Hauptinhalt

Einhalten der Sorgfaltspflicht schützt Tierhalter

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 3. Juli 2019

Die Verurteilung des österreichischen Landwirts, dessen Rinder eine deutsche Touristin tödlich verletzt haben, verunsichert Schweizer Tierhalter. Auch diese sind grundsätzlich haftbar, wenn sie nicht die nötigen Vorsichtsmassnahmen treffen.

Anfang Jahr wurde ein österreichischer Landwirt in erster Instanz zu einer Schadenersatzzahlung von fast einer halben Million Franken verurteilt, weil eines seiner Tiere 2014 eine deutsche Touristin tödlich verletzt hatte. Auch in der Schweiz haften Tierhaltende gemäss Art. 56 OR grundsätzlich für Schäden ihrer Tiere. Dies, sofern sie nicht nachweisen können, dass sie sämtliche, objektiv notwendigen und durch die Umstände gebotenen Vorsichtsmassnahmen getroffen haben. Dabei werden in der Rechtssprechung Empfehlungen der Branche wie die Checkliste „Rindvieh und Wanderwege“ beigezogen. Rindviehhalter sollten sich deshalb mit dieser Checkliste auseinandersetzen. Sie wird von der Arbeitsgruppe "Rindvieh und Wanderwege" herausgegeben – bestehend aus Vertretern des Schweizer Bauernverbands (SBV), der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL), Mutterkuh Schweiz sowie der Schweizer Wanderwege.

Handlungsbedarf besteht speziell, sobald offizielle Wanderrouten, Bikestrecken, usw. durch Rindviehweiden führen. Vor Beginn der Weidesaison muss sich der Tierhalter mit den möglichen Risiken und Gefahren für Drittpersonen auseinandersetzen. Gefahrenstellen gilt es anschliessend mit geeigneten Massnahmen zu eliminieren. Dazu kann eine Rücksprache mit den Wanderwegverantwortlichen oder der Gemeinde notwendig sein. Dabei ist immer davon auszugehen, dass Drittpersonen über wenig bis gar keine Kenntnisse im Umgang mit Rindvieh verfügen. Ebenso ist eine Dokumentation der getroffenen Massnahmen – am einfachsten direkt mit der Checkliste – notwendig. Falls sich ein Vorfall ereignet, sind eine Analyse und ergänzende Massnahmen nötig.

Die Checkliste "Rindvieh und Wanderwege" orientiert sich an den geltenden Sicherheits- und Unfallpräventionsvorschriften. Bisherige juristische Verfahren zeigten, dass die Checkliste und die getroffenen Massnahmen in Schadenfällen als wichtige Elemente in der Rechtsprechung miteinbezogen werden. Sie hat sich bewährt. Die Checkliste ist bei der BUL, SBV, Mutterkuh Schweiz sowie Wanderwege Schweiz erhältlich oder online zum Download verfügbar.

Rückfragen

Thomas Jäggi

Thomas Jäggi

Schweizer Bauernverband
Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 056 462 52 27
E-Mail thomas.jaeggi@sbv-usp.ch

Heinz Feldmann

Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft
Telefon:     062 739 50 40

Weitere Beiträge zum Thema

AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell AGRISTAT Aktuell 11-17: Entwicklung der Schweineproduktion

11.12.17 | Die Schweizer Schweineproduzenten können kaum von der Produktivitätssteigerung der letzten Jahre profitieren. Der Schweinefleischverbrauch in der Schweiz ist rückläufig und das Schweinefleisch verliert Marktanteile an das Geflügelfleisch. Der aktuell hohe Inlandanteil beim Schweinefleisch führt zu schwierigen Marktbedingungen und einer Abschwächung des Schweinezyklus. Der höhere Eurokurs und der absehbare Wegfall von Mastplätzen aufgrund verschärfter Haltungsvorschriften könnten die Situation etwas entspannen.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell AGRISTAT Aktuell 10-17: Nahrungsmittelbilanz (NMB) 2016

13.11.17 | Die ausserordentlich schlechten Ernten, die das Jahr 2016 für diverse landwirtschaftliche Produkte mit sich brachte, hatten erstaunlich wenig Einfluss auf den Gesamtverbrauch von Nahrungs¬mitteln in der Schweiz. Das schlechte Produktionsjahr drückte jedoch auf den Anteil der Inlandproduktion am Verbrauch, der damit den tiefsten Wert seit Beginn der Berechnungsperiode 2007 aufweist. Die NMB wird seit 10 Jahren mit der aktuellen Methode berechnet. Mithilfe von Zusatzauswertungen lassen sich einige Schlüsse über die Entwicklung der Ernährungsgewohnheiten der Schweizer ziehen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)

30.10.17 | Aus Sicht der von uns vertretenen landwirtschaftlichen Grundeigentümer ist die vorliegende Teilrevision eine verpasste Chance, um neben formellen Anpassungen in erster Linie auch grundsätzliche Erneuerungen und Überlegungen zur Enteignung vorzuschlagen. Der Kulturlandschutz gebietet einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Infrastrukturanlagen werden auch künftig einen immensen Bedarf an Flächen benötigen. Zusammen mit der Bevölkerungszunahme nehmen die Mobilitätsbedürfnisse laufend zu. Der SBV will die für die öffentliche Grundversorgung nötigen Bauten nicht verhindern, verlangt aber, dass in der Interessenabwägung das Kulturland höher gewichtet und im Enteignungsfall besser entschädigt wird. Da die öffentliche Hand selber auch über wesentliche Flächen an Kulturland verfügt, haben enteignete Landwirte primär Anspruch auf Realersatz. Dazu sind Anstrengungen zu unternehmen.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell AGRISTAT Aktuell 09-17: Der Nutztierbestand der Schweiz

10.10.17 | 2017 bleibt der Rindviehbestand annähernd stabil (-0.1 %). Der Rückgang der Milchkühe (-0.5 %) wird weitgehend durch die Zunahme der „anderen Kühe“ (+2.3 %) kompensiert. Der Schafbestand bleibt nach mehreren Jahren mit Abnahmen erstmals insgesamt stabil. Die zunehmende Beliebtheit von Ziegen- und Schafmilchprodukten führt zu einer Zunahme der Ziegen und der Milchschafe (+5 %). Der Schweinebestand ist weiterhin leicht rückläufig (-1.7 %). Der Bestand der Mastpoulets (+5 %) ist weiter angestiegen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Heilmittelverordnungspaket IV (HMV IV)

04.10.17 | Das Verordnungsrecht zum Heilmittelgesetz ist äusserst umfangreich und sehr komplex. Der Umstand, dass die Erlasse sowohl für die Humanmedizin als auch die Veterinärmedizin gelten, trägt auch nicht zur Verständlichkeit und Vereinfachung bei. Daher ist aus Sicht des SBV die Trennung der Bestimmungen für die beiden Bereiche auf Stufe Verordnung zu prüfen. Die Zusammenfassung der Vorgaben für die Arzneimittelinformation für Tierarzneimittel (TAM) in Anhang 6 der AZV wird daher ausdrücklich begrüsst. Für die Humanmedizin ist ein analoges Überwachungsinstrument des Antibiotikaverbrauches einzuführen. Die Veterinärmedizin kann die hausgemachten Probleme der Humanmedizin nicht lösen, da ist die Humanmedizin in der Pflicht. Besonders zu beachten ist die möglichst einfache Datenerfassung und Benutzerfreundlichkeit. Der Aufbau des Benchmarking-Systems zur Information und Sanktionierung bei übermässigem Antibiotikaeinsatz von Tierärzten oder Tierhaltern und die Vorbereitung der Rechtsgrundlagen müssen unbedingt zusammen mit den Vertretern der betroffenen Kreise erfolgen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich

19.09.17 | SBV begrüsst die Anpassung der Verordnungen im Bereich Tiergesundheit an neuen Entwicklungen und zur Vorbereitung auf Seuchenausbrüche. Der Ausbau der Tierverkehrskontrolle bei Schafen und Ziegen ist nötig, um bestehende oder neue Tierseuchen besser vermeiden oder bekämpfen zu können. Es ist sicherzustellen, dass ein einfaches, getestetes und funktionierendes System eingeführt wird. Die Meldungen an die TVD von Schaf- und Ziegenhaltern sollen auch schriftlich (nicht nur elektronisch) erfolgen können. Allenfalls ist es sinnvoll, die TVD Schafe und Ziegen erst auf den 1. Januar 2020 einzuführen. Der SBV begrüsst ausdrücklich, dass für die TVD Schafe und Ziegen die gleichen Regeln wie bei Tieren der Rindergattung angewendet werden sollen. Insbesondere ist richtig, dass die Entsorgungsbeiträge künftig je zur Hälfte an den Geburts- und den Schlachtbetrieb ausgerichtet werden. Die optionale Einführung von elektronischen Ohrmarken wird begrüsst. Die Schaffung von Grundlagen für elektronische Begleitdokumente ist nötig. Der SBV unterstützt die Anpassung der Gültigkeit der Begleitdokumente bis zur Schlachtung, auch wenn vor Mitternacht verladen wird. Die Anpassung der Kompetenzen der Kantonstierärzte in Bezug auf die Organisation der Milchsammlung bei einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist in Zusammenarbeit mit der Branche ausgearbeitet worden und wird unterstützt. Die Anpassung der Regelungen für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und die Verfütterung von Proteinen tierischer Herkunft an die neuen Entwicklungen bezüglich BSE-Status der Schweiz und der Nutzung von Insektenproteinen werden begrüsst.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell AGRISTAT Aktuell 08-17: Schätzung der Schweizer Ackerfläche für 2017

11.09.17 | Dank der Zunahme der Flächen von Silomais, Freilandgemüse und Kunstwiesen nimmt die Ackerfläche 2017 gegenüber dem Vorjahr um knapp 3000 Hektaren zu und überschreitet die Schwelle von 400 000 Hektaren deutlich. Die fünf wichtigsten Kulturen – Weizen, Mais, Gerste, Raps und Zuckerrüben – bedecken 78 % der offenen Ackerfläche.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes und den damit verbundenen Änderungen der dazugehörenden Verordnungen

25.08.17 | Der landwirtschaftliche Ertragswert ist ein zentrales Element bei Betriebsübergaben innerhalb der Familie. Es handelt sich dabei nicht um ein Privileg des Betriebsnachfolgers / der Betriebsnachfolgerin. Der Ertragswert ist jene ausschlaggebende Bedingung, welche den Fortbestand des landwirtschaftlichen Gewerbes innerhalb der Familie sicherstellt. Damit wird auch das Kulturland nachhaltig erhalten und geschützt. Müssten die Betriebe durch die nachfolgende Generation zum Verkehrswert gekauft werden, so wäre eine landwirtschaftliche Produktion nicht mehr wirtschaftlich. Die Produktionsgrundlage würde den selbstbewirtschaftenden Landwirten entzogen und könnte höchstens noch von Grossgrundbesitzern gepachtet werden. Der landwirtschaftliche Ertragswert verhindert im Zusammenspiel mit den anderen Bestimmungen des BGBB schädliche Spekulationen mit dem für uns so wertvollen Boden.

Mehr lesen