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Swissnessauflagen haben sich bewährt

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. Dezember 2020

Der Schweizer Bauernverband begrüsst die Feststellung des Bundesrats, dass die 2017 eingeführten Regeln zur Auszeichnung der Schweizer Herkunft beibehalten werden sollen.

Seit 2017 dürfen Lebensmittel mit Herkunft Schweiz ausgezeichnet werden, wenn mindestens 80 % der enthaltenen Rohstoffe aus dem Inland stammen. Die Auflagen waren nötig, weil das Schweizerkreuz zur Anpreisung von Produkten immer häufiger missbräuchlich verwendet wurde. Der Bundesrat hat nun festgelegt, dass diese Regeln grundsätzlich weitergeführt werden sollen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst das. Spezifische Swissness-Regelung bei den Lebensmitteln, welche die Herkunft der Rohstoffe berücksichtigen, sind richtig. Umfragen zeigen, dass Konsumenten bei Lebensmitteln erwarten, dass Schweiz drin ist, wenn Schweiz draufsteht. Glaubwürdige Vorgaben an die Swissness sind weiter wichtig, um den Wert der Herkunft Schweiz zu erhalten. Für die Schweizer Landwirtschaft sind sie zudem essenziell. Nur so können die einheimischen Bauernfamilien auch an der Wertschöpfung verarbeiteter Lebensmittel teilhaben.

 

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Stv. Direktor
Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

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