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Questions sociales

Affaires sociales

Prises de position Vernehmlassung: Änderung der Asylverordnung 2

05.12.18 | Vernehmlassung zur Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Auslände-rinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst es, dass mit der Neustrukturierung des Asylwesens (ab Frühling 2019) die Asylverfahren schneller abgeschlossen werden und jene Asylsuchende, die kein Bleiberecht erhalten, rascher in den zuständigen Dublin-Staat oder in ihr Heimatland zurückkehren werden. Auf der anderen Seite sollen jene Asylsuchende, denen ein Bleiberecht zugestanden wird, schneller integriert werden. Demensprechend unterstützen wir die Stossrichtung einer schnelleren und wirksameren Integration und das Ziel eines schweizweit einheitlichen Integrationsprozesses für jene mit Bleiberecht.

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Prises de position Stellungnahme zur Stabilisierung der AHV (AHV 21)

16.10.18 | Stellungnahme zur Stabilisierung der AHV (AHV 21). Mit dem erläuternden Bericht zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) hat der Bundesrat ein Paket vorgelegt, mit dem die obligatorische Altersvorsorge der ersten Säule in der Schweiz revidiert werden soll. Anders als in der Reform der Altersvorsorge 2020, wird die erste Säule in dieser Vorlage isoliert betrachtet. Das System soll den heutigen demografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. Das Rentenalter liegt bei 65 Jahren für Männer und bei 64 Jahren für Frauen. Ein flexibler Bezug der Altersleistungen ist kaum möglich. Wir unterstützen die Meinung, dass dieses System kaum den Bedürfnissen der Versicherten und den demographischen Rahmenbedingungen entsprechen.

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Communiqués de presse
Facteurs de réussite : bonne préparation et participation des régions

08.08.18 | Les réfugiés et les personnes admises à titre provisoire pourraient augmenter leurs chances de trouver une place de travail dans l’agriculture ou effectuer une formation professionnelle dans ce domaine. Cela est possible uniquement s’ils sont préparés à un emploi sur une exploitation de manière ciblée dans le cadre d'un projet cantonal ou régional, ou que des offres de formation sont disponibles. De plus, le temps de trajet pour se rendre au travail doit être le plus court possible. Telles sont les principales conclusions qui se dégagent du projet pilote « Travailler chez le paysan » mené par l’Union suisse des paysans et le Secrétariat d’État aux migrations. Au terme des rapports de travail, la plupart des participants et des chefs d’exploitation associés au projet se sont dits satisfaits.

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Prises de position Änderung der Arzneimittelbewilligungsverordnung (AMBV)

24.05.18 | Der SBV begrüsst grundsätzlich die Angleichung an die EU-Bestimmungen. Mit der vorliegenden Verordnung und deren Vollzug wird gerade dieser Grundsatz im Bereich der Tierarzneimittelbereich missachtet. Konkret gilt dies für die “sinngemässe Anwendung” der GDP-Regel auf Tierarzneimittel, welche vom Schweizerischen Heilmittelinstitut konkretisiert wurden. Dieser Vollzug ist aus verschiedenen Gründen unhaltbar. So werden unter anderen Vorschriften über temperaturüberwachte Transporte von der EU übernommen, welche dort lediglich für Humanarzneimittel gelten. In der EU dienen die GDP-Regeln auch der Verhinderung des Eindringens von Fälschungen in legale Lieferketten.

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Prises de position Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern

12.03.18 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt grundsätzlich die geplanten Änderungen in der VZAE und VIntA. Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern und auch die Massnahmen bei Nichteinhaltung der Integra-tionskriterien werden begrüsst. Die Umsetzung muss aber für die Arbeitgeber, Kantone und Bund aus administrativer und finanzieller Sicht tragbar sein. Die Vereinfachungen im Bereich der Anstellung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen sollen auf der anderen Seite nicht mit zusätzlichen Arbeitsmarktkontrollen erschwert werden. Für die Integration ist der Erwerb von Sprachkompetenzen wichtig. Wir sind aus diesem Grund der Meinung, dass bei Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung, welche nur vorübergehend in der Schweiz arbeiten, die Erteilung bzw. Verlängerung der Arbeitsbewilligung nicht an Sprachkompetenzen geknüpft werden darf.

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Prises de position Vorentwurf über die Änderung des Bundesgesetzes über Familienzulagen

20.02.18 | Ausbildungszulagen ab Ausbildungsbeginn: Die Auswirkungen dieser Massnahme fallen im sozialpolitischen Gesamtkontext eher gering aus. Es sei darauf hingewiesen, dass die Unterschiede bei den Ansätzen zwischen den Kantonen, welche den Mindestbetrag von 200.- bzw. 250.- Franken pro Monat ausrichten und solche mit höheren Ansätzen, deutlich stärker ins Gewicht fallen, als die hier vorgeschlagene Änderung. Familienzulagen für arbeitslose alleinstehende Mütter: Mit dieser Massnahme soll eine Lücke im sozialpolitischen Netz geschlossen werden, welche für die betroffenen Mütter schmerzlich ist. Dies ist zu begrüssen. Finanzhilfen an Fa-milienorganisationen: Der SBV begrüsst es, dass die aktuelle und allgemein anerkannte Praxis künftig gesetzlich geregelt wird.

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Prises de position Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV)

11.09.17 | Der SBV hat die Vorlage geprüft und kann die Anpassungsvorschläge in Zusammenhang mit der gemischten Methode unterstützen. Teilerwerbstätige Personen, die wegen familiären Pflichten die Erwerbstätigkeit reduzieren mussten, dürfen bei der Invaliditätsbemessung nicht diskriminiert werden. Die Fallbeispiele 1 und 2 im erläuternden Bericht sind nach unserer Einschätzung oft in Bauernfamilien anzutreffen. Durch die neue Berechnungsart erfahren diese Personen eine spürbare Verbesserung.

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Prises de position Vernehmlassung: Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) Änderungen VZAE, VIntA, AVV, AVIV und Reisende

05.09.17 | Der SBV fordert eine Lösung, welche für Arbeitgeber umsetzbar bzw. finanzierbar ist und keine administrativen Leerläufe verursacht. Das heisst: Die Stellenmeldepflicht soll generell erst ab einem Schwellenwert von 8% gelten. Zusätzlich sollen die Kantone bei Berufsarten mit unterdurchschnittlichen kantonalen Arbeitslosenzahlen die Kompetenz erhalten, diese von der Stellenmeldepflicht zu befreien. Der SBV hat angesichts des knappen Zeitplans grosse Bedenken, dass das SECO den öAV nicht rechtzeitig die notwendigen IT-Hilfsmittel zur Verfügung stellen kann. Fraglich erscheint uns ebenfalls, ob die Mitarbeitenden der öAV überhaupt bis 1. Januar 2018 ausgebildet werden können. Wir bitten Sie, dies bei der Festlegung des Datums für die Inkraftsetzung zu berücksichtigen, zumal der Vollzug sonst nicht sichergestellt werden kann.

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