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Stellungnahmen

Der SBV beteiligt sich als Interessenvertretungsorganisation der Schweizer Landwirtschaft intensiv an den Vernehmlassungsprozessen des Bundes. Er äussert sich jährlich etwa 50 bis 70 mal in Anhörungsverfahren mit einer Stellungnahme.

Der SBV verfasst seine Stellungnahmen nur in einer Sprache.

Stellungnahmen Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (Einführung eines vollen Lastenausgleichs und Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft)

10.09.20 | Absolut zentral ist aber, dass keine Überführung des FLG in das FamZG stattfindet und es keinerlei Auswir-kungen auf die FLG-Leistungsempfänger gibt. Das heutige FLG-Finanzierungssystem, unter Einbezug der Auf-teilung von nicht gedeckten Aufwendungen (Bund 2/3 und der Kanton 1/3), hat sich bewährt und muss beibehalten werden. Auch aus Sicht der Kantone besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf (vgl. Bericht des Bundesrates vom 28. September 2018 in Erfüllung der Motion 13.3363 der Finanzkommission-NR, S. 43).

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Stellungnahmen Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

01.09.20 | Allgemeines Der Schweizer Bauernverband (SBV) erachtet die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die verbindliche Selbstregulierung als zielführend und unterstützt die Stossrichtung der geplanten Reform. Die Krankenkassenbranche hat es leider bis heute nicht geschafft, der lästigen Kaltakquise und den zu hohen Entschädigungen Einhalt zu gebieten.

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Stellungnahmen Consultation relative à la loi fédérale sur les voies cyclables

27.08.20 | Dans votre courrier du 13 mai dernier vous nous invitez à prendre position sur la consultation mentionnée en ob-jet et nous vous remercions de nous offrir cette possibilité. De façon générale, l’Union suisse des paysans (USP) salue la nouvelle loi fédérale sur les voies cyclables, mais rappelle que cette dernière doit avant tout fixer les principes de base, ainsi que la mise en œuvre, et non se perdre dans trop de détails.

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Stellungnahmen Revision der CO2-Verordnung Vernehmlassungsverfahren

21.08.20 | Die Schweizer Landwirtschaft ist vom Klimawandel stark betroffen, weshalb es für die hiesige Landwirtschaft wichtig ist, dass Massnahmen getroffen und Regulierungen in Kraft gesetzt werden, welche denselben eindäm-men. Der Schweizer Bauernverband unterstützt deshalb grundsätzlich das Klimaabkommen von Paris und auch dessen Umsetzung auf gesetzlicher Ebene. Die Massnahmen zur Umsetzung führen aber auch zu zusätzlichen Kosten. Diese müssen ebenfalls beachtet werden. Um eine drohende Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetzes 2022 zu vermeiden, unterstützen wir die Verlängerung der bestehenden Klimaschutzinstrumente für das Jahr 2021. Die Weiterführung der Inland-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure begrüssen wir ausdrücklich. Die Aufrechterhaltung des Emissionshandelssystems (EHS), welches mittlerweile mit dem System der EU verknüpft ist, erachten wir als wichtige Notwendigkeit, ebenso die Neuregelungen bezüglich den Emissi-onsvorschriften im Rahmen des Neuwagenzieles. Jedoch wünschen wir, dass die Teilrevision der Verordnung besser auf das zukünftige CO2-Gesetz abgestimmt ist.

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Stellungnahmen Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2021

20.08.20 | Für die Möglichkeit, uns zur Höhe des BVG-Mindestzinssatzes 2021 in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1 % für das Jahr 2021 aus. Sowohl die neue, wie auch die alte Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dienen, würden gemäss aktuellem Stand eine Senkung des BVG-Mindestzinses rechtfertigen. Wie bereits festgehalten, dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbesehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener weise sehr gross. Die Volatilität ist unverändert hoch. Nichtsdestotrotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen im Jahr 2020 sehr solide präsentiert. Unter diesem Aspekt besteht kein akuter Handlungsbedarf.

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Stellungnahmen Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) – Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung

13.07.20 | Für die Möglichkeit, uns zur Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung [ALV]) vernehmen zu lassen, dan-ken wir Ihnen bestens. Die Corona-Krise hat die Schweizer Wirtschaft unter Einschluss des Arbeitsmarkts stark getroffen. Die Nutzung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ist in den vergangenen Monaten in die Höhe geschnellt. Gemäss dem erläu-ternden Bericht wurden im April für rund 36 Prozent aller angestellten Personen in der Schweiz KAE genehmigt. Dies hat natürlich eine grosse finanzielle Belastung der ALV zur Folge. Ohne finanzielle Unterstützung des Bundes im laufenden Jahr würde die ALV-Schuldenbremse aktiviert. In Anbetracht dieser aussergewöhnlichen Situation können wir uns mit den befristeten Gesetzesänderungen ein-verstanden erklären. Ist abzusehen, dass der Bund die ALV auch im Jahr 2021 ausserordentlich unterstützen muss, ist ebenfalls eine Erhöhung der Lohnbeiträge zu prüfen. Wir danken für die Kenntnisnahme unserer Stellungnahme und die Berücksichtigung unserer Anliegen bei Ihren Beschlüssen.

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Stellungnahmen
Revision des Energiegesetzes

24.06.20 | Mit der Energiestrategie 2050 beschloss die Schweizer Stimmbevölkerung 2017, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken. Die dazu festgelegten Fördermassnahmen laufen Ende 2022 und Ende 2030 aber aus. Ziel der Vorlage ist es, mehr Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen sowie die langfristige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Dabei werden bestehende Förderinstrumente verlängert und angepasst. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft bis im Jahre 2030 2'100 GWh/Jahr produzieren und dabei auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.  Grundsätzlich befürwortet der SBV die Stossrichtung der Revision mit der Verlängerung der Fördermassnahmen bis 2035 und insbesondere die Verknüpfung der Energie- und Klimapolitik. Jedoch bedauern wir ausserordentlich, dass der vorliegende Gesetzesentwurf weder eine Lösung für den Weiterbetrieb von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen noch für den dringend nötigen Zubau neuer Anlagen enthält. Deshalb fordern wir technologiespezifische Zielwerte, da die Versorgungssicherheit und die eng verknüpften Klimaziele nur mit dem entsprechenden Energiemix erreicht werden können. Für PV-Anlagen bietet vorliegender Gesetzesentwurf mit grösseren Investitionsbeiträgen für Anlagen ohne Eigenverbrauch eine gute Lösung.  Aufgrund der engen Koppelung der Revision mit dem Stromversorgungsgesetz begrüssen wir die angekündigte Etablierung von Quartierstrom/ Energiegemeinschaften. Stromkonsumierende im ländlichen Raum dürfen dabei nicht diskriminiert werden, wobei die Landwirtschaft auf eine sichere Versorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen ist. Eine Anpassung der Netztarifierung aufgrund einer höheren Arbeitskomponente ist zurückzuweisen.  Die Schweizer Landwirtschaft möchte einen Beitrag leisten zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 und den Klimazielen. Hierfür ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass die dezentrale Produktion erneuerbarer Energien möglichst einfach und ökonomisch möglich ist. Die Förderung muss technologieabhängig ausgearbeitet werden, damit in Zukunft das Potential für Photovoltaik ausgenutzt wird und eine Lösung für das Fortbestehen der bestehenden Biogasanlagen wie auch ein Zubau gefunden wird.

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Stellungnahmen Consultation : Modification de l’ordonnance sur les lignes électriques (OLEI)

13.05.20 | Dans votre courrier du 3 avril 2020 dernier vous nous invitez à prendre position sur la consultation mentionnée en objet et nous vous remercions de nous offrir cette possibilité. Un écosystème sain est indispensable à une agriculture durable. A cet effet, l’agriculture fournit de nombreux efforts depuis de plusieurs années afin de conserver les milieux naturels nécessaires à une production agricole durable. Ainsi, l’Union suisse des paysans (USP) soutient pleinement la présente modification qui vise à obliger les gestionnaires de réseau à assainir les supports électriques représentant un risque d’électrocution pour les oiseaux. Sachant que les électrocutions aviaires représentent la principale cause de mortalité chez certaines espèces, l’USP se réjouit de ces nouvelles dispositions. En outre, les mesures d’assainissement proposées profitent non seulement à la nature mais aussi à l’économie et à la société, sachant que les accidents avec les oiseaux causent aussi des dégâts aux installations électriques. En vous remerciant de nous avoir consultés dans le cadre de ce dossier et en demeurant à votre entière disposition pour tout complément d’information, nous vous adressons, Madame, Monsieur, nos salutations distinguées.

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