Lieber besser als schneller

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 24. November 2023

Mit einer Verschiebung um ein Jahr, soll die Umsetzung von 3.5% Biodiversitätsförderflächen auf dem Ackerland praxistauglicher werden. Das verhindert unerwünschte negative Effekte.

Um Direktzahlungen zu erhalten, muss jeder Betrieb 7 Prozent seiner Fläche für die Förderung der Biodiversität einsetzen. Effektiv sind es im Schnitt 19 Prozent! Ab 2024 kommt mit 3.5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf dem Ackerland eine zusätzliche Bedingung für die Betriebe im Talgebiet dazu. Doch das letzte Wort zum Einführungsdatum ist noch nicht gesprochen: Am 4. Dezember entscheidet der Nationalrat über die Motion 23.3846. Diese will die Einführung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau um ein Jahr verschieben und die möglichen Massnahmen zur Umsetzung ausdehnen. Die Motion verfolgt das gleiche Ziel wie ein angenommener Antrag von Bio Suisse in der Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands (SBV) diesen Frühling. Der SBV unterstützt die Verschiebung zur Optimierung der Umsetzungsmassnahmen. Mit einer praxistauglicheren Version lassen sich unerwünschte Nebeneffekte vermeiden und der Nutzen für die biologische Vielfalt erhöhen. Für alle Betriebe, welche die neue Bedingung bereits umgesetzt haben, gibt es bei einer Annahme der Motion keine Nachteile. Sie bekommen die Direktzahlungen auf den bereits angelegten Elementen. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats unterstützt die Motion. Der Schweizer Bauernverband hofft, dass die grosse Kammer dieser Empfehlung folgt.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
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