Mit der Annahme des Absenkpfads Pflanzenschutzmittel und Nährstoffverluste (Pa. Iv. 19.475) 2021 machte es das Parlament zur Pflicht, Lieferungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM), Mineraldünger, Hof-Rec-Dünger, Kraftfutter sowie die Anwendungen von PSM offenzulegen. Die Offenlegungspflicht gilt voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 (Pflanzenschutzmittel), bzw. dem 1. Januar 2026 (Dünger und Kraftfutter). Die Branche befürwortete damals die Offenlegungspflicht und damit die Einführung eines zentralen Informationssystems. Der SBV erwartet aber eine praxistaugliche Umsetzung, um den administrativen Aufwand tief zu halten. Dafür setzt sich der SBV in den Begleitgruppen des Projektes ein und pflegt den regelmässigen Austausch mit verschiedenen Anspruchsgruppen.
Das Ziel muss eine bedienerfreundliche Anwendung, die den administrativen Aufwand für Landwirtschaftsbetriebe möglichst tief hält. Für die Branche ist eine zentrale Plattform durchaus auch eine Chance, die digitale Systemlandschaft der Landwirtschaft zu vernetzen und die Interoperabilität zu stärken. Bestehende Betriebsprogramme müssen dadurch mittels Schnittstellen an digiFLUX angebunden werden, wodurch Doppelerfassungen reduziert werden können. Wichtig ist, dass die Wahlfreiheit zwischen den unterschiedlichen Betriebsprogrammen bestehen bleibt und alle Betriebstypen eine geeignete Lösung wählen können. Die Schaffung funktionierender Schnittstellen zum reibungslosen Datenaustausch zwischen Systemen hat für den SBV deshalb höchste Priorität. Zudem erwartet der SBV, dass der Datenschutz für die Landwirtschaftsbetriebe zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.