Nullsummenspiel statt gezielter Unterstützung: Bundesrat bleibt bei Mercosur-Begleitmassnahmen ungenügend

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. Mai 2026

Der Bundesrat hat heute bekanntgegeben, wie er die Landwirtschaft im Zusammenhang mit den aktuellen Freihandelsabkommen unterstützen will. Er anerkennt zwar die Notwendigkeit von Begleitmassnahmen bleibt mit dem vorgeschlagenen Unterstützungsbetrag von 158 Mio. Franken jedoch sowohl beim Umfang als auch bei der Ausgestaltung deutlich hinter dem Notwendigen zurück. Der Bund stellt dafür keine zusätzlichen Mittel bereit, sondern sieht eine Finanzierung aus der Branche selbst vor. Der Vorschlag ist aus Sicht der Landwirtschaft eine Nullnummer.

Das Abkommen mit den Mercosur-Staaten sieht für 25 Agrarprodukte zusätzliche Zollkontingente ausserhalb der WTO-Kontingente vor. Dadurch drohen zusätzliche Importe zu tiefen Zollansätzen und ein erheblicher Druck auf die Produzentenpreise. Je nach Marktsituation ist mit jährlichen Produktionswerteinbussen von 70 bis 115 Mio. Franken zu rechnen. Die Landwirtschaftskammer des SBV hat deshalb bereits im Februar gefordert, in den ersten acht Jahren zusätzliche 110 Mio. Franken pro Jahr für Strukturverbesserungen und Absatzförderung bereitzustellen. Für den SBV ist weiter klar, dass eine gemeinsame Beratung von Abkommen und Begleitmassnahmen notwendig ist, um das Gesamtpaket beurteilen zu können. 

Der Bundesrat hat heute bestätigt, dass der Abbau im landwirtschaftlichen Grenzschutz negative Folgen hat und daher Begleitmassnahmen nötig sind. Mit dem heutigen Entscheid treibt der Bundesrat aber eine getrennte Behandlung von Begleitmassnahmen und Abkommen voran, was aus Sicht des SBV der falsche Ansatz ist. Damit fehlt die nötige Verbindlichkeit hinter den flankierenden Massnahmen. Zudem bleibt die vorgesehene Mittelaufstockung von 158 Mio. Franken weit hinter dem Notwendigen zurück, und ist angesichts der potenziellen Auswirkungen auf die Agrarmärkte ungenügend. Besonders stossend ist, dass der Bundesrat die Finanzierung über die Versteigerung von Zollkontingenten lösen will. Damit würde die Landwirtschaft die Begleitmassnahmen weitgehend selbst finanzieren. Ein Nullsummenspiel, das den betroffenen Branchen nicht die notwendige Entlastung bringt. Statt einer echten Unterstützung handelt es sich hier faktisch um eine Umlagerung innerhalb des Sektors. 

Am 17. Juni wird der Nationalrat über das weitere Vorgehen beraten. Für den SBV ist die Kommissionsminderheit der AKP-N derzeit der einzig gangbare Weg. Sie verlangt für die auf 8 Jahre befristeten Begleitmassnahmen einen Verpflichtungskredit von jährlich 110 Mio. Franken. Damit sollen primär Massnahmen für die Strukturverbesserung (z.B. zinslose Darlehen) finanziert werden, so dass die Landwirtschaft die Kosten senken und den Preisdruck dämpfen kann. Ohne einen verbindlichen Beschluss zu wirksamen Begleitmassnahmen wird der SBV dem Abkommen nicht zustimmen können.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Nadine Trottmann

Leiterin Geschäftsbereich Internationales

Telefon 056 462 50 14
E-Mail nadine.trottmann@sbv-usp.ch

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