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Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2022

Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1 % für das Jahr 2022 aus. Die neue Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dient, würde gemäss aktuellem Stand eine Erhöhung des BVG-Mindestzinses rechtfertigen. Die alte Formel, welche dieses Jahr noch berücksichtigt wird, würde eine Senkung rechtfertigen. Wie bereits festgehalten, dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbesehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener weise sehr gross. Die Volatilität an den Finanzmärkten ist unverändert hoch. Nichtsdestotrotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen im Jahr 2021 wie schon im Jahr davor sehr solide präsentiert. Unter diesem Aspekt besteht kein akuter Handlungsbedarf.