Der Schweizer Bauernverband führte zwischen 2015 bis 2018 mit der Unterstützung des Staatssekretariats für Migration das Pilotprojekt «Arbeiten in der Landwirtschaft» durch. Dieses hatte zum Ziel die Grundlagen zu erarbeiten, um anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in der landwirtschaftlichen Arbeitswelt zu integrieren.
Die Auswertung zeigte, dass Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene vermehrt eine Arbeitsstelle in der Landwirtschaft finden und/oder eine berufliche Ausbildung in diesem Bereich absolvieren könnten. Dies unter der Voraussetzung, dass sie in kantonalen oder regionalen Projekten gezielt auf den Einsatz in den Betrieben vorbereitet werden und geeignete Bildungsangebote zur Verfügung stehen. Zudem sollten die Arbeitswege möglichst kurz sein.
Zu beachten ist, dass bei der Anstellung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen eine Meldung (vor Stellenantritt) über den Online-Schalter von EasyGov.swiss zu tätigen ist. Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene müssen wie andere Arbeitnehmende bei den Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV / UVG / BVG / KTG) angemeldet und versichert werden. Im Weiteren sind diese Personen quellensteuerpflichtig (Anmeldung innerhalb 8 Tagen).