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Änderungen bei der Rückerstattung der Mineralölsteuer
Weil die Bauernbetriebe für die Bewirtschaftung ihrer Felder auf Treibstoff angewiesen sind und sie die damit finanzierten Strassen nur wenig benutzen, können sie einen Teil der entrichteten Mineralölsteuer zurückverlangen. Diese Rückerstattung ist unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch. Sie berechnet sich anhand der bewirtschafteten Fläche und der Kulturart.
Ab 2026 gibt es ein neues Vorgehen, um die Rückerstattung zu beantragen. Sie wird neu über die Plattform «Taxas» abgewickelt. Dafür ist ein CH-Login für das ePortal des Bundes nötig. Der Zugang ist über das agate-Login möglich, jedoch muss die Zwei-Faktor-Authentifizierung oder AGOV aktiv sein. Wenn man dort eingeloggt ist, muss man sich als Geschäftspartner des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) registrieren. Nach erfolgreicher Erfassung der Geschäftsbeziehung «MinöSt Rückerstattung» wird ein Verifizierungsbrief ausgelöst und zugestellt. Den Code muss man innerhalb der angegebenen Frist eingeben, um die Registrierung abzuschliessen. Dieses sogenannte «Onboarding» nimmt ungefähr zwei Wochen Zeit in Anspruch.
Anschliessend kann man von Anfang Mai bis Ende Juni das eigentliche Gesuch für die Rückerstattung der Mineralölsteuer eingeben.
Die ganze Anleitung für diesen Vorbereitungsschritt ist hier zu finden.
Kurzanleitung
- Bis Onboarding
- Agate.ch
- Link E-Portal (unterster Link)
- CH-Login oder AGOV wählen (2 Faktor- Authentifikation ein)
- Im Suchfeld nach Connex suchen
- Geschäftspartner hinzufügen
- Nach Namen/ UID suchen (UID findet man auf Agate unter «Betriebsdetails»))
- Absenden
- Ab Onboarding-Code (kommt per Post, ist nur 2 Wochen gültig), welcher für die Authentifizierung des Benutzers erforderlich ist
- Agate.ch
- Link E-Portal (unterster Link)
- CH-Login oder AGOV wählen (2 Faktor- Authentifikation ein)
- Im Suchfeld nach Connex suchen
- Onboarding-Code einlösen
- Geschäftspartnerrolle hinzufügen (MinÖst Rückerstattung)
- Beantragung der Rückerstattung im Mai/Juni nicht vergessen! Der SBV wird zu gegebener Zeit über die Landwirtschaftspresse daran erinnern.
Wer die Mineralölsteuer bisher schon beantragt hat, bekommt zusammen mit der aktuellen Verfügung automatisch einen Brief, der über die nötigen Schritte informiert. Das Schreiben ist aber nicht nötig. Auch alle Betriebe, die bisher die Mineralölsteuer nicht zurückverlangt haben, können das tun!
Der SBV empfiehlt, die einmalige Registrierung bereits im Winter – idealweise sofort bei Erhalt des Schreibens – vorzunehmen, um sicher rechtzeitig für das eigentliche Rückerstattungsgesuch bereit zu sein.
CH-Login oder AGOV? Für die Rückerstattung im ePortal ist die der 2-Faktor-Authentifizierung notwendig. Diese war bisher im Agate nicht für alle Applikationen notwendig. Da das CH-Login in Zukunft durch das AGOV-Login ersetzt wird und die Anwendung mittels QR-Code durch die AGOV-Access App einfacher ist, empfehlen wir Betrieben ohne 2-Faktor-Authentifizierung gleich die Umstellung auf AGOV. AGOV bietet die Möglichkeit auch mehrere Anwender (Lehrlinge/ Betriebspartner ect) auf dasselbe Login zu registrieren. Mehr dazu |
Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) an mla@bazg.admin.ch oder telefonisch unter 058 462 65 47.