Bundesrat macht AP2030 zur Sparübung

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. Februar 2026

Der Bundesrat gab heute bekannt, wie er die Agrarpolitik 2030 ausrichten will. In einigen Punkten setzt er die Ziele richtig, mit einem grossen Ausreisser: Unverständlicherweise will die Regierung den Zahlungsrahmen massiv kürzen. Ein völliges No-Go! Die AP2030 wird damit faktisch zu einer Sparvorlage. Die vom Parlament gemachten Vorgaben zur künftigen Agrarpolitik können so nicht erfüllt werden.  

Der Bundesrat äusserte sich heute zu seinen Vorstellungen über die künftige Agrarpolitik. Er unterstrich dabei seinen Willen, die Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit zu stärken. Er verzichtet dabei auch auf die Einführung von Lenkungsabgaben. Der SBV begrüsst diesen Entscheid, da dies die Lebensmittelproduktion in der Schweiz nur verteuert und zu hohem Verwaltungsaufwand geführt hätte. Weiter will der Bundesrat die Situation der Urproduktion auf dem Markt verbessern, was ebenfalls sehr positiv ist. Der dritte erfreuliche Punkt ist die Absicht der Regierung, das Problem der grossen administrativen Belastung anzugehen. 

Hingegen hält der Bundesrat an seinen Sparplänen fest und ist nicht bereit, die ausgewiesenen Mehraufwände zu finanzieren. Der vorgeschlagene Zahlungsrahmen 2030-33 liegt gar um 750 Mio. Franken tiefer als der geltende Finanzrahmen. Die AP2030 wird damit zu einer Sparvorlage. Die vom Parlament im Rahmen der Motion 22.4251 gemachten Vorgaben an die künftige Ausgestaltung der Agrarpolitik werden zur Farce. Die ungenügende Einkommenssituation in der Landwirtschaft würde sich weiter verschlechtern. Die Mittelkürzungen sind auch deshalb unangebracht, weil die Ausgaben für die Landwirtschafft seit 25 Jahren nominal stabil sind, während die Bundesausgaben um 80% gewachsen sind. Der SBV erwartet, dass die zusätzlich verlangten Leistungen korrekt entschädigt werden und der Teuerung Rechnung getragen wird.

Der SBV fordert den Bundesrat auf, bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsunterlagen diesen Punkt zu korrigieren und die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Haltung des SBV zu einzelnen Elementen zur AP2030 sind auf diesem Merkblatt zu finden.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch

Loïc Bardet

Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales

Telefon079 718 01 88
E-Mail loic.bardet@sbv-usp.ch

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