Das Wichtigste in Kürze
Der SBV spricht sich für die Entwicklung eines ergebnisorientierten Rechtsrahmens für neue Züchtungsverfahren aus, die keine Einführung von artfremdem genetischem Material beinhalten. Der SBV befürwortet einen solchen Rechtsrahmen unter bestimmten Bedingungen:
Allgemeine Grundsätze und Ziele
NZV-Sorten bieten einen echten agronomischen, ökologischen oder wirtschaftlichen Mehrwert. Die Züchtungsziele sind agronomisch relevant.
Regulatorischer Rahmen und Kategorisierung
Die Regelung muss pragmatisch umgesetzt werden und klare Verfahren vorsehen. Eine Einstufung analog zur EU-Regelung ist wünschenswert (NZV1 und NZV2).
Kompatibilität mit der Europäischen Union
Die schweizerische Gesetzgebung sollte so weit wie möglich mit der Gesetzgebung der Europäischen Union vereinbar sein. Im Gegensatz zur europäischen Regelung spricht sich der SBV jedoch für eine Kennzeichnung von NZV-Produkten bis hin zum Endverbraucher aus. Dies soll auch für importierte Produkte gelten, um die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten und die Transparenz entlang der gesamten Lebensmittelkette sicherzustellen.
Patente
Die Patentierung von Pflanzen, Pflanzenteilen oder bestimmten Merkmalen darf die weitere Züchtung weder einschränken noch behindern. Die Regelung sollte verhindern, dass die Abhängigkeit von Landwirten und Züchtern gegenüber Saatgutunternehmen oder Patentinhabern verstärkt wird.
Deklaration, Transparenz und Wahlfreiheit
Um die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Transparenz entlang der gesamten Lebensmittelkette zu gewährleisten, fordert der SBV eine positive Deklaration von Produkten, die aus NZV hervorgegangen sind, bis hin zum Endprodukt.
Koexistenz
Die Einführung verbindlicher Mindestabstände zwischen den Kulturen ist in einem Land wie der Schweiz, das durch kleine Produktionseinheiten gekennzeichnet ist, nicht praktikabel.
Warenflusstrennung
Die Warenflusstrennung muss analog zu den bereits für Labelprodukte angewandten Systemen erfolgen. Sie muss verhältnismässig und in der Praxis umsetzbar sein.
Verantwortung
Die für NZV geltende Haftungsregelung muss derjenigen der konventionellen Züchtung entsprechen.