Hauptinhalt

Jagdgesetz: Gut, aber nicht ausreichend

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 17. September 2025

Der Landwirtschaftliche Klub des Parlaments widmete sich dem Thema Jagdgesetz und Regulierung des Wolfs. Grundsätzlich ist der Umgang mit Grossraubtieren heute besser geregelt, dennoch gibt es weiter Mängel. Das starke Wachstum des Wolfbestandes bedingt, dass die betroffenen Kantone möglichst viel Spielraum erhalten und diesen auch vollumfänglich nutzen. 

Der Landwirtschaftliche Klub des Parlaments zog Zwischenbilanz zur Umsetzung des revidierten Jagdgesetzes. Im Zentrum stand die rasche Ausbreitung des Wolfs in der Schweiz und ganz Europa. Die jährliche Wachstumsrate der Wolfspopulation in der Schweiz lag in den letzten Jahren bei über 50 %. Der Bestand entwickelt sich folglich trotz Regulierungen exponentiell. Gemäss KORA-Monitoring lebten 2024 mehr als 300 Tiere in der Schweiz und mehr als 55'000 Wölfe in Europa. Vom Aussterben ist der Wolf also nicht mehr bedroht. In immer mehr Regionen gibt es Angriffe auf Nutztiere, was die Tierhaltenden unter grossen Druck setzt. Eine Überwachung rund um die Uhr ist nicht machbar. Dazu kommt das grosse Tierleid bei den gerissenen Tieren.  

Schadstiftende Wölfe müssen rasch eliminiert und die Bestände reguliert werden können. Auf der Grundlage des neuen Rechts haben die Kantone die Kompetenz erhalten, einzugreifen. Entsprechend gab es zahlreiche Anträge für Regulierungen, darunter auch mehrere zur proaktiven Regulierung, die im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Januar erlaubt ist. Das Verfahren zur Erteilung der Abschussbewilligung ist zwar optimiert, aber es bleibt oft langwierig. Zudem zeigen die Erfahrungen, dass die Bedingungen für einen Abschuss immer noch zu restriktiv sind. Die reaktive Regulierung aufgrund von Rudelangriffen ausserhalb der Sömmerung wird ebenso wenig berücksichtigt wie solche, die vor dem 1. Juni stattfinden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Regulierung von Rudeltieren von Februar bis August praktisch unmöglich ist. 

Darüber hinaus verbietet die aktuelle Gesetzgebung das Erlegen geschützter Tiere wie Wölfe in Jagdbanngebieten, während ungeschützte Tiere wie Hirsche durchaus entnommen werden können. Bei 150'000 ha Jagdbanngebieten, die sich grösstenteils in Sömmerungsgebieten befinden, ist dies problematisch. Der Schweizer Bauernverband fordert deshalb den Ständerat auf, am 25. September die beiden Motionen 25.3715 «Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebiete ermöglichen» und 25.3549 «Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!» zu unterstützen. Weiter gilt es, die in der Jagdverordnung beschriebenen Grundsätze des Herdenschutzes zu präzisieren und zu vereinfachen. Wenn dies nicht geschieht, dann wird es künftig die Sömmerung von Nutztieren in verschiedenen Alpregionen nicht mehr möglich sein. 

Rückfragen

Alois Huber

Alois Huber

Nationalrat
Präsident Landwirtschaftlicher Klub der Bundesversammlung

Mobile 079 403 16 39

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Stv. Direktor
Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Energieverordnung EnV

30.06.17 | In der Landwirtschaft ist Holz eine wichtige erneuerbare Energiequelle für die Wärmegewinnung. Da viele Landwirte auch ein Stück Wald besitzen und bewirtschaften, sind kleine Holzfeuerungen in der Landwirtschaft sehr verbreitet. Aufgrund der Abgelegenheit ist die Bildung von Wärmeverbunden wenig sinnvoll. Kleine Holzfeuerungen sind deshalb eine angepasste Nutzungsform der einheimischen erneuerbaren CO2-neutralen Energie Holz, die es unter anderem vor dem Hintergrund der Zielsetzung im Klimabereich weiterhin zu nutzen gilt. Mit den Verschärfungen der Vorschriften in der neuen Luftreinhalteverordnung kommen zusätzliche Kosten auf die Betreiberinnen und Betreiber von Holzfeuerungen zu, die so hoch sind, dass sie Holzfeuerungen weniger wirtschaftlich machen. Da Holzfeuerungen bereits jetzt aus wirtschaftlicher Sicht hinter anderen Heizsystemen anstehen, kann dies in gewissen Fällen sogar dazu führen, dass Betreiber von Holz – auf Ölbetriebene Heizungen umstellen. Aus unserer Sicht ist dies in jedem Fall zu verhindern. In gewissen Kantonen haben sogar Waldbesitzer auf die Erneuerung ihrer Holzheizung bereits verzichtet und sind entweder auf einen fossilen Brennstoff umgestiegen, oder setzen auf eine Wärmepumpe. Entsprechend sind die Verkäufe von Holzfeuerungen eingebrochen. Eine solche Entwicklung ist äusserst problematisch und sicherlich nicht zukunftsfähig, wenn sogar CO2 neutrale Heizsysteme durch fossile Systeme ersetzt werden. Wir lehnen die Änderungen im der Luftreinhalteverordnung im Bereich der Holzfeuerungen aus obenstehender Begründung ab. Falls die Massnahmen, mit denen die Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden kann (z.B. Elektrofilter als Staubabscheider), vollumfänglich über die Mittel eines Bundesprogrammes finanziert werden können, werden wir unsere Position nochmals überdenken.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung Zusatzmodul 8 Suisse-Bilanz

22.05.17 | Vergärungsprodukte aus Biogasanlagen haben sich in den vergangenen Jahren für die Schweizer Landwirtschaft zu einer wichtigen Nährstoffquelle entwickelt – mit steigender Bedeutung. Dank modernster Ausbringtechnik können diese Produkte heute verlustarm sowie Klima- und Bodenschonend in einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt werden. Die Landwirtschaft ist bestrebt, die Effizienzsteigerung bei der Stickstoffdüngung weiter voranzutreiben. Dazu braucht sie aber Rahmenbedingungen, welche fachlich und agronomisch nachvollziehbar sind. Die oben gemachten Ausführungen zeigen hingegen eindeutig auf, dass für Einführung eines strengeren N- Ausnützungsgrades die wissenschaftliche Begründung fehlt und die herrschenden Praxisbedingungen sowie nicht beeinflussbare Umweltfaktoren ignoriert werden. Bereits heute ist der Stickstoff-Einsatz auf Grund sehr tief angesetzter Pflanzenbedarfs- und Ertragsnormen (GRUD) stark limitiert.

Mehr lesen
Stellungnahmen Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050

10.05.17 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Aus Sicht des SBV ist zentral, dass die Gesetzesänderungen der Energiestrategie 2050 über die Verordnungen so umgesetzt werden, dass es sich auch für kleinere und mittlere Produzenten lohnt, Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien bereit zu stellen. Aufgrund der Einführung von intelligenten Mess – und Regelsystemen dürfen keine zusätzlichen Kosten für die kleinen und mittleren Produzenten anfallen. Ausserdem muss beim Bau von Anlagen erneuerbarer Energien dem Kulturland-schutz Priorität beigemessen werden, mitunter auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Kompensationsmassnahmen. Als hohe Priorität fordern wir dringlich, die mit der Aufnahme von Ökonomiegebäuden ins Gebäudeprogramm zu prüfen.

Mehr lesen