Freihandel

Eine gute Einbindung in das internationale Handelsnetz ist nicht nur für die spezialisierte Schweizer Exportwirtschaft wichtig, sondern auch für den Agrar- und Lebensmittelsektor. Aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und der begrenzten landwirtschaftlichen Nutzfläche ist es in der Schweiz nicht möglich, den gesamten Bedarf an Lebensmitteln durch die einheimische Produktion zu decken, ohne die natürlichen Ressourcen zu übernutzen. Heute wird rund die Hälfte der benötigten Kalorien im Inland produziert, während der restliche Bedarf durch Importe gedeckt wird.

 

Damit gehört die Schweiz weltweit zu den Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Import von Lebensmitteln. Vor diesem Hintergrund wirkt der immer wieder erhobene Vorwurf einer angeblichen Abschottung geradezu paradox. Die Schweiz verfügt über ein Netz von 35 Freihandelsabkommen, in denen auch der Agrarhandel eine Rolle spielt. Rund die Hälfte der Agrarimporte erfolgt zollfrei, und der durchschnittliche effektive Zoll auf Agrarprodukte beträgt lediglich etwa 4,9 %.

Ein Spannungsfeld entsteht jedoch durch die unterschiedlichen Anforderungen an die Produktion im In- und Ausland. In der Schweiz gelten in vielen Bereichen strengere Umwelt-, Tierwohl- und Sozialstandards als in zahlreichen Importländern. Dies führt zu einem dauerhaften Preisdruck auf die heimische Landwirtschaft. In diesem Kontext ist der Grenzschutz ein zentrales Instrument der Agrarpolitik. Er stabilisiert den Markt, unterstützt die Erreichung der verfassungsmässigen Ziele der Landwirtschaft, insbesondere der Multifunktionalität, und stärkt die Einkommen der Bauernfamilien. Das bestätigt auch die Studie des Professors Mathias Binswanger. Der grenzüberschreitende Handel wird durch das System mit Zöllen und Kontingenten nicht unterbunden, sondern bedarfsgerecht gesteuert. Damit der Grenzschutz diese Funktionen auch künftig erfüllen kann, darf er durch bilaterale Freihandelsabkommen nicht leichtfertig abgebaut werden. 

Der Schweizer Bauernverband stellt sich deshalb nicht grundsätzlich gegen Freihandelsabkommen, erwartet jedoch die Einhaltung klarer Grundsätze.

 

Rote Linien im internationalen Agrarhandel:

Defensive Interessen (Import)

  • Keine Konzessionen ausserhalb der WTO-Kontingente.
  • Keine Konzessionen bei sensiblen Produkten.
  • Keine bilateralen Kontingente (Präzedenzfall).
  • Das heutige System der Kontingentvergabe aufrechterhalten.
  • Anforderungen an Produktionsstandards aufrechterhalten. 

Offensive Interessen (Export) 

  • Käsespezialitäten von tarifären und nicht-tarifären Exporthindernissen befreien.
  • Anerkennung der Geographischen Herkunftsangaben, AOP/IGP, Swissness, Bio 

Spielraum für Konzessionen

  • Auf alle Produkte, die die CH-Landwirtschaft nicht herstellt und nicht substituieren.
  • Innerhalb der WTO-Kontingente und ausserhalb der Haupterntesaison.

Fall Mercosur

Frühere Freihandelsabkommen zeigen, dass eine Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen möglich ist, ohne die Interessen der Schweizer Landwirtschaft zu gefährden. So wurden beispielsweise bei den zuletzt abgeschlossenen Abkommen mit Indien und Thailand – beides grosse Agrarländer – die roten Linien der Landwirtschaft weitgehend eingehalten. Der vorhandene Spielraum bei nicht sensiblen Produkten sowie ausserhalb der Saison wurde genutzt, sodass die Handelspartner profitieren können, ohne den Druck auf die Schweizer Landwirtschaft zu erhöhen.

Anders präsentiert sich die Situation beim Freihandelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten. Diese verfügen über einen sehr wettbewerbsfähigen und stark exportorientierten Agrarsektor. Bereits heute importiert die Schweiz Agrargüter im Wert von über 500 Millionen Franken aus diesen Ländern.

 

Im Rahmen des neuen Abkommens hat die Schweiz 25 bilaterale Importkontingente ausserhalb der bestehenden WTO-Kontingente gewährt – mehrheitlich bei sensiblen Landwirtschaftsprodukten wie Wein, Fleisch, Obst oder Getreide. Damit wurden zentrale rote Linien im defensiven Bereich nicht eingehalten. In den betroffenen Sektoren ist daher mit zusätzlichem Druck auf die Produzentenpreise zu rechnen. 

Begleitmassnahmen sind deshalb unverzichtbar, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft langfristig zu stärken. Der SBV setzt sich dafür ein, dass die betroffenen Branchen gezielt unterstützt werden, vorzugsweise durch eine befristete Aufstockung der Mittel für Strukturverbesserungen sowie für die Absatzförderung.

Kontaktperson

Nadine Trottmann

Nadine Trottmann

Leiterin Geschäftsbereich Internationales

Laurstrasse 10, 5201 Brugg
nadine.trottmann@sbv-usp.ch
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft