Änderungen bei der Rückerstattung der Mineralölsteuer

Weil die Bauernbetriebe für die Bewirtschaftung ihrer Felder auf Treibstoff angewiesen sind und sie die damit finanzierten Strassen nur wenig benutzen, können sie einen Teil der entrichteten Mineralölsteuer zurückverlangen. Diese Rückerstattung ist unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch. Sie berechnet sich anhand der bewirtschafteten Fläche und der Kulturart. 

Ab 2026 gibt es ein neues Vorgehen, um die Rückerstattung zu beantragen. Sie wird neu über die Plattform «Taxas» abgewickelt. Dafür ist ein CH-Login für das ePortal des Bundes nötig. Der Zugang ist über das agate-Login möglich, jedoch muss die Zwei-Faktor-Authentifizierung oder AGOV aktiv sein. Wenn man dort eingeloggt ist, muss man sich als Geschäftspartner des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) registrieren. Nach erfolgreicher Erfassung der Geschäftsbeziehung «MinöSt Rückerstattung» wird ein Verifizierungsbrief ausgelöst und zugestellt. Den Code muss man innerhalb der angegebenen Frist eingeben, um die Registrierung abzuschliessen. Dieses sogenannte «Onboarding» nimmt ungefähr zwei Wochen Zeit in Anspruch. 

Anschliessend kann man von Anfang Mai bis Ende Juni das eigentliche Gesuch für die Rückerstattung der Mineralölsteuer eingeben.

 

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Registrierung:

  1. Der Landwirt macht die Registrierung selbstständig gemäss Anleitung (Empfehlung).
  2. Die Registrierung (gemäss Anleitung) und Gesuchsstellung kann durch kantonale Fachstellen (z. B. Ackerbaustellen) oder Treuhänder:innen übernommen werden (evt. mit Unkosten). Angemeldete Nutzer:innen (Treuhändler) können beliebig viele Partner im ePortal haben und so über ihren Account die Rückerstattung für die Betriebe beantragen. Dafür finden Sie ein zusätzliches Dokument im Anhang (Kurzanleitung für Treuhänder).

Sobald der Onboarding-Code beim Landwirt bzw. der Landwirtin eintrifft, muss dieser umgehend weitergeleitet werden, da er nach 10 Tagen verfällt.

Die ganze Anleitung für diesen Vorbereitungsschritt ist hier zu finden.

Gesuchserfassung von 01.05.2026 bis 30.06.2026 für die Rückerstattung:

  1. Der Landwirt macht die Erfassung des Gesuches selbstständig.
    → ePortal Taxas Gesuch hinzufügen AGIS Flächenimport weiter
     
  2. Lassen Sie die Erfassung des Gesuchs wieder durch die Treuhandstelle oder kantonale Fachstelle machen.

Die ganze Anleitung für diese Gesuchstellung finden Sie hier.

Kontrolle des eingereichten Gesuches: 

Statusprüfung
Entwurf: noch nicht eingereicht 
In Kontrolle: in Prüfung beim BAZG
Verfügt: die Prüfung ist abgeschlossen und die Rückerstattung wurde ausgelöst. 

In der Kachel «Chartera Output» kann das Dokument heruntergeladen werden – zur Aufbewahrung 

Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) an
mla@bazg.admin.ch oder telefonisch unter +41 58 462 65 47.

 

CH-Login oder AGOV
Für die Rückerstattung im ePortal ist die der 2-Faktor-Authentifizierung notwendig. Diese war bisher im Agate nicht für alle Applikationen notwendig. Da das CH-Login in Zukunft durch das AGOV-Login ersetzt  wird (14.02.2027) und die Anwendung mittels QR-Code durch die AGOV-Access App einfacher ist, empfehlen wir Betrieben ohne 2-Faktor-Authentifizierung gleich die Umstellung auf AGOV. AGOV bietet die Möglichkeit auch mehrere Anwender (Lehrlinge/ Betriebspartner ect) auf dasselbe Login zu registrieren. Fragen und Support bezüglich AGOV oder CH-Login finden Sie hier.

 

  

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