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Medienmitteilungen
Beim Angurten nach wie vor inkonsequent

27.02.24 | Seit 2020 motiviert die Kampagne «Schon geschnallt» für das Angurten in landwirtschaftlichen Fahrzeugen. In einer Umfrage wurde nun zum zweiten Mal deren Wirkung untersucht. Das Fazit: Die Kampagne ist sehr bekannt und wird verstanden. Dennoch sind viele Fahrerinnen und Fahrer nach wie vor inkonsequent beim Umsetzen. Dabei hätten zahlreiche tödliche Unfälle durch das Angurten verhindert werden können. Ein kleiner Klick mit grosser Wirkung!

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Noch viel Potential beim Angurten!

06.12.21 | Eine Umfrage untersuchte die Wirkung der 2020 gestarteten Kampagne «Schon geschnallt», die für das Angurten in landwirtschaftlichen Fahrzeugen wirbt. Diese ist gut bekannt, aber noch zu viele Traktoren verfügen über keinen Sicherheitsgurt. Nur 5 Prozent der Befragten geben zudem an, sich immer anzugurten. Auch dieses Jahr hätten zahlreiche tödliche Unfälle durch Angurten verhindert werden können. Die Kampagne «Schon geschnallt» wird deshalb 2022 fortgesetzt: Ein kleiner Klick mit grosser Wirkung!

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Leben retten mit «Schon geschnallt?»

21.01.20 | «Schon geschnallt?» heisst die neue Sensibilisierungskampagne der Beratungsstelle für Un-fallverhütung in der Landwirtschaft unter der Schirmherrschaft des Schweizer Bauernver-bands. Diese soll mit zahlreichen Massnahmen zum Gurtentragen motivieren und so die zahl-reichen Todesfälle aufgrund umkippender Landwirtschaftsfahrzeuge verhindern.

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SBV-News SBV-News Nr. 17 (22.04. – 26.04.2019)

01.05.19 | Der Bäuerinnen- und Landfrauenverband verabschiedete an seiner Versammlung seine langjährige Präsidentin Christine Bühler und würdigte deren grosses Engagement für die Bäuerinnen und die Frauen generell. Der be-kannte französische Sänger Jean Ferrat sang einst «Die Frau ist die Zukunft der Menschen». In diesem Sinn kön-nen wir ableiten: «Die Bäuerin ist die Zukunft der Landwirtschaft!». Danke, liebe Christine, auch für deinen wert-vollen Einsatz bei uns.

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Unfallhäufung alarmiert Landwirtschaftskammer

18.10.18 | An der heutigen Sitzung befasste sich die Landwirtschaftskammer (Laka) des Schweizer Bauernverbands infolge einer Häufung tödlicher Unfälle auf Bauernbetrieben im laufenden Jahr mit dem Thema Arbeitssicherheit.

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Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung

06.11.17 | Der SBV nimmt als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft zur geplanten Änderung wie folgt Stellung: - Wir begrüssen den Aufbau einer Eidg. Berufsprüfung für Sicherheitsfachleute uneingeschränkt. Dies führt zu einer Einbindung in die formale schweizerische Bildungslandschaft. - Wir unterstützen die Möglichkeit, dass die Arbeitgeber neu die Wahl haben zwischen zwei Typen von Spezialisten der Arbeitssicherheit nach Artikel 11a VUV. - Artikel 11d, Abs. 1: Die Ergänzung ist folgerichtig. - Artikel 11d, Abs. 2: keine Bemerkungen - Artikel 11d, Abs. 3: keine Bemerkungen - Artikel 11dbis: keine Bemerkungen

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Stellungnahmen Änderung von Anhang 1 der UVV

27.10.17 | Schweizer Aufgrund schwerer körperlicher Arbeit leiden viele Landwirte – wie auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – an berufsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparates. Wir sind der Meinung, dass die heutige Anerkennungspraxis solcher berufsbedingter Erkrankungen in der Landwirtschaft, aber auch in anderen Berufsfeldern mit schweren körperlichen Belastungen zu konservativ gehandhabt wird und die finanziellen Auswirkungen bei der Behandlung solcher arbeitsplatzassoziierter Erkrankungen des Bewegungsapparates mangels BK-Anerkennungskriterien allzu oft nicht nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden. Wir beantragen deshalb, folgenden neuen Anerkennungspunkt aufzunehmen: a. Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen NEU: Arbeitsplatzassoziierte, durch schwere körperliche Belastungen verursachte Erkrankungen des Bewegungs-apparates NEU: Arbeiten in gesundheitsschädigenden, allergisierenden, organischen Feinstäuben wie Pilzsporen, Stäuben von Baumwolle, Hanf, Flachs, Getreide und Futtermitteln (inkl. Stroh, Dürrfutter und dergleichen) sowie deren Mehle, Enzymen und Schimmelpilzen.

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Stellungnahmen Änderungen der Ordnungsbussenverordnung und der Bussenliste

06.06.17 | Les détritus jetés ou abandonnés sans le moindre scrupule dans la campagne, le long des routes et des chemins très fréquentés posent de plus en plus problème aux familles paysannes. C'est par sacs entiers que les agricul-teurs doivent ramasser des emballages d'aliments ou de boissons et de paquets de cigarettes vides avant de pouvoir effectuer le fauchage des prés ou la récolte des champs. Ce travail laborieux est d’autant plus nécessaire que lorsque des corps étrangers solides se retrouvent dans des cultures destinées à l’affouragement ou fournis-sant de la litière pour le bétail, ils mettent en péril la santé des animaux et endommagent les machines agricoles. Toutefois, afin de clarifier le champ d’application de la base légale, il s’agit de préciser le texte de la loi sur la protection de l’environnement comme suit : XI. Loi du 7 octobre 1983 sur la protection de l’environnement (LPE) … Fr. 2. Incinérer un déchet ou de petites quantités de déchets ailleurs que dans des 200 installations d’élimination (art. 61, al. 1, let. f, LPE) 3. Stocker définitivement un déchet ou de petites quantités de déchets ailleurs 200 qu’en décharge contrôlée autorisée (art. 61, al. 1, let. g, LPE).

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