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SBV-News Nr. 47 (22. – 26. November 2021)

Notiz­ der Woche

Die Schweizer Landwirtschaft will die Ziele des Absenkpfads zur Reduzierung der Risiken beim Einsatz von Pestiziden und Nährstoffverlusten erreichen. Das wird eine grosse Herausforderung! Es braucht dazu auch ein Engagement von Seiten der Verarbeitung, des Handels und der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Schweizer Bauernfamilien, deren Einkommen aufgrund der vielen Anforderungen und tiefen Produzentenpreise bereits unter vergleichbarem Einkommen liegt, können zusätzliche kostentreibende Auflagen nicht allein tragen.


 

Tätigkeitsprogramm 2022

Die DV hat das Tätigkeitsprogramm mit einer Ergänzung aus den Regionalseminaren gutgeheissen. Die finale Fassung ist unterdessen auf der Webseite des SBV aufgeschaltet. Das Tätigkeitsprogramm stellt den konkreten Auftrag der Bauernfamilien für die Arbeit des SBV im kommenden Jahr dar.

Fachkommission Viehwirtschaft

Die Fachkommission Viehwirtschaft diskutierte die Marktsituation, die Massentierhaltungsinitiative und den Gegenvorschlag. Ebenfalls auf der Traktandenliste waren die Wiedereinführung der Verwertung von tierischen Eiweissen in die Fütterung von Schweinen und Geflügel sowie der Rückblick auf die Notfallübung zur afrikanischen Schweinepest.

Treffen mit Gas- und Wasserfachverein

Bei einem Treffen mit dem Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches ging es neben den aktuellen politischen Geschäften um den Umsetzungsstand der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren». Der SBV ist zuversichtlich, dass die Ziele im Bereich Pflanzenschutzmittel erreicht werden. Der Preis, den die Landwirtschaft dafür bezahlt, ist jedoch hoch und die Einschränkungen im ÖLN erheblich. Landwirtschaft und Grundwasserschutz müssen nebeneinander umsetzbar sein, darüber sind sich beide Organisationen einig. Für den SBV ist weiter wichtig, dass Einschränkungen immer mit Augenmass erfolgen und vergütet werden.

Neue Vollzugshilfe Umweltschutz

Das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Landwirtschaft haben die bestehende Vollzugshilfe «Massnahmen in der Landwirtschaft nach Art. 62a Gewässerschutzgesetz» umfassend überarbeitet. Kernpunkt ist die Ausdehnung der Vollzugshilfe von Nitrat auf Phospor und Pflanzenschutzmittel sowie die Einführung einer sogenannten «Sicherungsphase». Dies soll den Erfolg der umgesetzten Massnahmen dauerhaft sichern und Einschränkungen sollen z. B. im Grundbuch verbindlich eingetragen werden. Für betroffene Betriebe kann das sehr einschneidend sein. Für den SBV ist deshalb zentral, dass in jedem Fall die folgenden 3 Grundsätze gelten: Freiwilligkeit, Einschränkungen nur gegen Abgeltung, Endlichkeit. Der SBV wird seinen Entwurf der Stellungnahmen den Mitgliedorganisationen nächstens zustellen.

Statistik der Woche

2013 befanden sich 64,8 % der vorhandenen Stallplätze für Rindvieh in Laufställen. Im Jahr 2020 ist dieser Anteil auf 73,0 % angestiegen. Bei den Milchkühen ist der Anteil der Stallplätze in Laufställen in demselben Zeitraum von 42,5 % auf 57,5 % angestiegen. Damit wird inzwischen mehr als die Hälfte der Milchkühe in Laufställen gehalten. Entwicklungen in der Stallhaltung verlaufen nur langsam, da ein Stall eine langfristige Investition ist und über viele Jahre amortisiert wird. Der Trend zur Laufstall-Haltung ist jedoch deutlich.