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Stellungnahmen

Der SBV beteiligt sich als Interessenvertretungsorganisation der Schweizer Landwirtschaft intensiv an den Vernehmlassungsprozessen des Bundes. Er äussert sich jährlich etwa 50 bis 70 mal in Anhörungsverfahren mit einer Stellungnahme.

Der SBV verfasst seine Stellungnahmen nur in einer Sprache.

Stellungnahmen Änderung des Heilmittelgesetzes und des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse

21.03.18 | Die in der Vernehmlassungsunterlage vorgeschlagene Neuregelung führt zu einer Aushebelung übergeordneter öffentlicher Interessen (Gesundheits- oder Konsumentenschutz), wird keine Preiswirkung haben, ist unnötig und politisch kaum mehrheitsfähig. Der SBV lehnt diese daher ab und schlägt stattdessen vor, die Lebensmittel aus dem Geltungsbereich des CdD-Prinzips auszunehmen.

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Stellungnahmen Regelung für transparentes Lobbying

13.03.18 | Nous soutenons le principe que les membres du parlement conservent la responsabilité concernant l’accès des représentants d’intérêts et que le système proposé doit être simple, peu coûteux et applicable. Il nous semble aussi justifié que le système soit également informatif : les citoyens ont à leur disposition un registre intelligible qu’ils peuvent consulter non seulement pour s’informer des mandants et des mandats des personnes représentant des intérêts au sein du Palais du Parlement, mais également afin de connaître la source parlementaire de l’accès octroyé à un représentant d’intérêts. L’USP propose la modification suivante de l’article 69b paragraphe 1 « Tout député peut faire établir deux cartes d’accès de longue durée pour des membres de sa famille, des collaborateurs personnels ou des représentants d’intérêts ».

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Stellungnahmen Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern

12.03.18 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt grundsätzlich die geplanten Änderungen in der VZAE und VIntA. Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern und auch die Massnahmen bei Nichteinhaltung der Integra-tionskriterien werden begrüsst. Die Umsetzung muss aber für die Arbeitgeber, Kantone und Bund aus administ-rativer und finanzieller Sicht tragbar sein. Die Vereinfachungen im Bereich der Anstellung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen sollen auf der anderen Seite nicht mit zusätzlichen Arbeitsmarktkontrollen erschwert werden. Für die Integration ist der Erwerb von Sprachkompetenzen wichtig. Wir sind aus diesem Grund der Mei-nung, dass bei Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung, welche nur vorübergehend in der Schweiz arbei-ten, die Erteilung bzw. Verlängerung der Arbeitsbewilligung nicht an Sprachkompetenzen geknüpft werden darf.

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Stellungnahmen Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV)

05.03.18 | Der SBV begrüsst die Änderung von Anhang 2 Ziffer 11 Absatz 3 der Gewässerschutz-Verordnung (GSchV) in ihren Grundzügen. Neu sollen für 55 Stoffe (38 organische Pestizide, 13 Human- und Veterinärpharmaka, 4 In-dustriechemikalien) wissenschaftlich begründete Anforderungswerte an die Wasserqualität von Oberflächenge-wässer eingeführt werden. Die neuen ökotoxikologischen Werte erlauben es, individuell auf den einzelnen Wirk-stoff einzugehen und ihn nach seiner tatsächlichen Giftigkeit für Gewässerorganismen zu beurteilen. Der SBV fordert die rasche Einführung von EQS-Werten für alle Pflanzenschutzmittel. Aktuell sind 387 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe bewilligt (Webseite BLW). Diese gehören zu den in der Schweiz am besten geprüften Chemikalien. Gleichzeitig sind in der Schweiz über 30 000 Stoffe wie Medikamente, Hormone etc. im täglichen Gebrauch.

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Stellungnahmen Verpflichtungskredite ab 2019

02.03.18 | Es gilt aus Sicht des SBV zwei Punkte zu beachten: Kulturland ist die wichtigste, nicht erneuerbare Grundlage für die Produktion von Lebensmitteln und damit zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit unverzichtbar. Folgerichtig verlangt eine Reihe von Verfassungsartikeln (Art. 75, 102, 104, 104a BV) einen haushälterischen Umgang mit dem Kulturland. Daher ist auch bei Erweiterungsprojekten der Verkehrsinfrastruktur das Kulturland maximal zu schonen. Zweitens: Damit die Ländlichen Räume und ihre Bewohnerinnen und Bewohner nicht zu kurz kommen, muss die bessere Anbindung der ländlichen Zentren an den Agglomerationsverkehr stärker berücksichtigt werden. Dies gilt neben der Strasse auch für den öffentlichen Verkehr.

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Stellungnahmen Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten

28.02.18 | L'USP estime que les restrictions proposées en matière de publicité ainsi que les procédures en matière de con-trôles des entreprises atteignent une limite supérieure et que tout renforcement serait une entrave aux principes de notre constitution de liberté de commerce et de responsabilité personnelle. L'USP estime qu'une approche aussi restrictive pourrait représenter un précédent dangereux dans d'autres domaines de consommation comme par exemple la consommation de sucre ou de viande. Vi-à-vis des adultes, une information complète et neutre est préférable à une stratégie de prohibition. D'autres renforcements ne devraient pas intervenir dans le cadre des ordonnances d'application.

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Stellungnahmen Vorentwurf über die Änderung des Bundesgesetzes über Familienzulagen

20.02.18 | Ausbildungszulagen ab Ausbildungsbeginn: Die Auswirkungen dieser Massnahme fallen im sozialpolitischen Gesamtkontext eher gering aus. Es sei darauf hingewiesen, dass die Unterschiede bei den Ansätzen zwischen den Kantonen, welche den Mindestbetrag von 200.- bzw. 250.- Franken pro Monat ausrichten und solche mit höheren Ansätzen, deutlich stärker ins Gewicht fallen, als die hier vorgeschlagene Änderung. Familienzulagen für arbeitslose alleinstehende Mütter : Mit dieser Massnahme soll eine Lücke im sozialpolitischen Netz geschlossen werden, welche für die betroffenen Mütter schmerzlich ist. Dies ist zu begrüssen. Finanzhilfen an Fa-milienorganisationen: Der SBV begrüsst es, dass die aktuelle und allgemein anerkannte Praxis künftig gesetzlich geregelt wird.

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Stellungnahmen Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

29.01.18 | Im Sinne gleichlanger Spiesse im Werbemarkt insbesondere im Vergleich mit sog. Online-Medien können wir der Zulassung zielgruppenspezifischer Werbung in der RTVV zustimmen. Die vorgesehenen Einschränkungen betreffs Zielgruppe Minderjährige erscheinen uns sinnvoll. Ebenso die Einschränkung, dass die SRG die Zielgruppen für die zielgruppenspezifische Werbung nicht ausschliesslich nach geografischen Kriterien definieren kann (in direkter Konkurrenz zu regional-lokalen Anbietern). Die vorgesehene Erhöhung des Anteils spezifisch aufbereiteter Sendungen für Menschen mit Sinnesbehinderung durch Untertitelung oder Gebärdensprache begrüssen wir. Die SDA leistet für die Qualität der Berichterstattung der lokal-regionalen Programme eine unverzichtbare Vor-arbeit. Wir begrüssen, dass diese Dienstleistungen gesichert werden sollen und insbesondere, dass in den Leistungsvereinbarungen mit der SDA die lokal-regionalen Bedürfnisse in den Vordergrund gerückt werden

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