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Raumplanung

Der SBV setzt sich für einen haushälterischen Umgang mit den Fruchtfolgeflächen und dem übrigen Kulturland ein. Zu diesem Zweck hat er auch die 1. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes aktiv mitgestaltet. Die neuesten Resultate der Arealstatistik zeigen nun aber, dass weiterhin 0.7m2 Kulturland pro Sekunde verloren gehen. Pro Jahr ergibt dies eine Fläche von 2700 Fussballfeldern. Angesichts des bereits tiefen Selbstversorgungsgrades der Schweiz von netto 50% ist dies bedenklich, zumal das Volk 2017 den Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit angenommen hat.

Hauptgründe für diese Landverluste sind gemäss Arealstatistik nach wie vor die Siedlungserweiterung, die öffentlichen Infrastrukturbauten und die ungebremste Ausbreitung des Waldes. Eine klare Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet, die Siedlungsverdichtung und Zurückhaltung bei Einzonungen sind wichtige Elemente des Kulturlandschutzes.

Die Landwirtschaft ist sich bewusst, dass sie mit ihrer Bautätigkeit ebenfalls zum Kulturlandverlust beiträgt. Allerdings kann sie nur ausserhalb der Bauzone bzw. in der Landwirtschaftszone bauen. Nichtsdestotrotz ist sie bemüht, auch den eigenen Kulturlandverbrauch zu minimieren.

Ein wichtiges Anliegen des SBV ist, dass innerhalb von Landwirtschaftszonen zeitgemässe Gebäude zugunsten einer effizienten Lebensmittelproduktion erstellt werden können. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen sich an die ständig ändernden Herausforderungen auf dem Markt innovativ anpassen können. Dafür braucht es Pragmatismus bei der Bewilligung und die nötige Flexibilität im Raumplanungsgesetz.

Neben der zonenkonformen Landwirtschaft gibt es zahlreiche zonenfremde Gebäude ausserhalb des Siedlungsgebietes. Deren Zahl nimmt laufend zu. Deshalb erwartet der SBV, dass die aktuelle Revision des Raumplanungsgesetzes sich diesem Problem widmet.

Innerhalb der Bauzone ist der Anteil an landwirtschaftlichen Gebäudearealen gering und rückläufig. Die meisten Betriebe befinden sich ausserhalb Bauzone. Dort beansprucht die zonenkonforme Landwirtschaft gerade mal 17% der Siedlungsflächen. Darin enthalten sind neben den Gebäuden auch die Hofplätze, Hausgärten und der Umschwung. Die übrigen 83% dienen anderen Nutzungen wie etwa Strassen, Kiesgruben und Industrie. Die zonenfremden Wohnhäuser machen rund 12% des Gebäudeareals ausserhalb der Bauzone aus.

Kontaktperson

Beat Röösli

Beat Röösli

Schweizer Bauernverband
Leiter Internationales

Telefon 079 768 05 45
E-Mail beat.roeoesli@sbv-usp.ch