Hauptinhalt

Prämien-Entlastungs-Initiative: Es droht eine weitere Milliardenrechnung

Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP fordert, dass die Versicherten höchsten 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Es ist unbestritten, dass die Krankenkassenprämien viele Haushalte zunehmend belasten. Denn die Gesundheitskosten sind in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen. Aktuell erhält deshalb rund ein Viertel der Bevölkerung eine Prämienverbilligung. Das sind 2.3 Millionen Menschen.

Da die Krankenkassenprämien pro Person und unabhängig von der Einkommenshöhe sind, möchten die Initianten die Prämienbelastung quasi deckeln. Familien, Rentner-Paare und Personen mit durchschnittlichen Einkommen sollen neu ebenfalls entlastet werden. Bei Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sind die Kantone bereits heute verpflichtet, die Prämien zu verbilligen.

Diese Prämienverbilligungen schlagen heute mit 5.4 Milliarden Franken jährlich zu Buche. Mehr als die Hälfte des Betrags bezahlt der Bund (2.9 Milliarden Franken). Die Kantone übernehmen 2.5 Milliarden Franken. Mit der SP-Initiative kämen gemäss Schätzungen des Bundesrats weitere 3.5 bis 5 Milliarden Franken hinzu. Die Hauptlast hätte die sonst schon stark belastete Bundeskasse zu schultern. Total beliefen sich die Prämienverbilligungen mit der SP-Initiative auf über 10 Milliarden Franken pro Jahr.

Bei einer Annahme der Initiative wäre das Bundesbudget nochmals massiv belastet. Und dabei ist das Problem der Finanzierung der im März angenommenen 13. AHV-Rente noch nicht gelöst. Der jährliche Bundesbeitrag an die AHV wird voraussichtlich von heute 10 auf 13 Milliarden im Jahr 2030 ansteigen. Aktuell weist der Bundeshaushalt bereits Fehlbeträge in Milliardenhöhe aus. Dieser weitere finanzielle Hosenlupf der Prämienverbilligung würde unweigerlich massivste Sparmassnahmen mit sich bringen. Im Hauptfokus wären einmal mehr die ungebundenen Ausgaben. Dazu gehört auch derAgrarkredit mit den Direktzahlungen.

Besonders störend ist, dass die Initiative keine Lösungen bringt, um das Übel an der Wurzel zu packen und die stetig steigenden Gesundheitskosten einzudämmen. Sie blendet die Ursachen der explodierenden Gesundheitskosten (z.B. unnötige Leistungen, zu viele Spitäler) völlig aus und erhöht einfach die finanziellen Verpflichtungen der öffentlichen Hand.

Wegen den horrenden finanziellen Kosten lehnte das Parlament die Initiative ab. Es verweist auf einen ausgearbeiteten kostendämpfenden Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Dieser sieht vor, dass die Kantone neu einen Mindestbetrag der Kosten der obligatorischen Grundversicherung (Krankenkassen) für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Zurzeit muss nur der Bund seine Beiträge an die Prämienverbilligung automatisch erhöhen, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung steigen. Mit dem Gegenvorschlag müssten dies auch die Kantone tun. Er verpflichtet also die Kantone, einkommensschwache Haushalte stärker zu entlasten. Der Gegenvorschlag setzt dort an, wo tatsächlich ein Handlungsbedarf besteht. Dieser «Kompromiss» bedeutet für die Kantone Mehrkosten von etwa 360 Millionen Franken.

Aus all den Gründen ist die Prämien-Entlastung-Initiative abzulehnen. Nur bei einer Ablehnung tritt der ausgewogene und wirkungsvollere Gegenvorschlag in Kraft.

Autor

Peter Kopp

Peter Kopp

Leiter Departement Soziales und Dienstleistungen
Generalsekretär Agrisano

Telefon 056 461 71 82
E-Mail peter.kopp@agrisano.ch

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News SBV-News Nr. 30 (26. – 30.7.2021)

02.08.21 | In ihrer 1. August-Ansprache beim Brunch auf dem Fohrenhof in Kleinwangen betonte Bundesrätin Karin Keller-Sutter die Vielfalt und rief zum Zuhören auf. Sie habe in der letzten Zeit viel gehört von Gräben: Zwischen Stadt und Land, Jung und Alt, Mann und Frau. Das sei ein Ausdruck der Vielfalt basiere auf den unterschiedlichen Ansichten, Bedürfnisse und Lebenswelten. Um die Herausforderungen der Schweiz zu meistern, müssten wir einander zuhören und auch andere Meinungen respektieren, meinte die Bundesrätin.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen 1. August-Brunch: klein aber fein

01.08.21 | Der Brunch auf dem Bauernhof am Nationalfeiertag ist für viele Schweizerinnen und Schweizer ein fixer Bestandteil in der Agenda. Trotz aufwendiger Corona-Schutzmassnahmen und unsicherer Wetterlage luden über 200 Bauernfamilien landauf landab zu Tisch. Kleinere Buurezmorge standen dabei im Vordergrund. Auch Vertreter der Landesregierung mischten sich in den Kantonen Luzern und Freiburg unter die bunte Gästeschar. Kurz und gut: Die 29. Ausgabe des Traditionsanlasses war einmal mehr ein voller Erfolg.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 29 (19. – 23.7.2021)

26.07.21 | Der Arbeitgeber darf den Mitarbeitern in einem Landwirtschaftsbetrieb empfehlen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Er darf sie aber nicht dazu zwingen. Die Mitarbeiter müssen sich freiwillig für eine Impfung entscheiden. Eine Impfung hat nebst dem Schutz vor einer Corona-Erkrankung weitere Vorteile: Befreiung von der Kontakt- und Reisequarantäne in der Schweiz oder Reiseerleichterungen (je nach Land unterschiedlich). Aktuell sind keine Rekrutierungsländer auf der BAG-Risikoliste, dies kann sich jedoch schnell wieder ändern. Vollständig geimpfte Personen, welche aus einem Staat/Gebiet mit einer besorgniserregender Virusvariante (BAG Risikoliste) einreisen, müssen nicht in Quarantäne. Es lohnt sich frühzeitig neu einreisende Mitarbeiter darauf hinzuweisen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Bundesräte outen sich als Brunch-Fans

21.07.21 | Rund 200 Bauernfamilien stecken mitten in den Vorbereitungen für den 1. August-Brunch auf dem Bauernhof. Dieser findet unter Berücksichtigung besonderer Corona-Schutzmassnahmen statt. Die Plätze sind heiss begehrt; erste Gastgeberhöfe melden ihren Anlass bereits als ausgebucht. Auch heuer kündigt sich magistraler Besuch an – dies in den Kantonen Luzern, Freiburg und Bern, wovon letzterer eine Woche vor dem Nationalfeiertag in Form einer Wanderung stattfindet.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 28 (12. – 16. Juli 2021)

20.07.21 | Die Wetterkapriolen der vergangenen Wochen haben teilweise Auswirkungen auf die Versorgung mit Lebensmitteln – so erfüllen die Produkte unter anderem die hohen Qualitätsanforderungen nicht immer. Die Landwirtschaft erwartet von den Abnehmern und dem Detailhandel die nötige Toleranz. Auch hier braucht es Taten statt nur Worte.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 06-21: Transport und Herkunft von Schweizer Agrarimporten

12.07.21 | Eine deutliche Mehrheit der landwirtschaftlichen Einfuhren gelangt via Strassenverkehr in die Schweiz und stammt vorwiegend aus der EU. Weitere bedeutende Einfuhrregionen sind die Länder Südamerikas, Afrikas sowie Asiens (ohne China). Von dort werden vor allem Früchte, Kaffee, Tee und Gewürze sowie Getreide eingeführt. Dabei kommt unter anderem auch der Transport via Bahn- und Schiffverkehr zum Einsatz. Der Flugverkehr ist mit einem Anteil von 0,2 % an den Gesamteinfuhren selten. Jedes Verkehrsmittel hat seine eigene Nische; so ist der Flugverkehr tendenziell auf leichte Waren und/oder kleine Mengen, die einen hohen Kilogrammpreis aufweisen, spezialisiert. Via Flugverkehr werden vorwiegend Gemüse, Schaffleisch und Fisch sowie exotische Früchte importiert. Via Schiffverkehr werden vor allem Ölkuchen, Reis, Getreide und Kaffee eingeführt.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 27 (5. – 9.7.2021)

12.07.21 | Wenn die Land- und Ernährungswirtschaft über den Erhalt des Selbstversorgungsgrades spricht, wird das oftmals als alter Zopf abgetan. Die FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) erwartet, dass die globalen Lebensmittelimporte 2021 gegenüber dem Jahr 2020 um satte 12% steigen. Die derzeitigen Reserven an Essen reichen gerade mal aus, um die Weltbevölkerung rund 10 Wochen zu ernähren. Eine einheimische, produzierende Landwirtschaft zu erhalten, ist deshalb nach wie vor wichtig.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur vorgezogenen Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht

09.07.21 | Der SBV hat keine Bemerkugen zu den Anpassungen betreffend AMBV, VAM und AMVZ. Was die TAMV angeht, verlangt der SBV, dass der Bund als flankierende Massnahme Therapiealternativen ermöglicht und Tierarzneimittel, welche in der Schweiz nicht zugelassen sind, durch die Anerkennung von ausländischen Zulassungen für die Schweiz zulässt. In den Erläuterungen zu der vorliegenden Revision wird erwähnt, dass die Revision keine Auswirkungen auf den Tierschutz hat. Ohne flankierende Massanahmen ist bei Verboten von bestimmten Wirkstoffen ein Therapienotstand zu befürchten. Daher hat die Revision durchaus eine Relevanz im Bereich Tierschutz. Ohne wirksame Alternativtherapie kann es zu vermehrten Notschlachtungen kommen.

Mehr lesen