Raumplanung
Die Raumplanung ist ein zentrales Instrument zur Gewährleistung einer massvollen Bodennutzung, indem bebaubare und nicht bebaubare Gebiete voneinander getrennt werden. Sie koordiniert die verschiedenen Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Territorium – Wohnen, Arbeiten, Landwirtschaft, Verkehr, Energie und Natur – und trägt so zu einer harmonischen Entwicklung des gesamten Landes bei.
In der Schweiz ist Boden eine knappe Ressource. Die Raumplanung ermöglicht es daher, klare Prioritäten zu setzen, insbesondere indem die Landwirtschaftszone der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten bleibt und die bauliche Entwicklung dort konzentriert wird, wo sie notwendig und sinnvoll ist.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) misst der Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen grosse Bedeutung bei und setzt sich gleichzeitig dafür ein, dass landwirtschaftliche Betriebe in der Landwirtschaftszone moderne Gebäude und Anlagen errichten können. Dies ist unerlässlich, um eine nachhaltige inländische Lebensmittelproduktion sicherzustellen. Landwirtschaftliche Betriebe müssen sich laufend an die sich wandelnden Marktbedingungen und gesellschaftlichen Anforderungen anpassen können. Eine pragmatische Anwendung des Raumplanungsrechts ist daher von zentraler Bedeutung.
Mehr dazu: Fokus digital Raumplanung
Das Raumplanungsgesetz (RPG)
Das Raumplanungsgesetz (RPG) bildet den gesetzlichen Rahmen der schweizerischen Raumplanungspolitik. Es bezweckt eine haushälterische Bodennutzung, die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten sowie den Schutz der natürlichen Produktionsgrundlagen. Das RPG legt die Grundsätze der Trennung von Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen fest und regelt die Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Erste Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1)
Die erste Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1), die 2013 vom Volk angenommen wurde, hatte zum Hauptziel, die Zersiedelung zu bremsen und die Verdichtung innerhalb des Siedlungsgebiets zu stärken. Sie führte strengere Vorgaben für die Dimensionierung der Bauzonen ein.
Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2)
Nach über zehn Jahren Diskussionen hat das Parlament am 29. September 2023 die zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) einstimmig verabschiedet. Am 15. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Revision der Raumplanungsverordnung (RPV) beschlossen und damit die Revision des RPG auf Bundesebene abgeschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
Die RPG2 zielt darauf ab, die Entwicklung des Bauens ausserhalb der Bauzone zu begrenzen.
- Stabilisierungsziele: Mit der RPG 2 wird ein Stabilisierungsziel für die Anzahl der Gebäude sowie für die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzone eingeführt. Die Anzahl der Gebäude und die versiegelte Fläche dürfen gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung im Parlament vom 29. September 2023 höchstens um 2 % zunehmen. Die Landwirtschaft ist vom Stabilisierungsziel der versiegelten Fläche ausgenommen, muss jedoch zur Stabilisierung der Anzahl der Gebäude beitragen. Können die Stabilisierungsziele nicht eingehalten werden, ist jede neue Baute oder Versiegelung durch den Abbruch eines Gebäudes oder durch die Wiederherstellung einer gleichgrossen Fläche zu kompensieren.
- Abbruchprämie: Zur Förderung des freiwilligen Rückbaus nicht mehr genutzter Gebäude ausserhalb der Bauzone ist eine Abbruchprämie vorgesehen. Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Kanton die Übernahme der Abbruchkosten beantragen. Grundsätzlich wird die Abbruchprämie nur ausgerichtet, wenn kein Ersatzneubau geplant ist. Für die Landwirtschaft gilt jedoch eine Ausnahme: Sie kann die Abbruchprämie auch im Falle eines Neubaus beanspruchen.
- Gebietsansatz: Mit dem Gebietsansatz erhalten die Kantone die Möglichkeit, Perimeter festzulegen, in denen bestimmte Nutzungen unter der Voraussetzung einer Kompensation zugelassen sind. Dieses fakultative Instrument erlaubt es den Kantonen, regionale Besonderheiten besser zu berücksichtigen und in Einzelfällen von den bundesrechtlichen Vorschriften für Bauten ausserhalb der Bauzone abzuweichen. Die betreffenden Perimeter sind im kantonalen Richtplan festzulegen und mit einem gesamträumlichen Konzept zu hinterlegen.
- Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone: Die RPG 2 stärkt den Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone. Insbesondere sind gezielte Erleichterungen im Bereich des Schutzes vor Geruchs- und Lärmemissionen vorgesehen, um landwirtschaftliche Betriebe und ihre Tätigkeiten bei Nutzungskonflikten mit nichtlandwirtschaftlichen Nutzungen zu schützen.
Inkrafttreten und kantonale Umsetzung
Ein Teil der revidierten Verordnungsbestimmungen ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Bestimmungen zur Stabilisierung treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt verfügen die Kantone über fünf Jahre, um ihren Richtplan anzupassen und eine Stabilisierungsstrategie festzulegen. Andernfalls kommt automatisch das Kompensationsregime zur Anwendung.
Kontaktperson
Marion Zufferey
Fachverantwortliche Raumplanung und Strukturverbesserungen
Belpstrasse 26, 3007 Bern
marion.zufferey@sbv-usp.ch
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft