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Einkommen in der Landwirtschaft

Die Bundesverfassung hält in Artikel 104 fest, dass der Bund das bäuerliche Einkommen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen durch Direktzahlungen ergänzt. Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetztes präzisiert, dass es wirtschaftlich geführten Betrieben möglich sein muss, im mehrjährigen Durchschnitt ein Einkommen erzielen, das mit jenem der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung vergleichbar ist. Sinken die Einkommen unter das vergleichbare Niveau, so sind Massnahmen zu ergreifen. Die Agrarpolitik hat damit einen klaren einkommenspolitischen Auftrag. Zum Monitoring der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft gibt es zwei sich ergänzende Statistiken berechnet. Die «zentrale Auswertung» der Agroscope überprüft die wirtschaftliche Lage auf einzelbetrieblicher Ebene. Die «landwirtschaftliche Gesamtrechnung» des Bundesamtes für Statistik ordnet den Agrarsektor auf volkswirtschaftlicher Ebene ein.

Die Analyse ermöglicht auch eine differenzierte Betrachtung verschiedener Betriebstypen und Regionen. Im Durchschnitt erfolgt mit 80% der grösste Teil des Betriebsertrages aus dem Verkauf der Produkte. Damit hat die Situation auf den Märkten einen enormen Einfluss auf die Einkommen der Bauernfamilien. Die Direktzahlungen sind etwa für einen Fünftel der Betriebserträge verantwortlich. Dieser Anteil kann jedoch stark variieren, abhängig von den Standort- und Produktionsbedingungen eines Betriebes. 

 

2024 ist der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft zum ersten Mal seit 2022 wieder gestiegen und liegt im schweizweiten Durchschnitt bei 59’100 CHF (Abbildung 1). Damit liegt der Durchschnittslohn nach wie vor in allen Regionen markant unter dem regionalen Vergleichslohn und nur eine Minderheit erreicht das Referenzeinkommen (Abbildung 2). Kombiniert man den tiefen Arbeitsverdienst mit den langen durchschnittlichen Arbeitswochen von 62-66h, resultiert für Familienarbeitskräfte ein durchschnittlicher Stundenlohn von unter 18 CHF/h.  Grund für den Anstieg des Einkommens und Arbeitsverdiensts waren höhere Produzentenpreise beim Schweinefleisch aufgrund eines Angebotsrückgangs, sehr gute Apfel- und Birnenernte und der nachfragebedingter Aufwind bei der Geflügel- und Eierproduktion. Über den gesamten Landwirtschaftssektor betrachtet, resultierte dieser Einkommenszuwachs trotz witterungsbedingter Ertragsausfälle im Acker-, Gemüse- und Weinbau sowie höherer Aufwände für Abschreibungen, Liegenschaftsunterhalt und Strom.

Einkommensmonitoring

Die Aufschlüsselung dieser Durchschnittswerte offenbart eine enorme Streuung sowohl innerhalb als auch zwischen den Betriebsgruppen und Regionen. Im untersten Quartil (dem Viertel mit dem tiefsten Verdienst) fällt der Arbeitsverdienst für alle Betriebstypen prekär tief aus. Während die Betriebstypen «Veredelung», «Ackerbau», «Spezialkulturen» oder «Kombinierte Veredelung» im Vergleich mit den Berufskollegen anderer Betriebstypen einen deutlich überdurchschnittlichen Verdienst erzielen, fällt dieser bei den Milch- und Kleinviehhaltern besonders schwach aus. 

Fazit: Die Einkommenssituation in der Landwirtschaft bleibt ungenügend. Die Produzentenpreise müssen steigen, um die Kosten zu decken und um die zunehmenden Produktionsrisiken aufzufangen. Und Sparübungen zur Sanierung der Bundeskasse dürfen nicht auf Kosten der Bauernfamilien erfolgen.

Kontaktperson

Jonas Eyer

Geschäftsführer Junglandwirte-Kommission
Fachverantwortlicher Digitalisierung und Berglandwirtschaft

Belpstrasse 26, 3007 Bern
jonas.eyer@sbv-usp.ch
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

  

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