Knappes Ackerland für Lebensmittel nutzen

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 11. Juni 2024

Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat die Pflicht für 3.5 Prozent Biodiversitätsflächen auf Ackerland aufheben. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diesen Entscheid. Die Biodiversität auf Landwirtschaftsflächen lässt sich auch ohne diese Auflage weiter fördern.

In der Frühlingssession beschloss der Nationalrat, die umstrittene neue Auflage von 3.5 Prozent Biodiversitätsförderfläche auf Ackerland wieder zu kippen. Heute folgte der Ständerat diesem Entscheid. Der wesentlichste Grund für den Meinungsumschwung im Parlament dürfte ein vergleichbarer Entscheid in der EU gewesen sein. Diese gab die vorgesehene Pflicht wieder auf, vier Prozent der landwirtschaftlichen Flächen zugunsten der Biodiversität stillzulegen. Ebenso dürfte die Erkenntnis beigetragen haben, dass immer mehr unentschädigte Auflagen ein wichtiger Grund für die Unzufriedenheit in der Landwirtschaft und die Bauernproteste darstellten.

Der Bundesrat selbst war ebenfalls ein Faktor, indem er bei der Vernehmlassung zu den Verordnungen 2024, die Streichung der 3.5 Prozent als Variante selbst vorschlug. Der Schweizer Bauernverband erachtet den Entscheid im Sinne der Ernährungssicherheit als richtig. Die weitere Förderung der Biodiversität kann ohne weiteren Verlust an Produktionsflächen und damit Einbussen bei der Ernährungssicherheit erfolgen. Für mehr Biodiversität im Ackerland gibt es ein reiches Angebot an entsprechenden Labelprogrammen, an denen die Bauernbetriebe bereits jetzt freiwillig partizipieren. Deren Inwertsetzung wäre mit der neuen Auflage schwieriger geworden. Entlang der Ackerflächen sind zudem schon seit Jahren viele Biodiversitätsförderflächen ausgeschieden worden.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Francis Egger

ehem. Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

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