schweizer Bauernverband (SBV), Union Suisse des Paysans (USP), Unione Svizzera dei Contadini (USC), Uniun Purila Svizra (UPS) besteht auf unbestimmte Dauer ein Verband in der Rechtsform des Vereins gemäss Art. 60 ff ZGB.

Art. 2 Sitz

Der SBV hat seinen Sitz in Brugg. Er betreibt in Bern eine Zweigstelle. Zur Erfüllung von weiteren Aufgaben und insbesondere zum Erbringen von Dienstleistungen können Zweigstellen an weiteren Orten festgelegt werden.

Art. 3 Zweck

Der SBV ist die Dachorganisation der Bauern und Bäuerinnen. Er ist für die umfassende Interessenvertretung des Bauernstandes, insbesondere gegenüber den Bundesbehörden, den Politikern und den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie den Konsumenten und der Bevölkerung zuständig. Er wahrt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die ethischen Grundwerte. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

Art. 4 Aufgaben

Die zentralen Aufgaben des SBV sind: 

  • Interessenvertretung auf nationaler und internationaler Ebene mit dem Ziel, den Bauern Einkommen und Existenz zu sichern
  • Information der Bauern sowie allgemeine und produktionsbezogene Öffentlichkeitsarbeit 
  • Erbringen von Dienstleistungen 
  • Wahrnehmung der Interessenvertretung bei der Grund- und höheren Berufsbildung für die Schweizer Landwirtschaft

Der SBV trifft insbesondere folgende Massnahmen: 

  • Festlegung der Zielsetzungen des Berufsstandes auf der Grundlage des bäuerlichen Familienbetriebes 
  • Koordination der Bestrebungen seiner Mitgliedorganisationen 
  • Erarbeiten von Grundlagen für eine aktive Agrarpolitik

Er berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Anliegen der verschiedenen Sprachgebiete und Regionen sowie die Interessen der Gebiete mit erschwerten Produktionsbedingungen.