Sicherung der landwirtschaftlichen Souveränität ist wichtig

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 22. Oktober 2025

Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands verabschiedete die Stellungnahme zum Abkommen mit der EU und fasste die Parolen zu den anstehenden Abstimmungen. 

Die Landwirtschaftskammer – das Parlament des Schweizer Bauernverbands (SBV) – befasste sich mit dem geplanten Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und verabschiedete mit 82 zu 0 Stimmen bei sieben Enthaltungen seine Stellungnahme dazu. Im Zentrum der Beurteilung standen die Chancen und Risiken jener Abkommen, die einen direkten Bezug zur Landwirtschaft aufweisen: Institutionelle Elemente, staatliche Beihilfen, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Programme, Schweizer Beitrag, Strom- und Lebensmittelsicherheit. 

Landwirtschaft steht hinter bilateralem Weg

Der SBV steht grundsätzlich hinter dem bilateralen Weg. Im Vergleich zum früheren Rahmenabkommen erachtet er das vorliegende Paket als Verbesserung. Insbesondere die Stabilisierung des Landwirtschaftsabkommen, das keiner dynamischen Rechtsübernahme unterstellt ist, beurteilt er positiv. Die Absicherung der vollständigen Souveränität in der Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik ist eine rote Linie des SBV. Kritisch beurteilt er die dynamische Rechtsübernahme im Lebensmittelsicherheitsabkommen und den Mechanismus bezüglich Ausgleichsmassnahmen. Den gemischten Ausschüssen käme eine grosse Bedeutung zu, weshalb es einen besseren Einbezug der Branchen braucht. Die Folgen des Lebensmittelsicherheitsabkommen sind schwierig abzuschätzen und dürften nicht zuletzt von der inländischen Umsetzung abhängen. Um von möglichen Chancen z.B. bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu profitieren, braucht es im Hinblick auf die parlamentarische Beratung Nachbesserungen. Grundsätzlich liegt es am Bundesrat zu entscheiden, ob die nötigen Optimierungen im nationalen Recht umgesetzt werden können oder ob dazu Nachverhandlungen mit der EU nötig sind. Eine abschliessende Positionierung wird der SBV vornehmen, wenn die parlamentarische Debatte abgeschlossen ist. Er spricht sich aus verfassungsrechtlichen und demokratischen Gründen klar für eine Volksabstimmung mit doppeltem Mehr aus. 

Drei Mal Nein zu kommenden Abstimmungsvorlagen

Weiter diskutierten die Mitglieder der Landwirtschaftskammer die Vorlagen der November-Abstimmung. Sowohl zur Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz» (Service-citoyen-Initiative) wie auch zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» (Initiative für eine Zukunft) fassten sie die Nein-Parole. Ebenso lehnt die Landwirtschaftskammer das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab. 

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Änderung Zusatzmodul 8 Suisse-Bilanz

22.05.17 | Vergärungsprodukte aus Biogasanlagen haben sich in den vergangenen Jahren für die Schweizer Landwirtschaft zu einer wichtigen Nährstoffquelle entwickelt – mit steigender Bedeutung. Dank modernster Ausbringtechnik können diese Produkte heute verlustarm sowie Klima- und Bodenschonend in einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt werden. Die Landwirtschaft ist bestrebt, die Effizienzsteigerung bei der Stickstoffdüngung weiter voranzutreiben. Dazu braucht sie aber Rahmenbedingungen, welche fachlich und agronomisch nachvollziehbar sind. Die oben gemachten Ausführungen zeigen hingegen eindeutig auf, dass für Einführung eines strengeren N- Ausnützungsgrades die wissenschaftliche Begründung fehlt und die herrschenden Praxisbedingungen sowie nicht beeinflussbare Umweltfaktoren ignoriert werden. Bereits heute ist der Stickstoff-Einsatz auf Grund sehr tief angesetzter Pflanzenbedarfs- und Ertragsnormen (GRUD) stark limitiert.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell AGRISTAT Aktuell 04-17: Futtermittelbilanz 2015

17.05.17 | Im Jahr 2015 haben die verfügbaren Futtermittel gegenüber dem Vorjahr mit 8 479 000 Tonnen Trockensubstanz um 0.9 % abgenommen. Die marktfähigen Futtermittel sind hauptsächlich Kraftfutter, davon standen im Berichtsjahr 1 905 000 Tonnen zur Verfügung. Die nicht marktfähigen Produkte sind Grundfutter, die fast ausschliesslich von den Raufutterverzehrern gefressen werden. 2015 stammten 6 574 000 Tonnen Futtermittel, d.h. 77.5% des gesamten Verbrauches, aus dieser Rohstoff-Kategorie. Der Anteil der Inlandproduktion am gesamten verfügbaren Futter ist 2015 mit 85.4% leicht gesunken. Die überdurchschnittlichen Ernten des Vorjahres konnten nicht mehr erreicht werden. So standen weniger inländische Ackerprodukte und Nebenerzeugnisse für die Fütterung zur Verfügung. Dieser Mangel wurde mit zusätzlichen Importen und teilweise mit der Reduktion des Viehbestandes kompensiert.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 19 (08.05. – 12.05.2017)

17.05.17 | An der Uni Luzern wurde vor 10 Jahren ein kleiner, einzigartiger Lehrstuhl geschaffen, der sich dem Agrarrecht widmet. Die von Prof. Dr. Roland Norer bewirtschafteten Themen erstrecken sich über den Schutz der Kulturlandflächen, Raumplanung, Naturgefahren, Wolf zur Nutzung der natürlichen Ressourcen von Land, Wald, Luft und Gewässer. Die fundierte rechtliche Aufarbeitung dieser Gebiete ist von grossem Nutzen. Aktuell ist die Ausarbeitung eines Kommentars zum schweizerischen Landwirtschaftsgesetz (LwG) ein bevorstehendes Grossprojekt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision Chemikalien- und Biozidprodukteverordnung

15.05.17 | Der SBV als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind

Mehr lesen
Marktkommentar Gute Lämmer-Nachfrage

12.05.17 | Nach einem kurzen Angebotsüberhang Ende Januar hat sich der Lämmermarkt im 2017 positiv entwickelt. In den letzten 2 Wochen konnte der T3-Preis um 60 Rp. auf 12.40 kg/SG gesteigert werden. Auch Schlachtschafe werden konstant gut nachgefragt und der T3-Preis konnte in den letzten Wochen um 20 Rp. auf 5.90 kg/SG erhöht werden.

Mehr lesen
Stellungnahmen Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017

11.05.17 | Im Rahmen der administrativen Vereinfachung geht der Verzicht auf gedruckte Parzellenpläne, Stall-, Aussenklimabereich- und Laufhofskizzen sowie Erntemengen und Erntedaten bei Wiesen und Weiden (ausser BFF) in eine gute Richtung. Aber die Massnahmen bleiben ungenügend und erfüllen nicht die oft und insbesondere von Bundesrat Schneider-Ammann erwähnten Ziele. Der SBV verlangt zusätzliche Bemühungen in diese Richtung, besonders indem vermehrt die gute landwirtschaftliche Praxis, welche von der professionellen Landwirtschaft erwartet werden darf, statt detailliere Regelungen als Grundsatz gelten soll.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 18 (01.05. – 05.05.2017)

10.05.17 | Der SBV hat den Obst-, Weinproduzenten- und Gemüseproduzentenverband zu einer Sitzung eingeladen, um die Aktivitäten im Zusammenhang mit den Frostschäden zu koordinieren. Dabei wurde eine Analyse der zu erwar-tenden Schäden vorgenommen und Massnahmen definiert. Im Zentrum stehen ein vereinfachter Zugang zur Betriebshilfe, das Aussetzen von Rückzahlung von Investitionskrediten, die Gewährung des Zugangs zur Kurzar-beitszeitschädigung, die Flexibilität bei den Geldern für die Absatzförderung und die Prüfung einer Sondermass-nahme zur Abfederung der Ertragsausfälle. Zudem wird abgeklärt, ob und wie Fondssuisse betroffene Betriebe unterstützen kann.

Mehr lesen
Stellungnahmen Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050

10.05.17 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Aus Sicht des SBV ist zentral, dass die Gesetzesänderungen der Energiestrategie 2050 über die Verordnungen so umgesetzt werden, dass es sich auch für kleinere und mittlere Produzenten lohnt, Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien bereit zu stellen. Aufgrund der Einführung von intelligenten Mess – und Regelsystemen dürfen keine zusätzlichen Kosten für die kleinen und mittleren Produzenten anfallen. Ausserdem muss beim Bau von Anlagen erneuerbarer Energien dem Kulturland-schutz Priorität beigemessen werden, mitunter auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Kompensationsmassnahmen. Als hohe Priorität fordern wir dringlich, die mit der Aufnahme von Ökonomiegebäuden ins Gebäudeprogramm zu prüfen.

Mehr lesen