Entwicklung der Agrarpolitik von der AP22+ zur AP30+
Die Weiterentwicklung der Schweizer Agrarpolitik nahm ihren Anfang bei der Agrarpolitik 2022+ (AP22+). Während der parlamentarischen Beratung zeigte sich, dass die Vorlage verschiedene Zielkonflikte beinhaltete. Einerseits sollte die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft gestärkt werden, andererseits waren zusätzliche Anforderungen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit vorgesehen. Gleichzeitig wurde befürchtet, dass die vorgesehenen Massnahmen den Selbstversorgungsgrad senken könnten und damit im Spannungsfeld zum Verfassungsauftrag der Ernährungssicherheit gemäss Artikel 104a der Bundesverfassung stehen.
Aus diesen Gründen beschlossen National- und Ständerat im Jahr 2021, die Beratung der AP22+ zu sistieren. Statt die Reform wie geplant umzusetzen, erhielt der Bundesrat den Auftrag, die langfristige Ausrichtung der Schweizer Agrarpolitik zu überarbeiten und offene Fragen zu Ernährungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit vertieft zu klären. Gleichzeitig sollten einzelne dringliche Massnahmen unabhängig von der Gesamtreform schrittweise umgesetzt werden.
Als erste Etappe erfolgte die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffverluste reduzieren». Die entsprechenden Verordnungsanpassungen traten ab 2023 schrittweise in Kraft und umfassen Massnahmen zur Reduktion der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Verringerung der Nährstoffverluste.
Die zweite Etappe bildet das Mini-Paket der AP22+, dessen Massnahmen seit 2025 schrittweise umgesetzt werden. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der Landwirtschaft, beispielsweise die Unterstützung von Ernteversicherungen, der obligatorische Sozialversicherungsschutz, die Förderung der Digitalisierung sowie die Zusammenlegung der Programme Vernetzung und Landschaftsqualität.
Parallel dazu erarbeitete der Bundesrat die Grundlagen für die zukünftige Agrarpolitik. Am 22. Juni 2022 verabschiedete er den Bericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Darin wird eine Weiterentwicklung der Agrarpolitik hin zu einer umfassenden Ernährungspolitik vorgeschlagen, welche die gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion über die Verarbeitung bis zum Konsum einbezieht. Zu den Zielen gehören die Sicherung des Selbstversorgungsgrades, die Reduktion der Bürokratie, eine nachhaltigere Lebensmittelproduktion sowie mehr unternehmerischer Handlungsspielraum für die Landwirtschaft.
Auf dieser Grundlage laufen heute die Arbeiten an der Agrarpolitik 2030+ (AP30+). Am 18. Februar 2026 stellte der Bundesrat die Eckwerte der AP30+ vor und beauftragte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), bis zum dritten Quartal 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Ziel ist es, die neue Agrarpolitik per 2030 in Kraft zu setzen.
Entwicklung der Agrarpolitik AP22+ bis AP30+