Hauptinhalt

Neue Wegleitung für soziale Dienstleistungen auf dem Bauernhof

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 30. September 2019

Der Bauernhof eignet sich auch, um Menschen mit besonderen Ansprüchen eine betreute Wohn- und/oder Arbeitsstätte zu bieten. Eine neue Wegleitung soll interessierte Bauernfamilien bei ihren Überlegungen unterstützen.

Neben der Produktion von Lebensmitteln bieten Bauernfamilien auf ihren Höfen auch eine Vielzahl von sozialen Dienstleistungen an. Die ländliche Umgebung, das Arbeiten in und mit der Natur, der Umgang mit Tieren eignen sich auch für die Begleitung oder Betreuung von Menschen mit besonderen Ansprüchen, zu den beispielsweise Personen mit Behinderungen, Demenz, Autismus-Spektrumstörungen oder aus der Bahn geratene Jugendliche gehören.

Die SBV-Fachkommission Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Ausländerpolitik hat sich dem Thema «Care Farming» in der Landwirtschaft angenommen und eine Arbeitsgruppe beauftragt, eine Wegleitung für solche sozialen Dienstleistungen auszuarbeiten. Diese soll Bauernfamilien unterstützen, die sich einen Einstieg überlegen. Die Wegleitung beschreibt die verschiedenen Formen und Zielgruppen, definierte die Anforderungen an den Betrieb und die Bauernfamilie, die fachlichen und sozialen Kompetenzen, die Herausforderungen, die Zusammenarbeitsmöglichkeiten, die rechtlichen Grundlagen und Versicherungsfragen. Eine kleine Checkliste mit Grundsatzfragen erlaubt es Interessierten, sich schnell ein Bild zur Eignung zu machen.  

Rückfragen

Peter Kopp

Peter Kopp

Leiter Departement Soziales und Dienstleistungen
Generalsekretär Agrisano

Telefon 056 461 71 82
E-Mail peter.kopp@agrisano.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Änderung der Arzneimittelbewilligungsverordnung (AMBV)

24.05.18 | Der SBV begrüsst grundsätzlich die Angleichung an die EU-Bestimmungen. Mit der vorliegenden Verordnung und deren Vollzug wird gerade dieser Grundsatz im Bereich der Tierarzneimittelbereich missachtet. Konkret gilt dies für die “sinngemässe Anwendung” der GDP-Regel auf Tierarzneimittel, welche vom Schweizerischen Heilmittelinstitut konkretisiert wurden. Dieser Vollzug ist aus verschiedenen Gründen unhaltbar. So werden unter anderen Vorschriften über temperaturüberwachte Transporte von der EU übernommen, welche dort lediglich für Humanarzneimittel gelten. In der EU dienen die GDP-Regeln auch der Verhinderung des Eindringens von Fälschungen in legale Lieferketten.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern

12.03.18 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt grundsätzlich die geplanten Änderungen in der VZAE und VIntA. Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern und auch die Massnahmen bei Nichteinhaltung der Integra-tionskriterien werden begrüsst. Die Umsetzung muss aber für die Arbeitgeber, Kantone und Bund aus administ-rativer und finanzieller Sicht tragbar sein. Die Vereinfachungen im Bereich der Anstellung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen sollen auf der anderen Seite nicht mit zusätzlichen Arbeitsmarktkontrollen erschwert werden. Für die Integration ist der Erwerb von Sprachkompetenzen wichtig. Wir sind aus diesem Grund der Mei-nung, dass bei Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung, welche nur vorübergehend in der Schweiz arbei-ten, die Erteilung bzw. Verlängerung der Arbeitsbewilligung nicht an Sprachkompetenzen geknüpft werden darf.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vorentwurf über die Änderung des Bundesgesetzes über Familienzulagen

20.02.18 | Ausbildungszulagen ab Ausbildungsbeginn: Die Auswirkungen dieser Massnahme fallen im sozialpolitischen Gesamtkontext eher gering aus. Es sei darauf hingewiesen, dass die Unterschiede bei den Ansätzen zwischen den Kantonen, welche den Mindestbetrag von 200.- bzw. 250.- Franken pro Monat ausrichten und solche mit höheren Ansätzen, deutlich stärker ins Gewicht fallen, als die hier vorgeschlagene Änderung. Familienzulagen für arbeitslose alleinstehende Mütter : Mit dieser Massnahme soll eine Lücke im sozialpolitischen Netz geschlossen werden, welche für die betroffenen Mütter schmerzlich ist. Dies ist zu begrüssen. Finanzhilfen an Fa-milienorganisationen: Der SBV begrüsst es, dass die aktuelle und allgemein anerkannte Praxis künftig gesetzlich geregelt wird.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung von Anhang 1 der UVV

27.10.17 | Schweizer Aufgrund schwerer körperlicher Arbeit leiden viele Landwirte – wie auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – an berufsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparates. Wir sind der Meinung, dass die heutige Anerkennungspraxis solcher berufsbedingter Erkrankungen in der Landwirtschaft, aber auch in anderen Berufsfeldern mit schweren körperlichen Belastungen zu konservativ gehandhabt wird und die finanziellen Auswirkungen bei der Behandlung solcher arbeitsplatzassoziierter Erkrankungen des Bewegungsapparates mangels BK-Anerkennungskriterien allzu oft nicht nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden. Wir beantragen deshalb, folgenden neuen Anerkennungspunkt aufzunehmen: a. Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen NEU: Arbeitsplatzassoziierte, durch schwere körperliche Belastungen verursachte Erkrankungen des Bewegungs-apparates NEU: Arbeiten in gesundheitsschädigenden, allergisierenden, organischen Feinstäuben wie Pilzsporen, Stäuben von Baumwolle, Hanf, Flachs, Getreide und Futtermitteln (inkl. Stroh, Dürrfutter und dergleichen) sowie deren Mehle, Enzymen und Schimmelpilzen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV)

11.09.17 | Der SBV hat die Vorlage geprüft und kann die Anpassungsvorschläge in Zusammenhang mit der gemischten Methode unterstützen. Teilerwerbstätige Personen, die wegen familiären Pflichten die Erwerbstätigkeit reduzieren mussten, dürfen bei der Invaliditätsbemessung nicht diskriminiert werden. Die Fallbeispiele 1 und 2 im erläuternden Bericht sind nach unserer Einschätzung oft in Bauernfamilien anzutreffen. Durch die neue Berechnungsart erfahren diese Personen eine spürbare Verbesserung.

Mehr lesen
Stellungnahmen Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) Änderungen VZAE, VIntA, AVV, AVIV und Reisende

05.09.17 | Der SBV fordert eine Lösung, welche für Arbeitgeber umsetzbar bzw. finanzierbar ist und keine administrativen Leerläufe verursacht. Das heisst: Die Stellenmeldepflicht soll generell erst ab einem Schwellenwert von 8% gel-ten. Zusätzlich sollen die Kantone bei Berufsarten mit unterdurchschnittlichen kantonalen Arbeitslosenzahlen die Kompetenz erhalten, diese von der Stellenmeldepflicht zu befreien. Der SBV hat angesichts des knappen Zeitplans grosse Bedenken, dass das SECO den öAV nicht rechtzeitig die notwendigen IT-Hilfsmittel zur Verfügung stellen kann. Fraglich erscheint uns ebenfalls, ob die Mitarbeitenden der öAV überhaupt bis 1. Januar 2018 ausgebildet werden können. Wir bitten Sie, dies bei der Festlegung des Datums für die Inkraftsetzung zu berücksichtigen, zumal der Vollzug sonst nicht sichergestellt werden kann.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Asylverordnung 2

15.08.17 | Der SBV begrüsst die geplante Abschaffung der Sonderabgabe aus Erwerbseinkommen sowie das geplante Meldeverfahren AsylV 2. Der SBV unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen. VIntA, Art. 18 und 19 Aus Sicht des SBV ist es wichtig, dass die Aus- und Rückzahlungen nachvollziehbar sind und der administrative Aufwand für die Kantone in einem angemessenen Rahmen ist.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT Aktuell 06-17: Alter der Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen

10.07.17 | Die Anteile der Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen in den älteren Altersklassen haben auf den Schweizer Landwirtschaftsbetrieben in den letzten Jahren laufend zugenommen. Im Jahr 2016 waren 56 % bzw. deutlich mehr als die Hälfte der Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen 50 Jahre alt oder älter. Die Schweizer Altersstruktur und deren Entwicklung sind dabei ähnlich wie jene der anderen Länder Europas. Die Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen übergeben ihre Betriebe offensichtlich immer später. In der Schweiz führte diese Entwicklung bisher zu keinen erkennbaren negativen Auswirkungen.

Mehr lesen