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Agriexpert

Agriexpert bietet Beratungen und Gutachten in den Bereichen Bewertung, Recht, Treuhand, Steuern, Entschädigung, Liegenschaften, Unternehmensplanung und Bauberatung. Von der 100jährigen Erfahrung profitieren nicht nur die Schweizer Bäuerinnen und Bauern, sondern auch Behörden und Gerichte. Bei konkreten Fragen steht Ihnen unser kostenloser Auskunftsdienst zur Verfügung.

 

Kontaktperson

Martin Goldenberger

Immobilien-Schätzer mit eidg. FA

Bereichsleiter Bewertung & Recht und Leiter Agriexpert
Fachverantwortlicher Agrarrecht & Bewertung

Tel. Sekretariat: 056 462 52 61
E-Mail: martin.goldenberger@agriexpert.ch

Beat Schläppi

Treuhänder mit eidg. FA

Bereichsleiter Treuhand
stv. Leiter Agriexpert

Finanz- und Betriebsbuchhaltung, Steuern

Telefon: 056 462 52 47
E-Mail: beat.schlaeppi@agriexpert.ch

  

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Stellungnahmen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

27.02.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung.

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SBV-News
SBV-News Nr. 5

06.02.23 | Per Flugzeug importierte Lebensmittel sollen zukünftig entsprechend deklariert werden. Unser Ziel ist generell mehr Transparenz für Konsumenten auch über bei uns verbotene Produktionsmethoden.

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SBV-News
SBV-News Nr. 42

24.10.22 | Der Schweinemarkt ist noch immer unter Druck. Die provisorische Schlachtviehstatistik vom September zeigt noch keine Anzeichen für eine Verbesserung der Situation auf dem Schweinemarkt.

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SBV-News
SBV-News Nr. 13

04.04.22 | Die rasant steigenden Produktionskosten verlangen zwingend nach einer Erhöhung der Produzentenpreise! Daneben sollte jeder Betrieb prüfen, wie er seine Kosten auch sonst optimieren kann: Die eigene Futterprotein-Produktion erhöhen, den Bedarf nach Stickstoffdüngern mit angepassten Futtermischungen senken, die Effizienz der Hofdünger verbessern oder die überbetriebliche Zusammenarbeit ausbauen sind mögliche Massnahmen.

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SBV-News
SBV-News Nr. 8

01.03.22 | Für 2022 ist eine Erhöhung des Produzentenpreises für Chips-Kartoffeln um 5 bis 10 Prozent mindestens nötig, um a) die Rohstoffbeschaffung in der Schweiz sicherzustellen und b) die Anbaubereitschaft der Produzenten trotz Inflation zu halten. Auf der anderen Seite würde dies rund 1 Prozent Mehrkosten pro Chips-Packung bedeuten – umgerechnet zwischen 1 bis 3 Rappen. Die Schweizer Kartoffel ist für diverse Firmen zentraler Bestandteil des Erfolgskonzepts. Diese Mehrkosten sollten sich transferieren lassen, damit auch in Zukunft noch viele Produzenten stolz ihren Namen auf der Chips-Packung suchen werden!

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SBV-News SBV-News Nr. 1 (04. – 10.01.2021)

12.01.21 | Der SBV konnte aufgrund der Corona-Situation seine traditionelle Neujahr-Medienkonferenz auf einem Bauernhof nicht durchführen. Stattdessen versandte der SBV den Medienrohstoff und eine Medienmitteilung zum Thema «Idealvorstellung versus Realität» und bot den Medienschaffenden digitale, individuelle Interviews mit Exponenten des SBV an. Dies nutzen einige Medien. Die Resonanz war aber nicht gleich wie die Medienkonferenzen auf einem Bauernhof. Sobald Corona es zulässt, wird der SBV – auch im Hinblick auf die Abstimmungen vom kommenden Juni – wieder Anlässe auf Höfen durchführen.

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Stellungnahmen Totalrevision Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV) und Teilrevision Leitungsverord-nung (LeV), Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) und Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)

21.12.20 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Nebst den wichtigen Fördermassnahmen haben aber auch technische und organisatorische Rahmenbedingungen einen Einfluss auf die Attraktivität des Zubaus erneuerbarer Energien. Auf der anderen Seite sind Landwirte und Landwirtinnen als Grundeigentümer indirekt betroffen infolge der Durchleitungen von Stromversorgungen und Rohrleitungen. Im Folgenden halten wir unsere Position zu verschiedenen Punkten, welche die Landwirtschaft betreffen, fest.

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Stellungnahmen Revision des Obligationenrechts (Baumängel)

09.11.20 | Der Schweizer Bauernverband begrüsst die vorgeschlagene Revision des Obligationenrechts im Bereich der Bau-mängel. Insbesondere die Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage ist im Interesse der Bauherren. Es ist an der Zeit, dass die oftmals als unsachlich streng wahrgenommene Gesetzesbestimmung («Sofort-Rüge») beseitigt und durch eine klare und faire Regelung ersetzt wird. Damit wird das Vertrauen in das Rechtssystem gestärkt.

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