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Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 21. März 2020

Der Schweizer Bauernverband und seine Mitgliedsektionen bearbeiten intensiv die verschiedenen Probleme und offenen Fragen, die sich aus dem Corona-Ausnahmezustand für die Land- und Ernährungswirtschaft sowie die Bauernfamilien ergeben.

Der durch den Coronavirus ausgelöste Ausnahmezustand beschäftigt die Landwirtschaft ebenfalls intensiv. Sie will auch in der aktuell schwierigen Situation ihren Beitrag zur Versorgung des Landes leisten. Dazu braucht es einige Massnahmen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist daran, diese zu definieren und umzusetzen, damit die Weiterführung der landwirtschaftlichen Arbeit und die Versorgung der Märkte gewährleistet ist.

Zentral ist die Sicherstellung der benötigten Arbeitskräfte. Es zeichnet sich ein Mangel an Personal ab, weil viele ausländische Saisonarbeitskräfte nicht mehr in die Schweiz kommen können oder wollen. Der SBV versucht zusammen mit seinen Mitgliedorganisationen und in Absprache mit dem Bund sicherzustellen, dass zumindest jene, die kommen können und wollen, auch in die Schweiz einreisen können. Weiter hat er beschlossen, die Einrichtung einer nationalen Arbeitskräfte-Vermittlungsplattform umzusetzen, auf Basis der in der Westschweiz bereits bestehenden Lösung Agrix.ch. Landwirtschaftsbetriebe, welche Mitarbeitende suchen, können dort ihr Angebot dort sichtbar machen. Leute, die aus den Krisen-Branchen aktuell nicht arbeiten dürfen, aber gerne würden, können sich auf dieser Plattform registrieren. Anfang nächster Woche soll der nationale Betrieb aufgenommen werden.  

Ebenfalls ist der SBV daran, die Situation der Marktfahrer weiter zu klären. Aktuell ist der Verkauf auf dem Betrieb (Hofladen) erlaubt. Zur besseren Auffindbarkeit und für das Registrieren für das bargeldlose Zahlen (TWINT) steht die kostenlose Plattform vomhof.ch zur Verfügung. Ebenso gestattet ist das Aufstellen von einem einzelnen Marktstand in einer Ortschaft oder das Anbieten eines Lieferservice.

Um allfällige Liquiditätsengpässe zu bewältigen, sind das Bundesamt für Landwirtschaft und die Kantone daran zu prüfen, ob eine erste Akontozahlung der Direktzahlungen vorgezogen werden kann. Zudem steht das Instrument der zinsfreien Betriebshilfe-Darlehen zur Verfügung.

Der SBV informiert laufend auf einer seiner Webseite «Coronavirus - Fragen & Antworten»

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Martin Rufer

Martin Rufer

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Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

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Mobile       079 280 69 66
Email        francis.egger@sbv-usp.ch

Sandra Helfenstein

Schweizer Bauernverband
Leiterin Departement Kommunikation und Marketing
Geschäftsbereich Medien & Kampagnen
Mediensprecherin

Telefon 056 462 52 21
Mobile 079 826 89 75
E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

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