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Prises de position

Dans sa qualité d'organisation de défense des intérêts de l'agriculture suisse, l'USP participe très souvent aux procédures de consultation de la Confédération. L’USP s'exprime 50 à 70 fois par année dans le cadre d'une audition pour faire connaître ses positions.

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Prises de position Bodenstrategie

23.11.18 | Bodenstrategie des BAFU: Der SBV ist der Meinung, dass die Überprüfung sich auf die zonenfremden Nutzungen konzentrieren soll. Die zonenkonforme Landwirtschaft darf nur ausserhalb Bauzone bauen und erwartet daher die ihr gebührenden Freiheiten. Bereits heute existieren dutzende von kostentreibenden Restriktion. Wenn der Bund neue Vorgaben machen will, dann soll er die finanziellen Kosten tragen. Zudem fehlen Vorschläge, wie der Kulturlandverlust durch Infrastrukturbauten und den damit verbundenen ökologischen Ausgleichsmassnahmen minimiert wird. Beim Ausbau von Strasse und Schiene sind die besten statt die billigsten Varianten zu wählen, z.B. indem vermehrt überdacht und darauf landwirtschaftliche Nutzfläche rekultiviert wird. Damit würden Mehrwerte für Böden, Biodiversität, Mobilität, Lebensqualität, Landschaft und Landwirtschaft geschaffen.

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Prises de position Stellungnahme zur Stabilisierung der AHV (AHV 21)

16.10.18 | Stellungnahme zur Stabilisierung der AHV (AHV 21). Mit dem erläuternden Bericht zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) hat der Bundesrat ein Paket vorgelegt, mit dem die obligatorische Altersvorsorge der ersten Säule in der Schweiz revidiert werden soll. Anders als in der Reform der Altersvorsorge 2020, wird die erste Säule in dieser Vorlage isoliert betrachtet. Das System soll den heutigen demografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. Das Rentenalter liegt bei 65 Jahren für Männer und bei 64 Jahren für Frauen. Ein flexibler Bezug der Altersleistungen ist kaum möglich. Wir unterstützen die Meinung, dass dieses System kaum den Bedürfnissen der Versicherten und den demographischen Rahmenbedingungen entsprechen.

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Prises de position Teilrevision Energieförderungsverordnung, Energieverordnung und Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und Stromkennzeichnung

15.10.18 | Stellungnahme des SBV zur Teilrevision der Energieförderungsverordnung, zur Energieverordnung und zur Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und Stromkennzeichnung. Die Landwirtschaft will mithelfen, die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Der SBV fordert dafür positive Rahmenbedingungen.

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Prises de position Totalrevision der Rohrleitungsverordnung (RLV) Vernehmlassungsverfahren

13.09.18 | Stellungnahme zur Teilrevision der Rohrleitungsverordnung (RLV). Aus Sicht der Landwirtschaft sind im Hinblick auf die Erhaltung des landwirtschaftlichen Kulturlandes einerseits die von einer Rohrleitungsanlage betroffenen Interessen und andererseits die Projektunterlagen entsprechend zu ergänzen.

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Prises de position Verordnungspaket Strategie Stromnetze

12.09.18 | Bei der vorliegenden Stellungnahme zu den Revisionsvorschlägen setzen wir uns für ein, dass die Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass die dezentrale landwirtschaftliche Stromproduktion, – Einspeisung und –Vermarktung von Produzenten von Elektrizität aus Photovoltaik, Biogas und Wind in der Praxis immer machbarer wird.

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Prises de position Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2019

12.09.18 | Eine Senkung des BVGMindestzinssatzes um 0,25 % würde demnach die Vorsorgeeinrichtungen nur sehr bedingt entlasten und der Einfluss auf die Entwicklung der Deckungsgrade im Jahr 2019 würde dementsprechend gering ausfallen. Gestützt auf unsere Ausführungen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinssatzes von 1 % für das Jahr 2019 aus

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Prises de position Grundbuchverordnung

22.08.18 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die elektronische Einsicht ins Grundbuch. Dieses ist für jene öffent-lich, die ein Interesse glaubhaft machen können (Art. 970 Abs. 1 ZGB). Ohne einen entsprechenden Interessen-nachweis dürfen nur die Grundstückbezeichnung, die Identifikation des Eigentümers, die Eigentumsform und das Erwerbsdatum eingesehen werden (Art. 970 Abs. 2 ZGB). Von diesem Grundsatz darf auch bei der elektronischen Einsicht nicht abgewichen werden.

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Prises de position Mengenangabeverordnungen

15.08.18 | Die Erweiterung der Liste mit Früchten und Gemüsen, die im Offenverkauf auch per Stück statt nach Gewicht verkauft werden können, stimmt der SBV zu. Wir beantragen diese Liste durch Produkte wie Äpfel und Birnen und weiteres Kern- und Steinobst zu erweitern. Für die meisten Obstarten (ausgenommen kleinfrüchtige Beeren) ist ein stückweiser Verkauf denkbar, unabhängig davon ob die Ware direkt konsumiert wird oder nicht. Die Festlegung eines fixen maximalen Feuchtigkeitsgehaltes von 12% für alles Brennholz in Fertigpackungen ist nicht realistisch und wird abgelehnt.

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