Hauptinhalt

Unbestrittene Massnahmen aus der AP22+ umsetzen

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 2. September 2022

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat die sistierte AP22+ beraten. Sie entschied, aus den unbestrittenen Massnahmen der AP22+ ein Mini-Paket zu machen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt das.

Der vom Bundesrat verabschiedete Bericht zur Erfüllung des Postulats «zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» sieht eine Strategie in Etappen vor. Rasch umzusetzende Massnahmen aus der AP22+, die insbesondere auf eine umweltverträglichere Produktion abzielen, werden im Rahmen des Absenkpfades Pflanzenschutzmittel und Nährstoffverluste umgesetzt und treten bereits auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Mittelfristig ist ein sogenanntes Mini-Paket geplant, das unbestrittene Massnahmen aus der AP22+ enthält, die ab 2025 gelten sollen.   

Die WAK-S hat nun begonnen, die Massnahmen des Mini-Agrar-Pakets zu beraten. Dieses enthält z.B. eine Unterstützung von Ernteversicherungsprämien, die Erweiterung der Investitionshilfen, die Verankerung des Sozialversicherungsschutzes zur Stärkung der rechtlichen Situation des Ehepartners oder der Stärkung der Pflanzen- und Tierzucht. Für den SBV ist zentral, dass das Mini-Paket nicht mit weiteren Massnahmen angereichert wird. Die klima- und energiepolitischen Themen werden z.B. aktuell im Rahmen von anderen Geschäften (z.B. indirekter Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative, Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) diskutiert und sind nicht der Agrarpolitik aufzubürden.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Francis Egger

Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

Telefon      056 462 50 12
Mobile       079 280 69 66
Email        francis.egger@sbv-usp.ch

Michelle Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft
Tel. 079 641 42 00

Weitere Beiträge zum Thema

AGRISTAT aktuell
Agristat Aktuell 12-23: Das Landwirtschaftsjahr 2023

16.01.24 | 2023 bringt als drittes Jahr in Folge für die Landwirtschaft ein wirtschaftlich unbefriedigendes Resultat. Wetterkapriolen und hohe Kosten sind 2023 die wichtigsten Gründe. Gleichzeitig stagniert die landwirtschaftliche Produktion von Nahrungsmitteln. Damit geht der Selbstversorgungsgrad zwangsläufig zurück.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News Nr. 2 (8. – 12.1.2024)

16.01.24 | Die deutsche Landwirtschaft ist in Aufruhr. Die Zunahme der Auflagen und der gleichzeitige Rückgang der Unterstützung führen in eine Sackgasse und säen viel Frust. Die Schweizer Landwirtschaft steht ebenfalls unter starkem Druck. Noch gelingt es bei wichtigen Themen, die Behörden und Politiker mit Argumenten zu überzeugen. Dies war der Fall bei der Budgetdiskussion im Dezember, bei der der Agrarkredit von Kürzungen verschont wurde. Auch Treibstoffzollrückerstattung für die Bauernbetriebe bleibt bestehen. Wir engagieren uns für diesen Dialog, denn davon profitieren alle!

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zu den Landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029

12.01.24 | Vernehmlassung zu den Landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Zwei Mal Nein zu den Rentenvorlagen

11.01.24 | Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands lehnt aus Gründen der Finanzierbarkeit eine 13. AHV-Rente ab und erachtet eine generelle Erhöhung des Rentenalters zurzeit als ebenfalls nicht zielführend.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung des Landwirtschaftsgesetzes

10.01.24 | Stellungnahme: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Umsetzung Motion 19.3445 Fraktion BD «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall»)

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News Nr. 1-2024

09.01.24 | Der Countdown in der EU läuft! Ab diesem Jahr müssen unsere Kolleginnen und Kollegen vier Prozent der Ackerfläche «stilllegen». Doch wie ambitioniert ist die Massnahme wirklich? Die Flächen sind nach der Ernte der Hauptkultur passiv oder aktiv zu begrünen, beispielsweise mit Kleegras. Düngen und Pflanzenschutz sind ab dann verboten und von April bis Mitte August gilt Mähverbot. Danach dürfen Winterkulturen gesät werden. Landschaftselemente werden angerechnet. Betriebe mit weniger als 10 ha Ackerfläche sind davon ausgenommen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung

09.01.24 | Die SRG als öffentlich-rechtlicher Sender für uns ein wichtiges Standbein einer funktionierenden Demokratie. Sie muss deshalb mit den dafür nötigen Mitteln ausgestattet sein, um ihren Auftrag zu erfüllen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern - Teilrevision des Waldgesetzes

08.01.24 | Der Schweizer Bauernverband begrüsst die Pa. Iv. 21.463, welche eine Änderung des Waldgesetzes vorsieht. Laut dieser sollen die Organisationen der Waldbesitzer künftig Richtpreise für Rohholz herausgeben. Der SBV unterstützt dieses Anliegen vollumfänglich.

Mehr lesen