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SBV-News Nr. 9 (1. – 9.3.2021)

Notiz­ der Woche

Für Arbeitnehmende die aus einem Staat (Gebiet) einreisen, der sich auf der BAG-Quarantäneliste befindet, besteht während 10 Tagen nach der Einreise in die Schweiz eine Quarantänepflicht. Darunter fallen zurzeit auch ausländische Arbeitnehmende in der Landwirtschaft. Der SBV, die kantonalen Bauernverbände und die landwirtschaftlichen Fachorganisationen setzen sich für Erleichterungen bei den ausländischen Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft ein. Nicht zuletzt, weil für diese keinerlei Entschädigung für die Quarantänezeit vorgesehen sind.


 

Konferenz der bäuerlichen Parlamentarier

Wie zum Start jeder Session, führte der SBV ein Treffen der bäuerlichen Parlamentarier durch, um die im Parlament anstehenden Geschäfte mit Bedeutung für die Landwirtschaft zu besprechen. Weil infolge Corona aktuell nur Parlamentsmitglieder Zugang zum Bundeshaus haben, musste Verbandspräsident Markus Ritter dies für einmal alleine machen.

Spitzengespräche

Der SBV tauschte sich mit Coop, dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der Fial (Lebensmittelindustrie) aus. Mit Coop ging es um Marktfragen und aktuelle politische Themen. Erfreulich ist, dass die Land- und Ernährungswirtschaft mit wenigen Ausnahmen gut durch die Corona-Krise gekommen ist. Beim Gespräch mit dem BAFU ging es um aktuelle Umwelt-Themen, wie die Umsetzung des CO2-Gesetzes, das Vorgehen bezüglich Jagdrecht, Gentechnologie oder Foodwaste. Mit der FIAL standen neben der Marktsituation und den politischen Themen die Zusammenarbeit bei der Abstimmung zu den extremen Volksinitiativen im Zentrum.

Reklamation beim Fastenopfer

Der SBV reagierte auf die Fastenopfer-Kampagne «Weniger Fleisch, mehr Regenwald». Die Beziehung zwischen Klima und Nahrung ist komplex. Der Slogan der Kampagne wird dem nicht gerecht, nicht zuletzt, weil die Kampagne nicht zwischen ausländischer und inländischer Produktion unterscheidet. In einem Brief drückte der SBV seine Missbilligung aus und forderte eine differenzierte Kommunikation. Die Schweizer Produktion ist nachhaltig: Der Anteil des inländischen Futters beträgt 84 Prozent, 50 Prozent des Sojas stammt unterdessen aus Europa und 99% der importierten Sojabohnen aus Übersee stammen aus zertifiziert nachhaltiger Produktion, bei der eben keine Regenwälder gerodet wurden.  

Unterschriftübergabe gegen PETA Klage

Der SBV beteiligte sich an der Übergabe der mehr als 23’000 gesammelten Unterschriften gegen die Klage von PETA nach dem Brand auf einem Bauernhof in Cortébert (BE). Die Tierschutzorganisation hatte gegen die betroffene Bauernfamilie geklagt, nachdem ein Teil der Kälber nicht hatte gerettet werden können und verbrannt war. Die Unterzeichnenden von in- und ausserhalb der Landwirtschaft brachten ihre Empörung über das Verhalten von PETA zum Ausdruck. Die Petition verlangt von PETA den Rückzug der Klage und eine Entschuldigung bei der betroffenen Bauernfamilie. Die Übergabe diente aber auch dazu, die anwesenden Medienschaffenden über die Brandschutzmassnahmen sowie die Schwierigkeiten bei der Brandbekämpfung auf Bauernhöfen zu informieren. Die Petition wurde der Gemeinde und der Staatsanwaltschaft übergeben.

Statistik der Woche

Im Jahr 2020 wurden 232’157 Tonnen Trockensubstanz von Soja und Sojanebenprodukten, hauptsächlich Sojaextraktionsschrot und -kuchen, als Futtermittel importiert. Gegenüber 2019 hat die Importmenge um 3,8 % abgenommen. Die Branche hat sich in den letzten Jahren zunehmend bemüht, Soja aus zertifizierter Produktion zu importieren. Der Anteil des Sojas aus europäischen Quellen ist deshalb deutlich angestiegen, während Brasilien als Herkunftsland an Bedeutung verloren hat.