Weil die Bauernbetriebe für die Bewirtschaftung ihrer Felder auf Treibstoff angewiesen sind und sie die damit finanzierten Strassen nur wenig benutzen, können sie einen Teil der entrichteten Mineralölsteuer zurückverlangen. Diese Rückerstattung ist unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch. Sie berechnet sich anhand der bewirtschafteten Fläche und der Kulturart.
Ab 2026 gibt es ein neues Vorgehen, um die Rückerstattung zu beantragen. Sie wird neu über die Plattform «Taxas» abgewickelt. Dafür ist ein CH-Login für das ePortal des Bundes nötig. Der Zugang ist über das agate-Login möglich, jedoch muss die Zwei-Faktor-Authentifizierung oder AGOV aktiv sein. Wenn man dort eingeloggt ist, muss man sich als Geschäftspartner des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) registrieren. Nach erfolgreicher Erfassung der Geschäftsbeziehung «MinöSt Rückerstattung» wird ein Verifizierungsbrief ausgelöst und zugestellt. Den Code muss man innerhalb der angegebenen Frist eingeben, um die Registrierung abzuschliessen. Dieses sogenannte «Onboarding» nimmt ungefähr zwei Wochen Zeit in Anspruch.
Anschliessend kann man von Anfang Mai bis Ende Juni das eigentliche Gesuch für die Rückerstattung der Mineralölsteuer eingeben.