Tierseuchen
Was sind Tierseuchen?
Als Seuchen gelten sich schnell verbreitende und gefährlich ansteckende Krankheiten, charakterisiert durch einen schweren Verlauf und die Tendenz zur Massenausbreitung. Sind Krankheiten/Seuchen sehr ansteckend, Zoonosen (Übertragung zwischen Mensch und Tier) oder wirtschaftlich relevant, werden sie im Tierseuchengesetz und dessen Verordnung in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, damit sie staatlich überwacht und bekämpft werden können. In der Tierseuchenverordnung werden Seuchen in vier verschiedenen Kategorien eingestuft.
Welche Tierseuchen bedrohen die Schweizer Tierbestände?
Über die aktuelle Seuchenlage in der Schweiz und den umliegenden Ländern informiert das Radarbulletin des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Sie publizieren auch aktuelle Meldungen über die in der Schweiz auftretenden Seuchen.
Gibt es nationale Bekämpfungsprogramme?
Anfang 2026 sind zwei nationale Bekämpfungsprogramme im Gang.
Gibt es Impfungen?
Gegen verschiedene, aber nicht gegen alle Tierseuchen gibt es Impfungen. In der Tierseuchenverordnung ist geregelt, ob gegen bestimmte Tierseuchen geimpft werden darf oder ob Impfungen verboten sind. Beim Auftreten von bestimmten Seuchen kann das BLV auch eine Impfung obligatorisch erklären. Das war 2025 bei der Lumpy Skin Disease (LSD) für die Gebiete mit weniger als 50km Distanz zu LSD-Ausbrüchen in Frankreich der Fall.
Seit 2024 wird die Impfung geben die Serotypen 3, 4 und 8 der Blauzungenkrankheit empfohlen. Diese Impfung ist freiwillig, sie wird vom Bund finanziell unterstützt.
Entschädigungen im Seuchenfall?
Tierverluste durch hochansteckende Seuchen werden gemäss Artikel 98 der Tierseuchenverordnung vom Bund zu 90% entschädigt. Bei den übrigen Seuchen ist die Entschädigungspflicht differenziert geregelt und auf die Kantone übertragen. Für gewisse Seuchen werden gemäss Tierseuchenverordnung keine Entschädigungen für Tierverluste geleistet. Ertragsausfälle und andere Kosten werden von Bund und Kantonen nicht entschädigt.
Private Versicherungen
Die Agrisano Versicherungsberatung hat zusammen mit dem SBV ein Merkblatt zum Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Nutztiere erstellt.
Tierseuchenversicherung der Schweizer Hagel
Eine Tierseuchenversicherung kann helfen, den Verlust der Tiere und den Einkommensverlust auszugleichen. Derzeit bietet die Schweizer Hagel umfassende Versicherungen für Betriebe mit Zucht- und Mastschweine-, Legehennen-, Milchvieh-, Pouletmast- sowie Mutterkuhhaltung an. Seit dem 1.1.2026 gibt es zudem eine Rindviehversicherung für Milch-, Aufzucht-, Mast- und Mutterkuhbetriebe. Die erweiterte Deckung umfasst:
- Lumpy Skin Disease (LSD)
- Blauzunge (BTV) 3&8
- Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD)
- Border Disease (BD)
In der Schweiz vorhandene Tierseuchen
- Hochansteckende Geflügelgrippe (Aviäre Influenza AI). In den letzten Jahren ist die AI jeden Herbst/Winter bei Wildvögeln (hauptsächlich Wasservögel) aufgetreten. Durch Schutzmassnahmen (Biosicherheit) konnten Ausbrüche bei Nutzgeflügelbeständen bisher vermieden werden.
- Bauzungenkrankheit BT. Im Spätsommer 2024 hat BT von Nordwesten her die Schweiz erreicht. Sie befällt Rinder und Schafe. Die Seuchenfälle und die Spätfolgen sind von Betrieb zu Betrieb und regional unterschiedlich schlimm. Seit Anfang 2025 kann gegen die Serotypen BTV-3, BTV-4 und BTV-8 geimpft werden. Die Impfung wird vom BLV empfohlen.
Seuchen, die die Schweiz bedrohen
- Afrikanische Schweinepest ASP. Ist eine hochansteckende Seuche, die durch direkten Tierkontakt und durch kontaminierte Futtermittel übertragen wird. Sowohl in Deutschland als auch in Italien gibt es ASP-Ausbrüche in der Wildschweinpopulation. Diese bedrohen die örtlichen Hausschweinpopulationen. In weiteren Ländern in Ost- und Südosteuropa tritt die ASP ebenfalls auf.
- Lumpy Skin Disease LSD. Ist eine hochansteckende Seuche, die durch stechende Insekten oder direkten Tierkontakt übertragen wird. Die Seuche ist 2025 erstmals auf dem Europäischen Festland in den Ländern Italien, Frankreich und Spanien aufgetreten. Weil etliche Seuchenbetriebe in Frankreich weniger als 50km von der Schweizer Grenze entfernt waren, wurde auch in der Schweiz eine Überwachungs- und Impfzone eingerichtet.
- Maul- und Klauenseuche MKS. Ist eine hochansteckende Seuch die durch direkten Tierkontakt aber auch über die Luft übertragen werden kann. Im Jahr 2025 sind in der Nähe von Berlin und im Dreiländereck Ungarn, Slowakei und Österreich MKS-Ausbrüche aufgetreten. Diese konnten lokal getilgt werden.
Vorsichtsmassnahmen
- Das Seuchenbewusstsein der Betriebsleiter und der landwirtschaftlichen Angestellten ist zu stärken.
- Die Betriebe sind aufgefordert ihre Biosicherheitsmassnahmen zu überprüfen und wo nötig zu verbessern. Dazu bieten die Tiergesundheitsdienste Unterstützung an
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Tierversicherungen ist insbesondere für spezialisierte Tierhaltungsbetriebe von elementarer Wichtigkeit. Um mögliche finanzielle Schäden zu minimieren, sind Tierhalter dazu aufgerufen, die Beratungsangebote der landwirtschaftliche Versicherungsberatungsstellen der Agrisano zu nutzen.
Kontaktperson
Thomas Jäggi
Stv. Leiter Viehwirtschaft
Geschäftsführer Swiss Beef & Interessengemeinschaft öffentliche Märkte
Fachverantwortlicher: Veterinärwesen, Fütterung, Wald & Holz
Laurstrasse 10, 5200 Brugg
thomas.jaeggi@sbv-usp.ch
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Viehwirtschaft