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Revision des Jagdgesetzes

Am 27. September 2020 wurde die Änderung des Jagdgesetzes vom Volk in einer Referendumsabstimmung abgelehnt. Damit blieb das mittlerweile 36jährige Gesetz unverändert in Kraft.

Eine Revision wurde immer dringender, weil…

Die Wolfspopulation weiterhin exponentiell zunahm und die Konflikte mit der Alpwirtschaft und dem Tourismus eskalierten. Die Entwicklungen im Bündnerland und im Kanton Waadt mit wiederholten Übergriffen auf ausgewachsene Kühe zeigen das mit aller Deutlichkeit auf.

Der Wolfbestand in der Schweiz und im Alpenraum ist nicht mehr gefährdet ist, und damit wird es allerhöchste Zeit diese Tierart im Schutzstatus von streng geschützt auf geschützt mit Möglichkeiten zur Regulation herabzustufen. Diesen Handlungsbedarf haben inzwischen auch die Umweltorganisationen erkannt.

Die erneute Änderung des Jagdgesetzes vom 16. Dezember 2022 hat den oben aufgezeigten Entwicklungen Rechnung getragen und ermöglicht nun eine Regulierung des Wolfbestandes. Die Landwirtschaft und die betroffenen Bauernfamilien sind dringend auf diese griffigeren Regelungen zum besseren Schutz der gealpten und auch auf den Heimweiden grasenden Nutztieren angewiesen.

Die ersten Erfahrungen mit der ersten verkürzten Regulierungsperiode und der zweiten Regulierungsperiode mit regulärer Dauer zeigen, dass durch die Entnahmen von Wölfen das Wachstum des Wolfbestandes gebremst werden konnte. Im Verbund mit verstärkten Anstrengungen im Bereich Herdenschutz konnten die Schäden an Nutztieren im Jahr 2024 wieder auf das Niveau von 2021 zurückgeführt werden. (Quelle: KORA)

 

… die Sicherheit bringt für Tiere, Landschaften und Menschen.

Vor allem in den Bergkantonen kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Wild-, Nutztieren und Menschen. Die Bauern schützen ihre Herden zwar mit Hirten, Zäunen und Hunden. Doch es kommt trotzdem zu Schadensfällen. Im Jahr 2021 beispielsweise wurden 956 Nutztiere von Grossraubtieren gerissen Bis Ende Oktober 2024 waren es 926 Fälle. (Quelle: KORA). Die Statistik weist die vom BAFU vergüteten Schäden von Wölfen an Nuttieren aus. Nichtanerkannte Schäden werden nicht statistisch erfasst (Dunkelziffer). Für diese Konfliktsituationen braucht es klare Regeln. Die Sicherheit für Tiere, Landschaften und Menschen muss vor allem in touristisch und landwirtschaftlich genutzten Berggebieten erhöht werden.

Die Regulation von Problemwölfen ist auch zum Schutz der Menschen nötig (Einheimische und Touristen). Nach einem Zusammenstoss mit Wölfen verhalten sich die Kühe nicht mehr gleich friedlich wie vorher, insbesondere wenn entweder die Betreuer oder Wanderer mit Hunden in der Weide unterwegs sind.

Begleithunde von Wanderern können in Konflikt mit Herdenschutzhunden kommen, wenn die Schutzhunde die Vierbeiner als Bedrohung für die Schafe verstehen und den vermeintlichen Wolfsangriff abwehren wollen. 

Grundsätzlich gilt also im Streifgebiet von Wölfen für alle Menschen zum eigenen Schutz eine erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen.

Kontaktperson

Thomas Jäggi

Thomas Jäggi

Stv. Leiter Viehwirtschaft
Geschäftsführer Swiss Beef & Interessengemeinschaft öffentliche Märkte
Fachverantwortlicher: Veterinärwesen, Fütterung, Wald & Holz

Laurstrasse 10, 5200 Brugg
thomas.jaeggi@sbv-usp.ch
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Viehwirtschaft