Der bilaterale Weg
Ausgangslage
Die EU ist nicht nur gesamtwirtschaftlich, sondern auch im Agrarsektor der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz. 2023 wurde die Hälfte unserer Agrarexporte auf den EU-Märkten abgesetzt, und 74% unserer Agrarimporte stammten aus der EU. Seit 1972 verfügen die zwei Handelspartner über ein Freihandelsabkommen, 1999 kam im Rahmen der Bilateralen I das Landwirtschaftsabkommen dazu. Im Zuge dessen wurde 2007 auch der Handel von Käse vollständig liberalisiert, und im Gegenzug die Verkäsungszulage eingeführt. 2004 kam mit den Bilateralen II das Kapitel zu den landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten dazu.
Der bilaterale Weg strebt eine Rechtsharmonisierung in ausgewählten Bereichen an und geht damit über ein reines Freihandelsabkommen auf tarifärer Ebene hinausgeht. Das ermöglicht einen vereinfachten Marktzugang sowie eine enge Zusammenarbeit auf Behördenebene. Der SBV hat den bilateralen Weg in der Vergangenheit unterstützt, da eine geregelte Beziehung mit dem wichtigsten Handelspartner vieles vereinfacht. Die SBV-Gremien haben im Hinblick auf die Weiterentwicklung dieses Regelwerks aber klare Erwartungen formuliert:
- Keine Neuverhandlung des Freihandelsabkommens von 1972: der Schutz der sensiblen Schweizer Landwirtschaftsprodukten bleibt mindestens im heutigen Umfang bestehen
- Die Schweiz behält die volle Souveränität über ihre Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik.
- Schweizer Agrar- und Lebensmittelexporte in die EU wie auch die Produktionsmittelimporte aus der EU werden von unerwünschten Hürden und Kosten entlastet.
- Hohe Standards und Swissness werden nicht gefährdet
Vertragspaket
Im Rahmen der Bilateralen III soll der bilaterale Weg weiterentwickelt, und die Zusammenarbeit mit der EU auch im Lebensmittelbereich institutionell noch einmal enger gefasst werden. Das Paket sieht eine Aufteilung des bestehenden Agrarabkommens in ein Landwirtschaftsabkommen und ein Lebensmittelsicherheitsabkommen (LSA) vor. Im Landwirtschaftsteil sind keinerlei inhaltlichen Änderungen vorgesehen und auch in Zukunft wird im Äquivalenzverfahren gearbeitet. Die grossen Neuerungen betreffen das LSA. Hier käme das Integrationsverfahren zur Anwendung, wodurch die Schweiz 61 Rechtsakte der EU übernehmen würde, ohne sie in das nationale Recht zu überführen. Das LSA umfasst dabei die Bereiche Pflanzengesundheit, Futtermittel, Saatgut, tierische Lebensmittel, pflanzliche Lebensmittel und Pflanzenschutzmittel.
Das führt nebst punktuellen inhaltlichen Diskussionen vor allem zu veränderten politischen Prozessen und Beteiligungsmöglichkeiten. Neue institutionelle Instrumente sind das Decision Shaping, die Schweizer Genehmigung, der Streitbeilegungsmechanismus sowie die Möglichkeit von Ausgleichsmassnahmen.
Kontaktperson
Nadine Trottmann
Leiterin Geschäftsbereich Internationales
Laurstrasse 10, 5201 Brugg
nadine.trottmann@sbv-usp.ch
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft