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SBV-News Nr. 9 (26.02. – 02.03.2018)

Notiz­ der Woche

Am 28. Februar hat der Nationalrat der Motion von Nationalrat Jean-Pierre Grin (SVP) mit 140 zu 35 Stimmen zugestimmt. Diese verlangt, Palmöl vom geplanten Freihandelsabkommen mit Malaysia auszuschliessen, um die Schweizer Rapsölproduktion zu schützen. Das Geschäft geht nun in den Ständerat, welcher der Motion etwas kritischer gegenüberstehen dürfte. Es bleibt zu hoffen, dass die kleine Kammer das Abstimmungsresultat vom 24. September 2017 mit knapp 80% Ja-Stimmen für die Ernährungssicherheit und für die Stärkung der Inlandproduktion bei seiner Entscheidung berücksichtigt.


 

Vorstand

Der Vorstand des SBV diskutierte die aktuellen Herausforderungen wie das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten, das Fernbleiben des SBV vom Mercosur-Agrargipfel und die nächsten Schritte diesbezüglich. Die Mitglieder besprachen und verabschiedeten auch ein Argumentarium zur Trinkwasser-Initiative, das den Mitgliedorganisationen in den nächsten Tagen zugestellt wird. Er befasste sich auch mit den Positionen des SBV zum Verordnungspaket, der Fairfood-Initiative und der Initiative für Ernährungssouveränität. Weiter informierte sich der Vorstand über die ersten Resultate der Umfrage zur Weitentwicklung der Agrarpolitik und legte auch hier das weitere Vorgehen fest. Im Zusammenhang mit dem Austritt des Verbands der Schweizer Gemüseproduzenten entschied der Vorstand, den Gemüseproduzenten eine Wiedererwägung zu beantragen.

Treffen mit der FIAL

Der SBV tauschte sich in einem Gespräch mit der Spitze der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial) aus und diskutierte die verschiedenen Teilmärkte. In weiten Teilen sind sich die beiden Organisationen einig. Eingehend wurden auch die aktuellen politischen Themen vertieft. Bei der Initiative für sauberes Trinkwasser besteht Konsens, dass mit der Initiative die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft grundsätzlich in Frage gestellt würde. Auch bei der Deklaration der Gentech-Freiheit fand man sich. Beide Organisationen engagieren sich dafür, dass auch in der Schweiz möglichst rasch ein Label für gentechfreie Lebensmittel ausgelobt werden kann.

Weiterbildung Pflanzenschutz

Die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) hat vom Bundesamt für Umwelt den Auftrag erhalten, die im nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz geplante obligatorische Weiterbildung für landwirtschaftliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln zu planen und zu koordinieren. In Rahmen eines Austausches zwischen dem SBV und der HAFL konnten die Anliegen des SBV an die Weiterbildung dargelegt und die nächsten Schritte definiert werden. Damit die Informationen rasch allen relevanten Akteuren in der Landwirtschaft zur Verfügung stehen, wird der SBV im April eine separate Plattform Pflanzenschutz mit Schwerpunkt Weiterbildung organisieren.

Entschädigungsansätze für Freileitungen, Schächte und erdverlegte Leitungen

Ab sofort liegen die «Entschädigungsansätze für Freileitungen und Masten» und die «Entschädigungsansätze für Schächte und erdverlegte Leitungen im landwirtschaftlichen Kulturland», Ausgabe 2018/2019, vor. Dabei handelt es sich um gemeinsame Empfehlungen mit verschiedenen Verbänden und Unternehmen, die alle zwei Jahre an die Entwicklungen bei der Teuerung und beim Zinsumfeld angepasst werden. Gegenüber den letzten Entschädigungsansätzen hat sich wegen der Teuerung eine Erhöhung der Entschädigungsansätze um 0.8 Prozent ergeben. Die Entschädigungsansätze sind auch auf der Webseite von Agriexpert kostenlos verfügbar. Ebenso kann die neue Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden 2018 im Shop von Agriexpert auf www.agriexpert.ch bestellt werden.

Statistik der Woche

Agristat schätzt, dass 297‘000 Vollzeitäquivalente (bzw. 7,4 % der Arbeitsplätze) der Schweiz im Jahr 2015 in Bezug zur Schweizer Landwirtschaft standen. 156‘000 Vollzeitäquivalente (bzw. 3,9 % der Arbeitsplätze) waren zwingend von der Schweizer Landwirtschaft abhängig. Dazu gehören natürlich die Landwirte sowie Erbringer von Vorleistungen (z.B. Düngerhandel, Futtermittelfirmen, Landmaschinen-Werkstätten) und einige nachgelagerte Betriebe (z.B. Getreidesammelstellen und -mühlen, Schlachtbetriebe).