Hinter diesen drei Formulierungen versteckt sich dreimal mehr oder weniger das Gleiche, aber je nach Organisation wird die eine oder andere Formulierung verwendet. Mit diesen neuen Verfahren sind viel präzisere Eingriffe in das Erbgut von Pflanzen oder Tieren möglich als bisher, ein Beispiel eines solchen Verfahrens ist Crispr/Cas9. Im Vergleich zur «alten» Gentechnik wird bei den neuen Verfahren keine artfremde oder synthetische DNA in das Erbgut eingefügt.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) verwendet die Formulierung «Neue Züchtungsverfahren (NZV)». Damit möchten wir eine Offenheit gegenüber den neuen Möglichkeiten in der Züchtung signalisieren, denn die Versprechen und der mögliche Nutzen sind gross. NZV können durch Züchtung von resistenten und toleranten Sorten einen entscheidenden Beitrag zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sowie bei der Bewältigung von Herausforderungen verursacht durch den Klimawandel leisten. Allerdings werden NZV in der EU und der Schweiz rechtlich als Gentechnik betrachtet, wodurch sie unter das Gentechnik-Moratorium fallen.
Unter Berücksichtigung der folgenden Anforderungen ist aus Sicht des SBV eine ergebnisoffene Entwicklung des Rechts im Bereich Gentechnik erforderlich:
- Akzeptanz durch Konsumenten
- Agronomischer, ökonomischer und ökologischer Nutzen:
Agronomischer Nutzen: z. B. Resistenz gegen Problemschädling/-krankheit oder Trockenheit, andere Nutzen wie z. B. Herbizidresistenz oder veränderte Fettsäurezusammensetzung reichen nicht aus für eine Rechtfertigung zur Verwendung von GVO.
Ökologischer Nutzen: weniger PSM notwendig; Verzicht auf problematische PSM möglich
Ökonomischer Nutzen: Gewinn fliesst nicht nur zu vor- oder nachgelagerten Unternehmen, sondern es gibt einen ökonomischen Mehrwert für LandwirtInnen (soziale Nachhaltigkeit)
- Keine Abhängigkeit des Landwirts von (Saatgut-)Unternehmen
- Gewissheit, dass mit guter agronomischer Praxis keine neuen Probleme entstehen (z.B. Resistenzen)
- Der SBV spricht sich für eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen unter Einbezug von Informationen betreffend Risiken, Möglichkeiten der Koexistenz, Entwicklungen in der EU und Wahlfreiheit aus.