Die Bundesverfassung hält in Artikel 104 fest, dass der Bund das bäuerliche Einkommen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen durch Direktzahlungen ergänzt. Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetztes präzisiert, dass es wirtschaftlich geführten Betrieben möglich sein muss, im mehrjährigen Durchschnitt ein Einkommen erzielen, das mit jenem der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung vergleichbar ist. Sinken die Einkommen unter das vergleichbare Niveau, so sind Massnahmen zu ergreifen. Die Agrarpolitik hat damit einen klaren einkommenspolitischen Auftrag. Zum Monitoring der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft gibt es zwei sich ergänzende Statistiken berechnet. Die «zentrale Auswertung» der Agroscope überprüft die wirtschaftliche Lage auf einzelbetrieblicher Ebene. Die «landwirtschaftliche Gesamtrechnung» des Bundesamtes für Statistik ordnet den Agrarsektor auf volkswirtschaftlicher Ebene ein.
Die Analyse ermöglicht auch eine differenzierte Betrachtung verschiedener Betriebstypen und Regionen. Im Durchschnitt erfolgt mit 80% der grösste Teil des Betriebsertrages aus dem Verkauf der Produkte. Damit hat die Situation auf den Märkten einen enormen Einfluss auf die Einkommen der Bauernfamilien. Die Direktzahlungen sind etwa für einen Fünftel der Betriebserträge verantwortlich. Dieser Anteil kann jedoch stark variieren, abhängig von den Standort- und Produktionsbedingungen eines Betriebes.