Strukturverbesserungen

Die Strukturverbesserungen gehören zu den ältesten Instrumenten der Schweizer Agrarpolitik. Seit ihrer Einführung im Jahr 1880 tragen sie dazu bei, die Landwirtschaft zu modernisieren und die Produktions-, Arbeits- und Lebensbedingungen der bäuerlichen Familien nachhaltig zu verbessern.

Strukturverbesserungen unterstützen Projekte, die für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und des ländlichen Raums von zentraler Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere der Neu- oder Umbau landwirtschaftlicher Gebäude, von Gebäuden zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte, Erschliessungswege, Anlagen zur Wasser- und Stromversorgung, Bodenverbesserungen sowie Massnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft.

Die Strukturverbesserungen sind im Landwirtschaftsgesetz (LwG) sowie in der Strukturverbesserungsverordnung (SVV) geregelt. Ihr Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu stärken und sie bei der Anpassung an wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Entwicklungen zu unterstützen.

Investitionshilfen

Investitionshilfen können für einzelbetriebliche oder gemeinschaftliche Massnahmen gewährt werden. Sie stützen sich auf zwei Finanzierungsinstrumente:

  • A-fonds-perdu-Beiträge (nicht rückzahlbare Beiträge), die in erster Linie Projekte von öffentlichem Interesse finanzieren, insbesondere gemeinschaftliche landwirtschaftliche Infrastrukturen. Darüber hinaus können sie auch einzelbetriebliche Massnahmen, insbesondere im Berg- und Sömmerungsgebiet, unterstützen.
  • Investitionskredite (zinslose Darlehen), die vor allem grössere Investitionen wie den Neu- oder Umbau landwirtschaftlicher Gebäude unterstützen. Zudem werden Investitionskredite als Starthilfe für junge Landwirtinnen und Landwirte unter 35 Jahren sowie als Betriebshilfe für landwirtschaftliche Betriebe gewährt, die sich in besonderen finanziellen Schwierigkeiten befinden.

Die Strukturverbesserungen sind eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Für jeden Franken, den der Bund investiert, muss der Kanton mindestens einen gleich hohen Beitrag leisten. Heute richtet der Bund jährlich 80 bis 90 Millionen Franken an A-fonds-perdu-Beiträgen aus. Dank der Hebelwirkung dieser Beiträge werden jedes Jahr Investitionen von rund 500 Millionen Franken ausgelöst.

Die Kosten, die nicht durch öffentliche Beiträge gedeckt werden, werden von den Landwirtinnen und Landwirten getragen. Je nach Art des Projekts beteiligen sich auch die Gemeinden und/oder die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an der Finanzierung.

Was wird unterstützt?

Infrastrukturmassnahmen (Tiefbau)

  • Landwirtschaftliche Wege
  • Bewässerungsanlagen
  • Drainagen
  • Renaturierungen
  • Güterzusammenlegungen
  • usw.

Gebäude und Anlagen

  • Landwirtschaftliche Gebäude: Stallgebäude, Gewächshäuser, Betriebsleiterwohnung usw.
  • Gebäude zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte: Käsereien, Schlachtanlagen, Mühlen usw.
  • Gebäude und Anlagen für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten: Agrotourismus, Anlagen zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Biogasanlagen.
  • Bauliche Massnahmen zur Erreichung ökologischer Ziele: erhöhte Fressstände, Befüll- und Waschplätze für Pflanzenschutzspritzen usw.

Weitere Massnahmen

  • Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE)
  • Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte
  • Betriebshilfe
  • Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit

Engagement des SBV

Der SBV setzt sich für ausreichend dotierte und auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft abgestimmte Strukturverbesserungsmassnahmen ein. Er verfolgt die gesetzgeberischen Entwicklungen aufmerksam und bringt sich aktiv in die politischen Prozesse ein, um eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen.

Insbesondere setzt sich der SBV dafür ein, dass Investitionskredite und A-fonds-perdu-Beiträge den wachsenden Bedürfnissen der Landwirtschaft gerecht werden – insbesondere im Bereich der Modernisierung landwirtschaftlicher Gebäude, der Anpassung an den Klimawandel, des Wassermanagements, der Produktion erneuerbarer Energien sowie des Umwelt- und Landschaftsschutzes.

Kontaktperson

Marion Zufferey

Fachverantwortliche Raumplanung und Strukturverbesserungen

Belpstrasse 26, 3007 Bern
marion.zufferey@sbv-usp.ch
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft