Stellungnahmen
22.08.19 Projekt Stretto 3
23.08.19
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Der SBV begrüsst ausdrücklich, dass mit dieser Verordnungsänderung die Motion Bourgeois 15.4114 "Sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung "ohne
GVO/ohne Gentechnik hergestellt" umgesetzt werden soll. Der SR als Zweitrat hat dieser Motion im März 2017 zugestimmt, seither sind bereits mehr als 2
Jahre vergangen. Der SBV fordert daher, dass die Motion Bourgeois spätestens per Mai 2020 in Kraft gesetzt wird und nicht noch weitere Verzögerungen
erfährt, denn damit wird den Schweizer Landwirten endlich die Möglichkeit gegeben, auszuloben, dass sie ihre Tiere GVO-frei füttern. Die Schweizer
Landwirte setzen systematisch GVO-freie Futtermittel ein. Dies ist ein Mehraufwand für die Landwirte, der mit Mehrkosten von mehreren Millionen Franken
jährlich verbunden ist. Mit dieser neuen Bestimmung werden die Schweizer Landwirte diesen Mehrwert endlich auch in Wert setzen können.
Die aktuelle Situation ist täuschend für die Konsumenten, da die aktuelle Rechtslage keine Transparenz schafft. Heute ist nicht ersichtlich,
welchen tierischen Produkte von Tieren stammen, die mit GVO-Futter oder mit GVO-freiem Futter gefüttert wurden. Für die Konsumenten ist nicht
ersichtlich, dass ein Joghurt aus dem Ausland möglicherweise mit GVO-Futtermitteln produziert wurde, im Unterschied zum Joghurt mit Schweizer Milch,
welches von GVO-frei gefütterten Tieren stammt. Mit der vorgeschlagenen Regelung kann diese aktuell täuschende Situation behoben werden und
es wird endlich Transparenz geschaffen.
Täuschend ist ebenfalls, dass zunehmend als GVO-frei gelabelte Produkte aus dem umliegenden Ausland in die Schweiz gelangen und hier in den Läden
verkauft werden. Aus unserer Sicht tragen GVO-frei gelabelte Produkte aus dem Ausland in der heutigen Situation zur Verunsicherung von
KonsumentInnen bei, ob die Schweizer Nutztiere mit GVO-Futter gefüttert werden.
Dem SBV ist ein Anliegen, dass Transparenz geschaffen wird, welche Zusatzstoffe gemäss dem Vorgeschlagenen Art. 37 Abs. 5 Bst. b verwendet werden
bzw. verwendet werden dürfen. Der SBV schlägt daher vor, dass eine Liste mit den Stoffen, die unter diese Ausnahme fallen, publiziert wird, idealerweise
vom BLV.
Falls die Kennzeichnung «ohne Gentechnik hergestellt» nicht eingeführt wird, muss aus Sicht des SBV eine zwingende Deklaration für mit GVOFuttermitteln
hergestellt Produkte eingeführt werden.