Agrarpolitik 2030 muss Ernährungssicherheit stärken und Bauernfamilien Perspektiven geben

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 11. Februar 2026

Aktuell erarbeitet das Bundesamt für Landwirtschaft die Vorlage für die nächste grosse Agrarreform, die AP 2030. Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands diskutierte heute seine konkreten Forderungen. Er sieht drei Hauptpfeiler: Die Landwirtschaft auf dem Markt und damit die ökonomische Nachhaltigkeit stärken, die inländische Ernährungssicherheit verbessern und den administrativen Aufwand reduzieren. 

Der Bundesrat will im Herbst 2026 die Botschaft zur Agrarpolitik ab 2030 in die Vernehmlassung geben. Der Vorstand des Schweizer Bauernverband (SBV) setzte sich mit der aktuellen Ausgangslage und den entsprechend erforderlichen Massnahmen in der nächsten Agrarpolitik auseinander. Die aktuellen Zahlen zeigen: Die Landwirtschaft befindet sich in vielen Bereichen nicht auf Zielkurs. Besonders kritisch ist die Ernährungssicherheit. Der Netto-Selbstversorgungsgrad lag 2024 bei lediglich 42 Prozent. Damit ist die inländische Versorgung nicht ausreichend sichergestellt. Der SBV fordert deshalb eine klare Förderung der produzierenden Landwirtschaft sowie produktionsfördernde Massnahmen. Dazu gehört beispielsweise der Ausbau von Strukturverbesserungen. Neue kontraproduktive Systeme wie Lenkungsabgaben oder zusätzliche Extensivierungsauflagen lehnt der SBV mit aller Entschiedenheit ab.

Mangelhafte wirtschaftliche Nachhaltigkeit

Besonders dringender Handlungsbedarf besteht auch bei der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bauernfamilien. Tiefe Einkommen, lange Arbeitszeiten und hohe Belastungen prägen den Alltag vieler Betriebe. Der SBV fordert eine realistische Beurteilung der Einkommenssituation und die Stärkung der Position der Urproduktion auf dem Markt. Dazu hat er ein eigenes Marktpaket mit zahlreichen konkreten Massnahmen ausgearbeitet. Ungerechtfertigte Kürzungen im Agrarbudget lehnt er deshalb ebenfalls vehement ab. 

Im Bereich Umwelt mehrheitlich auf Kurs

Im Bereich Umwelt wurden die Elemente der sistierten AP 22+ bereits aufgenommen und sind in Umsetzung. Gerade im Bereich ökologische Nachhaltigkeit haben die Bauernfamilien bereits grosse Verbesserungen erzielt: Die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wurden halbiert, die Biodiversitätsflächen vergrössert und der Anteil besonders tierfreundlicher Ställe erhöht. Zurzeit laufen zahlreiche Massnahmen, um die anspruchsvollen Zielvorgaben in den Bereich Pflanzenschutz und Nährstoffe zu erreichen. Schliesslich braucht die AP 2030 eine spürbare Vereinfachung. Weniger Administration, vereinfachte Kontrollen und eine stabile Geltungsdauer von zwölf Jahren sind zentrale Voraussetzungen für Planungssicherheit und Vertrauen. Der Vorstand erinnert die Behörde und den Bundesrat zudem an die Vorgabe des Parlaments: Die AP 2030 soll keine reine Agrarpolitik, sondern eine Ernährungspolitik darstellen. Die ganze Wertschöpfungskette steht in der Verantwortung!

Die Haltung des SBV zu den einzelnen Elementen zur AP2030 sind auf diesem Merkblatt zu finden.

Anspruchsvolle Lage auf dem Milchmarkt

Aktuell ist die hohe Milchmenge in aller Munde. Die Milchproduzenten leiden unter den stark gesenkten Preisen, welche die Erstellungskosten nicht decken. Das Gute ist, dass die aktuelle Produktion kein struktureller Überschuss ist und die längerfristigen Perspektiven gut sind. Vielmehr liegt es an der Kombination zwischen optimaler Futterernte 2025, hohem Importdruck und Absatzprobleme von Schweizer Käse im Ausland. Der Vorstand befasste sich mit der anspruchsvollen Situation. Er fordert die gesamte Branche dazu auf, die ihr möglichen Massnahmen zu ergreifen, um die vorübergehende Krise zu bewältigen. Die Milchbetriebe selbst sind aufgefordert, die Milchmenge zu drosseln über die vorzeitige Schlachtung von Kühen, das Tränken von Kälbern und eine optimierte Fütterung. Die Verarbeitung ist aufgefordert, die Kapazitäten voll zu nutzen, um haltbare Milchprodukte herzustellen und auf jeglichen Import von Milch- und Milchprodukten zu verzichten. Das gleiche gilt auch für den Detailhandel, der über den Import von ausländischem Käse und anderen Milchprodukten einen grossen Hebel und damit Verantwortung hat. Der Vorstand des Bauernverbands fordert die Branchenorganisation Milch auf, sämtliche Akteure in die Pflicht zu nehmen und mitzuhelfen, die Vernichtung von Schweizer Milch zu verhindern. Vom Bundesrat erwartet er kurzfristig Anpassungen am System des Veredlungsverkehrs.

Rückfragen

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch

Loïc Bardet

Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Präsident bisher, AgriAliForm

Mobile: 079 718 01 88
E-Mail: loic.bardet@sbv-usp.ch 

Michel Darbellay

Stv. Direktor
Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

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Stellungnahmen Änderung VBP, ChemV, ChemRRV Vernehmlassungsverfahren

28.02.20 | Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 info@sbv-usp.ch | www.sbv-usp.ch Änderung VBP, ChemV, ChemRRV Vernehmlassungsverfahren Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset Sehr geehrte Damen und Herren Mit Ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu neh-men. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angele-genheit vernehmen zu lassen. Grundsätzliche Erwägungen Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussionen rücken auch Biozide vermehrt in den Fokus. Nicht nur die Landwirtschaft setzt Wirkstoffe ein, z. B. zu gezielten Kontrolle von Schaderregern. Auch in vielen anderen Berei-chen werden chemische Stoffe eingesetzt, welche unerwünschte Nebenwirkungen auf Menschen und Umwelt haben können. Geht es um sauberes Trinkwasser oder Insektensterben, soll nicht nur in der Landwirtschaft mit strengen Massstäben gemessen werden, sondern auch in anderen Bereichen. Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen Zur Vernehmlassungvorlage haben wir folgende Bemerkungen: Art. 14a, 14abis, 38a, 62e Der SBV begrüsst die Einführung des UFI als eindeutiger Rezepturidentifikator. Wichtig erscheint uns, dass dieses Kennzeichnungselement möglichst bald eingeführt wird, damit im Falle von Vergiftungen diese Information bald zur Verfügung steht. Mit der Bestimmung, dass das UFI «on the packaging located with the other label ele-ments» angebracht werden kann, muss nicht die ganze Etikette geändert werden. Daher ist eine kürzere Über-gangsfrist zumutbar. Art. 62e Noch längstens bis zum 31. Dezember 2026 2024 dürfen ohne Angabe des UFI nach Artikel 38a in Verkehr gebracht werden: Art 17 Abs. 1 Bst. cbis (neu) Der SBV kann nicht nachvollziehen, dass im Umfeld der aktuellen Diskussionen um Rückstände und Risikoreduk-tion das Zulassungsfahren für Biozide vereinfacht wird. Gemäss Definition in der VBP sind «Biozidprodukte: Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände … die dazu bestimmt sind, … Schadorganismen zu zerstören, abzu- Eidgenössisches Departement des Innern EDI Herr Bundesrat Alain Berset 3003 Bern per elektronischen Versand an rrm@bag.admin.ch gever@bag.admin.ch Brugg, 26. Februar 2020 Zuständig: Steiner Barbara Sekretariat: Ursula Boschung Dokument: Stellungnahme Änderung VBP.docx Seite 2|2 Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 441 53 48 info@sbv-usp.ch | www.sbv-usp.ch schrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. » Je nach Anwendung dieser Produkte ist davon auszugehen, dass geringe Mengen dieser Produkte oder deren Metaboliten in die Umwelt, beispielsweise in Gewässer, gelangen. Zudem geht es hier um Wirkstoffe, die noch nicht umfassend beurteilt sind. Wir erachten diese Anpassung als ein grundlegend falsches Signal.

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