Pflanzen werden bereits seit 12’000 Jahren züchterisch verändert. Nur dank stetiger Züchtung und Fortschritten bei den Züchtungsmethoden stehen der Landwirtschaft die heute angebauten Pflanzensorten zur Verfügung (siehe Pflanzenzüchtung). Die Gentechnik ist eine Weiterentwicklung dieser Pflanzenzüchtungsmethoden und macht sich biotechnologische Verfahren zu Nutze, um Veränderungen im Erbgut zu bewirken, die gezielter sind als bei der herkömmlichen Züchtung.
Klassische Gentechnik
Die klassische Gentechnik ist eine Methode der Pflanzenzüchtung, bei der ein oder mehrere Gene derselben oder einer anderen Art in das Genom einer Pflanze eingebracht werden. Das Einfügen des genetischen Materials erfolgt in der Regel ungezielt in das Genom, wodurch es teilweise zu unerwünschten Veränderungen kommen kann. Die daraus entstehenden Produkte werden häufig als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bezeichnet.
Das Gentech-Moratorium
Ein Gentechnik-Moratorium ist im Gentechnikgesetz (GTG) verankert und sieht vor, dass keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen erteilt werden, ausser zu Versuchs- und Forschungszwecken. In der Schweiz dürfen aufgrund des Gentech-Moratoriums ausser zu Versuchs- und Forschungszwecken keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Die Auflagen für Versuche sind streng und im Gentechnikgesetzt (GTG) bzw. den entsprechenden Verordnungen festgelegt.
Dieses Moratorium wurde 2005 infolge einer Volksinitiative von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Nach einer ersten Laufzeit von fünf Jahren verlängerte das Parlament das Moratorium erstmals bis zum 27. November 2013, um die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms 59 (NFP 59) abzuwarten und die notwendigen Grundlagen für die Ausarbeitung von Koexistenzregelungen zwischen den verschiedenen Produktionsformen zu schaffen. Seither wurde das Moratorium viermal verlängert. Mit der jüngsten Verlängerung wurde seine Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Gleichzeitig beauftragte das Parlament den Bundesrat, einen Vorschlag für eine Regelung der neuen Züchtungsverfahren vorzulegen.
Der Schweizer Bauernverband begrüsst diesen Entscheid. So wird sichergestellt, dass in der Schweizer Landwirtschaft keine GVO angebaut werden und es wird die Grundlage geschaffen, damit eine Lösung für eine differenzierten Regelung zwischen «alter Gentechnik» und «neuen Züchtungsverfahren» erarbeitet werden kann (siehe: Neue Züchtungsverfahren). Sorten, welche mit neuen Züchtungsverfahren entwickelt wurden, sind anders zu handhaben als Sorten, welche mit der alten Gentechnik entwickelt wurden. Denn Sorten aus NZV könnten auch auf natürlichem Weg oder durch gewöhnliches Kreuzen und Selektion entstanden sein.