Hauptinhalt

Änderungen bei der Rückerstattung der Mineralölsteuer

Weil die Bauernbetriebe für die Bewirtschaftung ihrer Felder auf Treibstoff angewiesen sind und sie die damit finanzierten Strassen nur wenig benutzen, können sie einen Teil des entrichteten Zolls zurückverlangen. Diese Rückerstattung ist unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch. Sie berechnet sich anhand der bewirtschafteten Fläche und der Kulturart. 

Ab 2026 gibt es ein neues Vorgehen, um die Rückerstattung zu beantragen. Sie wird neu über die Plattform «Taxas» abgewickelt. Dafür ist ein CH-Login für das ePortal des Bundes nötig. Der Zugang ist über das agate-Login möglich, jedoch muss die Zwei-Faktor-Authentifizierung oder AGOV aktiv sein. Wenn man dort eingeloggt ist, muss man sich als Geschäftspartner des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) registrieren. Nach erfolgreicher Erfassung der Geschäftsbeziehung «MinöSt Rückerstattung» wird ein Verifizierungsbrief ausgelöst und zugestellt. Den Code muss man innerhalb der angegebenen Frist eingeben, um die Registrierung abzuschliessen. Dieses sogenannte «Onboarding» nimmt ungefähr zwei Wochen Zeit in Anspruch. 

Die ganze Anleitung für diesen Vorbereitungsschritt ist hier zu finden.

Anschliessend kann man von Anfang Mai bis Ende Juni das eigentliche Gesuch für die Rückerstattung der Mineralölsteuer eingeben. 

Übersicht zum Vorgehen:

1. Einmaliges Onboarding (ab Dezember 2025)

Alle landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich einmalig im neuen digitalen System registrieren. Die Registrierung erfolgt über das bereits bekannte Login – entweder Agov oder das CH-Login, wie es bisher für Agate verwendet wurde. Wichtig ist, dass die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiv ist. Anschliessend ist im ePortal der Betrieb/ das Unternehmen als Geschäftspartner zu registrieren und danach die passende Geschäftspartnerrolle zu beantragen (MinöSt Rückerstattung). Der für die Aktivierung erforderliche Code wird per Post zugestellt und muss dann innerhalb der erwähnten Frist eingegeben werden, sonst verfällt er.

2. Einreichen der Gesuche (1. Mai – 30. Juni 2026)

Die eigentliche Gesuchstellung für die Mineralölsteuerrückerstattung ist vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 möglich. Wichtig: Wird das Gesuch nicht bis spätestens 30. Juni eingereicht, entfällt die Rückerstattung für das entsprechende Jahr.

Wer die Mineralölsteuer bisher schon beantragt hat, bekommt zusammen mit der aktuellen Verfügung automatisch einen Brief, der über die nötigen Schritte informiert. Das Schreiben ist aber nicht nötig. Auch alle Betriebe, die bisher die Mineralölsteuer nicht zurückverlangt haben, können das tun!

Der SBV empfiehlt, die einmalige Registrierung bereits im Winter – idealweise sofort bei Erhalt des Schreibens – vorzunehmen, um sicher rechtzeitig für das eigentliche Rückerstattungsgesuch bereit zu sein.

Kontaktperson

Hannah von Ballmoos - Hofer

Hannah von Ballmoos-Hofer

Stv. Leiterin Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Co-Leiterin Geschäftsbereich Energie & Umwelt
Hauptverantwortung Themenbereich Energie

Belpstrasse 26, 3007 Bern       
hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch  
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Energie und Umwelt