Nachbessern!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 2. September 2026

In der Milch- und Kartoffelbranche fanden Preisdiskussionen zur Abfederung der Trockenheitsfolgen statt. Bei der Milch wird der Richtpreis um 4 Rappen erhöht und eine weitere Forderung in gleicher Höhe wird auf Grund der ausserordentlichen Lage von der Milchbranche an den Bund gestellt. Bei den Kartoffeln wurde der Trockenheitszuschlag auf magere 2 Rappen festgelegt. Der Schweizer Bauernverband erwartet, dass der Detailhandel bei den Kartoffeln nachbessert. Es braucht Taten statt Worte!

Die ersten Preisverhandlungen in den Branchen fanden statt. Die Branchenorganisationen Milch beschloss, den Richtpreis für die Milch um 4 Rappen zu erhöhen. Für den SBV ist zentral, dass nicht nur die Richtpreiseerhöhung vorgenommen wird, sondern sich die effektiv ausbezahlten Produzentenpreise auf das neue Richtpreisniveau angehoben werden. Weitere 4 Rappen will die Branche, auf Grund der ausserordentlichen Lage über eine Unterstützung des Bundes erwirken. 

In der Kartoffelbranche ergaben die Verhandlungen gerade mal 2 Rappen mehr. 2 Rappen sind absolut ungenügend in Anbetracht der Ausfälle infolge Trockenheit bei jenen, die keine Möglichkeit hatten, ihre Kulturen zu bewässern. Betriebe, die bewässern konnten, hatten hohe Zusatzkosten und -aufwände. 2 Rappen reichen folglich nirgendwohin, um die wirtschaftlichen Folgen der Trockenheit für die Produzentinnen und Produzenten abzufedern. Der Schweizer Bauernverband fordert die Detailhändler auf, zu ihren Versprechen zu stehen und die ursprüngliche Forderung von 7 respektive 13 Rappen für Bio zu erfüllen. 

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Politique des agglomérations et Politique pour les espaces ruraux et les régions de montagne

17.01.24 | Politique des agglomérations et Politique pour les espaces ruraux et les régions de montagne

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 12-23: Das Landwirtschaftsjahr 2023

16.01.24 | 2023 bringt als drittes Jahr in Folge für die Landwirtschaft ein wirtschaftlich unbefriedigendes Resultat. Wetterkapriolen und hohe Kosten sind 2023 die wichtigsten Gründe. Gleichzeitig stagniert die landwirtschaftliche Produktion von Nahrungsmitteln. Damit geht der Selbstversorgungsgrad zwangsläufig zurück.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 2 (8. – 12.1.2024)

16.01.24 | Die deutsche Landwirtschaft ist in Aufruhr. Die Zunahme der Auflagen und der gleichzeitige Rückgang der Unterstützung führen in eine Sackgasse und säen viel Frust. Die Schweizer Landwirtschaft steht ebenfalls unter starkem Druck. Noch gelingt es bei wichtigen Themen, die Behörden und Politiker mit Argumenten zu überzeugen. Dies war der Fall bei der Budgetdiskussion im Dezember, bei der der Agrarkredit von Kürzungen verschont wurde. Auch Treibstoffzollrückerstattung für die Bauernbetriebe bleibt bestehen. Wir engagieren uns für diesen Dialog, denn davon profitieren alle!

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zu den Landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029

12.01.24 | Vernehmlassung zu den Landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Zwei Mal Nein zu den Rentenvorlagen

11.01.24 | Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands lehnt aus Gründen der Finanzierbarkeit eine 13. AHV-Rente ab und erachtet eine generelle Erhöhung des Rentenalters zurzeit als ebenfalls nicht zielführend.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung des Landwirtschaftsgesetzes

10.01.24 | Stellungnahme: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Umsetzung Motion 19.3445 Fraktion BD «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall»)

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 1-2024

09.01.24 | Der Countdown in der EU läuft! Ab diesem Jahr müssen unsere Kolleginnen und Kollegen vier Prozent der Ackerfläche «stilllegen». Doch wie ambitioniert ist die Massnahme wirklich? Die Flächen sind nach der Ernte der Hauptkultur passiv oder aktiv zu begrünen, beispielsweise mit Kleegras. Düngen und Pflanzenschutz sind ab dann verboten und von April bis Mitte August gilt Mähverbot. Danach dürfen Winterkulturen gesät werden. Landschaftselemente werden angerechnet. Betriebe mit weniger als 10 ha Ackerfläche sind davon ausgenommen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung

09.01.24 | Die SRG als öffentlich-rechtlicher Sender für uns ein wichtiges Standbein einer funktionierenden Demokratie. Sie muss deshalb mit den dafür nötigen Mitteln ausgestattet sein, um ihren Auftrag zu erfüllen.

Mehr lesen