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Jagdgesetz: Gut, aber nicht ausreichend

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 17. September 2025

Der Landwirtschaftliche Klub des Parlaments widmete sich dem Thema Jagdgesetz und Regulierung des Wolfs. Grundsätzlich ist der Umgang mit Grossraubtieren heute besser geregelt, dennoch gibt es weiter Mängel. Das starke Wachstum des Wolfbestandes bedingt, dass die betroffenen Kantone möglichst viel Spielraum erhalten und diesen auch vollumfänglich nutzen. 

Der Landwirtschaftliche Klub des Parlaments zog Zwischenbilanz zur Umsetzung des revidierten Jagdgesetzes. Im Zentrum stand die rasche Ausbreitung des Wolfs in der Schweiz und ganz Europa. Die jährliche Wachstumsrate der Wolfspopulation in der Schweiz lag in den letzten Jahren bei über 50 %. Der Bestand entwickelt sich folglich trotz Regulierungen exponentiell. Gemäss KORA-Monitoring lebten 2024 mehr als 300 Tiere in der Schweiz und mehr als 55'000 Wölfe in Europa. Vom Aussterben ist der Wolf also nicht mehr bedroht. In immer mehr Regionen gibt es Angriffe auf Nutztiere, was die Tierhaltenden unter grossen Druck setzt. Eine Überwachung rund um die Uhr ist nicht machbar. Dazu kommt das grosse Tierleid bei den gerissenen Tieren.  

Schadstiftende Wölfe müssen rasch eliminiert und die Bestände reguliert werden können. Auf der Grundlage des neuen Rechts haben die Kantone die Kompetenz erhalten, einzugreifen. Entsprechend gab es zahlreiche Anträge für Regulierungen, darunter auch mehrere zur proaktiven Regulierung, die im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Januar erlaubt ist. Das Verfahren zur Erteilung der Abschussbewilligung ist zwar optimiert, aber es bleibt oft langwierig. Zudem zeigen die Erfahrungen, dass die Bedingungen für einen Abschuss immer noch zu restriktiv sind. Die reaktive Regulierung aufgrund von Rudelangriffen ausserhalb der Sömmerung wird ebenso wenig berücksichtigt wie solche, die vor dem 1. Juni stattfinden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Regulierung von Rudeltieren von Februar bis August praktisch unmöglich ist. 

Darüber hinaus verbietet die aktuelle Gesetzgebung das Erlegen geschützter Tiere wie Wölfe in Jagdbanngebieten, während ungeschützte Tiere wie Hirsche durchaus entnommen werden können. Bei 150'000 ha Jagdbanngebieten, die sich grösstenteils in Sömmerungsgebieten befinden, ist dies problematisch. Der Schweizer Bauernverband fordert deshalb den Ständerat auf, am 25. September die beiden Motionen 25.3715 «Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebiete ermöglichen» und 25.3549 «Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!» zu unterstützen. Weiter gilt es, die in der Jagdverordnung beschriebenen Grundsätze des Herdenschutzes zu präzisieren und zu vereinfachen. Wenn dies nicht geschieht, dann wird es künftig die Sömmerung von Nutztieren in verschiedenen Alpregionen nicht mehr möglich sein. 

Rückfragen

Alois Huber

Alois Huber

Nationalrat
Präsident Landwirtschaftlicher Klub der Bundesversammlung

Mobile 079 403 16 39

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Stv. Direktor
Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

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