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Heiratsstrafe abschaffen: JA. Aber doch nicht so!
Standpunkt des Schweizer Bauernverbands vom 25. Juli 2025
In der Sommersession verabschiedete das Parlament eine Vorlage zur Individualbesteuerung. Damit wollte es zwei Ziele erreichen: Die Heiratsstrafe bei den Steuern abschaffen und die Frauen zur Erwerbsarbeit animieren. Tönt auf den ersten Blick vernünftig. Doch beim genaueren Hinschauen stellt sich heraus: Hier hat die Maus einen Berg, respektive ein völlig unverhältnismässiges und unnötiges Bürokratiemonster geboren. Gerade für die Bauernfamilien wäre dieses neue System jedes Jahr mit extremem Zusatzaufwand verbunden.
Warum unnötig?
Die Heiratsstrafe gibt es heute nur noch bei den direkten Bundessteuern. Die Kantone haben ihre Aufgaben längst gemacht. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gibt es heute dank Splitting, Tarifanpassungen oder Familienquotientensystem keine Benachteiligung bei der Besteuerung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren mehr. Das Parlament will nun über das ganze Steuersystem der drei Staatsebenen die individuelle Besteuerung aller Schweizerinnen und Schweizer einführen. Die Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe bei den Bundessteuern ginge auch anders und viel einfacher, indem der Bund bei seinem Steuersystem sich eine der Kantonslösungen als Vorbild nimmt.
Warum unverhältnismässig?
Bei der Individualbesteuerung muss nicht nur das Einkommen – das wäre ja noch einfach – sondern auch das Vermögen und das gesamte Eigentum steuerlich jährlich zwischen den Eheleuten mit Errungenschaftsbeteiligung aufgeteilt werden. Hof, Vieh, Maschinen und alles drum herum müsste also jährlich vermögensmässig zugeteilt werden. Ebenso alle Abzüge, beispielsweise für die Kinder. Bei ungleicher Einkommensaufteilung würde ein Teil der Abzüge steuerlich absolut wirkungslos bleiben.
Warum Bürokratiemonster?
Verheiratete Bauernpaare müssten neu nicht eine, sondern zwei Steuererklärungen ausfüllen und wie erwähnt darin jährlich alle Besitztümer aufteilen. Das führt zudem schweizweit und über die ganze Bevölkerung zu 1,76 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen. Die Kantone sprechen von mindestens 1000 neuen SteuerbeamtInnenen und Kosten von weit über 100 Millionen Franken zur Bewältigung des Mehraufwands.
Und wie sieht es bezüglich Erwerbsanreiz aus?
Gemäss der Berechnung der Verwaltung gäbe es mit dem neuen System in einem einmaligen Effekt von 16'300 Vollzeitäquivalenten mehr Erwerbstätigkeit. Dies bei über 5,3 Millionen Erwerbstätigen in der Schweiz. Der geschätzte Beschäftigungseffekt liegt damit unter 1 Prozent und im Rundungsbereich. Aufgrund dieses Effektes das Vorhaben umsetzen zu wollen, ist geradezu lächerlich.
Steuerlich privilegiert würde die möglichst gleiche Erwerbsaufteilung zwischen den Eheleuten. Profitieren würden also vor allem jene Paare, bei denen beide gleich und hochprozentig arbeiten. Doch ist das Aufgabe des Staates, seiner Bevölkerung vorzugeben, wie man sich in einer Ehe – die ja in anderen Bereichen nach wie vor eine wirtschaftliche Einheit ist – zu organisieren hat?
Unterschriften für ein Referendum
Ein Komitee unter der Leitung der Mitte und der SVP machen sich nun für ein Referendum gegen diese Gesetzesreform stark und sammeln dafür Unterschriften. Die Finanzdirektorenkonferenz der Kantone empfiehlt ihren Mitgliedern, das Kantonsreferendums zu ergreifen. Ein beispielloser Vorgang, der zeigt, wie wenig durchdacht die Vorlage ist.
Bauernfamilien stark betroffen
Der Vorstand des Schweizer Bauernverbandes empfiehlt das Referendum, auf Grund der starken Betroffenheit der Landwirtschaft mit der eigenen Unterschrift, jener der Familie und Freunden zu unterstützen. Auf der Webseite www.steuer-schwindel-nein.ch kann man entsprechende Unterschriftenbögen runterladen. Zu beachten ist, dass alle Unterschriften auf dem gleichen Bogen von volljährigen Personen aus der gleichen Gemeinde stammen müssen. Mit 50'000 gültigen Unterschriften kommt der missratene Entscheid des Parlaments vor das Volk. Dieses kann dann entscheiden, ob es die Individualbesteuerung effektiv dem heutigen System vorzieht. Jetzt aktiv werden für echte Demokratie! Viele Dank für die Unterstützung.
Autor

Markus Ritter
Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat
Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch