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Vorgängige Anmeldung für Einreise erforderlich!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. März 2020 (Stand 11.00 Uhr)

Noch bis zum nächsten Donnerstag können ausländische Arbeitskräfte nur mit Arbeitsvertrag in die Schweiz einreisen. Sie müssen aber vorgängig den Behörden gemeldet worden sein. Der Schweizer Bauernverband stellt dafür ein Formular zur Verfügung.

An der Schweizer Grenze herrschen angespannte Verhältnisse. Deshalb kommen ausländische Arbeitskräfte, die zwar über einen Arbeitsvertrag aber keine Aufenthaltsbewilligung verfügen, nur unter vorgängiger Anmeldung ins Land. Der Schweizer Bauernverband hat dafür ein Meldeformular bereitgestellt. Er übermittelt die so gemeldeten Personen heute um 16.00 Uhr den Behörden, so dass die Einreise am nächsten Tag erfolgen kann. Spätestens am Montag erfolgt die nächste Meldung. Wer in den nächsten Tagen ausländische Arbeitskräfte erwartet, muss deshalb diese zusätzliche Hürde auf sich nehmen. Personen, die bereits über den VSGP/SOV gemeldet wurden, brauchen nicht nochmals angemeldet zu werden. Die aktuelle Regelung dauert nur noch bis und mit nächsten Donnerstag. Die letzte Meldung erfolgt deshalb am Mittwoch 16.00 Uhr. Anschliessend müssen alle einreisenden Arbeitskräfte neben dem Arbeitsvertrag über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen.

Das Vorgehen bezüglich Aufenthaltsbewilligung in dieser Medienmitteilung vom 18. März 2020 zu finden.

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Rückfragen

Monika Schatzmann

Schweizer Bauernverband
Leiterin Agrimpuls

Telefon 056 461 78 41
E-Mail monika.schatzmann@agrimpuls.ch

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