Raumplanung
Im Interesse einer nachhaltigen inländischen Lebensmittelproduktion setzt sich der SBV für eine Raumplanungspolitik ein, die das Kulturland schützt und gleichzeitig die notwendigen Investitionen für eine moderne, produktive und nachhaltige Landwirtschaft ermöglicht.
Raumplanung
Die Raumplanung hat zum Ziel, die zahlreichen raumwirksamen Tätigkeiten (Siedlung, Landwirtschaft, Industrie, Verkehr, Freizeit, Natur usw.) aufeinander abzustimmen. Sie soll eine haushälterische Bodennutzung gewährleisten, die natürlichen Ressourcen schützen und eine ausgewogene räumliche Entwicklung sicherstellen.
In der Schweiz ist Boden eine knappe und begehrte Ressource. Die Raumplanung beantwortet deshalb eine zentrale Frage: Wer darf wo was tun?
Sie legt insbesondere die Regeln für Bauten ausserhalb der Bauzone fest und bestimmt damit die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, Modernisierung und Diversifizierung der Landwirtschaftsbetriebe.
Für den Schweizer Bauernverband (SBV) ist es zentral, eine haushälterische Bodennutzung mit ausreichenden Entwicklungsperspektiven für die Landwirtschaft in Einklang zu bringen. Der SBV setzt sich für eine Raumplanungspolitik ein, welche das Kulturland schützt und gleichzeitig die notwendigen Investitionen für eine moderne, produktive und nachhaltige Landwirtschaft ermöglicht.
Der SBV setzt sich insbesondere dafür ein:
- das Kulturland als Grundlage der Lebensmittelproduktion langfristig zu erhalten;
- ausreichende Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, Modernisierung und Diversifizierung der Landwirtschaftsbetriebe sicherzustellen;
- die notwendigen Investitionen zur Anpassung der Betriebe an die gesellschaftlichen Erwartungen, die Energiewende und den Klimawandel zu ermöglichen;
- die Stellung der Landwirtschaft im ländlichen Raum langfristig zu sichern.
Das Raumplanungsgesetz (RPG)
Das Raumplanungsgesetz (RPG) bildet den gesetzlichen Rahmen der schweizerischen Raumplanungspolitik. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1979 wurde es in zwei bedeutenden Etappen revidiert.
Erste Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1)
Die erste Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1), die 2013 vom Volk angenommen wurde, hatte zum Ziel, die Zersiedelung einzudämmen, die Bauzonen zu verkleinern und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.
Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2)
Nach über zehn Jahren Diskussionen verabschiedete das Parlament am 29. September 2023 einstimmig die zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2).
Am 15. Oktober 2025 beschloss der Bundesrat die Revision der Raumplanungsverordnung (RPV) und schloss damit die Revision des RPG auf Bundesebene ab.
Die neuen Bestimmungen sind in zwei Etappen am 1. Januar und am 1. Juli 2026 in Kraft getreten.
Das Wichtigste in Kürze
Die RPG2 verfolgt in erster Linie das Ziel, die Entwicklung des Bauens ausserhalb der Bauzone zu begrenzen.
- Stabilisierungsziele: Mit der RPG 2 wird ein Stabilisierungsziel für die Anzahl der Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzone eingeführt. Gegenüber dem Referenzstand vom 29. September 2023 darf deren Zunahme höchstens 2 % betragen. Werden die Stabilisierungsziele nicht eingehalten, müssen neue Bauten oder zusätzliche Bodenversiegelungen kompensiert werden.
- Abbruchprämie: Mit einer Abbruchprämie soll der freiwillige Rückbau Gebäude ausserhalb der Bauzone und die Rekultivierung versiegelter Flächen gefördert werden. Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Kanton die Übernahme der Abbruchkosten beantragen. Bauten oder Anlagen, für die bereits eine Rückbaupflicht besteht, haben keinen Anspruch auf die Prämie. Grundsätzlich wird keine Abbruchprämie gewährt, wenn ein Ersatzneubau vorgesehen ist. Für Landwirtschaftsbetriebe gilt jedoch eine Ausnahme: Sie können die Prämie auch bei einem Ersatzneubau erhalten.
- Gebietsansatz: Der Gebietsansatz ist ein fakultatives Planungsinstrument. Er ermöglicht den Kantonen, für bestimmte Gebiete von den allgemeinen Vorschriften für das Bauen ausserhalb der Bauzonen abzuweichen und standortangepasste Lösungen zuzulassen (z. B. die Umnutzung ehemaliger Ökonomiegebäude zu Wohnzwecken). Voraussetzung ist, dass Ausgleichsmassnahmen vorgesehen werden und die Gesamtsituation innerhalb des betreffenden Perimeters verbessert wird.
- Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone: Die RPG 2 stärkt den Vorrang der Landwirtschaft in der LandwirtschaftszoneEs sieht insbesondere Erleichterungen im Bereich des Geruchs- und Lärmschutzes vor.
Kontaktperson
Marion Zufferey
Fachverantwortliche Raumplanung und Strukturverbesserungen
Belpstrasse 26, 3007 Bern
marion.zufferey@sbv-usp.ch
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft