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60 junge Berufsleute der Landwirtschaft an den SwissSkills 2025

Medienmitteilung der OdA AgriAliForm vom 21. Juli 2025

In weniger als zwei Monaten ist es so weit: Vom 17. bis 21. September finden in Bern die nationalen Berufsmeisterschaften SwissSkills statt. Junge Menschen aus über 90 Berufen treten an und küren die Besten. Mit dabei sind 36 Landwirt/innen, 11 Gemüsegärtner/innen und 13 Weinfachleute. 

Zum vierten Mal finden vom 17. bis 21. September in Bern nationale Berufsmeisterschaften statt. In 90 Berufen gibt es Wettbewerbe und weitere 60 Berufe stellen sich vor. Die Swiss-
Skills sind damit das grösste Schaufenster der Berufsbildung in der Schweiz. Auch die Berufe der Landwirtschaft sind wieder mit dabei. 36 Landwirt/innen, 11 Gemüsegärtner/innen und 13 Weinfachleute nehmen mit einem Wettbewerb teil. Die Berufe Geflügelfachmann/frau und Obstfachmann/frau kann man an Berufsdemonstrationen kennenlernen.

Landwirt/innen mit Vorausscheidung

Die angemeldeten 6 Landwirtinnen und 30 Landwirte (Liste im Anhang) müssen an den SwissSkills zuerst die Vorausscheidung überstehen. Diese finden an den ersten drei Tagen statt. Die Besten drei an jedem Tag treten dann am Samstag zum Final an und machen die Podestplätze unter sich aus. Dabei beweisen sie ihr Können in unterschiedlichsten Disziplinen: Tiere melken und bewerten, Sämaschinen abdrehen, Wirtschaftlichkeit berechnen, Pflanzenkunde, Maschinengeschick oder Vermarktungstalent. 

Gemüsegärtner mit Vorwettbewerb

Beim Beruf der Gemüsegärtner/in nehmen 3 Frauen und 8 Männer am Wettbewerb teil (Liste im Anhang). Zwischen dem 12. und 16. August finden für diese erste Teilwettbewerbe auf dem Feld statt, welche für die Bewertung an den SwissSkills mitzählen. Vor Ort in Bern finden dann vom Donnerstag bis am Samstag die restlichen Wettbewerbsdisziplinen statt. Diese umfassen Aufgaben wie pikieren, Nüsslisalat für ein Beet berechnen und pflanzen, einen Marktstand aufstellen, Pflanzenkunde und Mechanisierung. 

Neuer Beruf Weinfachleute

Die Berufe Winzer/in und Weintechnolog/innen treten geeint im künftigen Beruf Weinfachmann/frau an den SwissSkills an. Mit dabei sind 2 junge Frauen und 11 junge Männer (Liste im Anhang). Die Aufgaben umfassen verschiedenste Arbeiten beider Berufe wie Anlegen eines Weinbergs, Rebschnitt, Pflanzenkunde, Verkostung, Ab- und Umfüllen, Filtern und weitere. Hier finden die Wettbewerbe am Freitag und Samstag statt. 

Siegerehrungen am Samstagabend

Am Samstagabend bekommen in der PostFinance Arena die drei Besten jedes Berufs je eine Medaille. Die weiteren Berufe des Berufsfelds Landwirtschaft – die Geflügel- und Obstfachleute – führen keinen Wettbewerb durch. Sie sind jedoch mit Berufsdemonstrationen an den SwissSkills präsent. Am Sonntag können die Besuchenden an den sogenannten MySkills die verschiedenen Berufe kennenlernen. Man kann sich dann selbst in verschiedenen typischen Tätigkeiten versuchen und die eigenen Talente entdecken. 

Nicht vergessen, die SwissSkills 2025 vom 17. bis 21. September in die Agenda einzutragen – es lohnt sich!

Der Auftritt der landwirtschaftlichen Berufe in Bern wird unterstützt von:

Hauptsponsor:  fenaco

Co-Sponsoren: Agrisano, Bio Suisse, Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft, edition lmz, emmental Versicherung, IP Suisse, Neuwerth Logistics SA, Schweizer Hagel, Verband Schweizer Gemüseproduzenten, Netzteam Meyer Zwimpfer, Tobi Seeobst, Schweizer Milchproduzenten, Stähler, Hauptner, Swiss Wine Promotion, ABZ-Technik, Quality Wine

Medienpartner: Bauernzeitung, Schweizer Bauer, Agri

Rückfragen

Diana Fomasi

Fachmitarbeiterin Agriprof

Telefon 056 462 54 40
E-Mail diana.fomasi@agriprof.ch@sbv-usp.ch

Petra Sieghart

Leiterin Agriprof Schweizer Bauernverband
Sekretariat OdA AgriAliForm

Tel: 056 462 54 31
Mobile: 079 669 02 01
E-Mail: petra.sieghart@agriprof.ch 

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27.03.18 | Vom 12. bis 16. September findet auf dem Gelände der Bernexpo mit den SwissSkills 2018 zum zweiten Mal eine nationale und übergreifende Berufsmeisterschaft statt. Der Beruf Landwirt/in führt an diesem Anlass wiederum einen Wettkampf durch. 36 junge Berufsleute kämpfen dabei um den Titel als Schweizer Meister/in.

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04.05.17 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind.

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05.04.17 | Die bäuerliche Waldarbeit hat einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert und die Pflege des Waldes ist eine Leistung zu Gunsten der Bevölkerung. Die Unfallgefahren sind bei Forstarbeiten bekanntlich hoch und deshalb unterstützen wir generell die angestrebten Ziele der vorliegenden Richtlinie, das Unfallgeschehen und die Risiken für die Gesundheit zu reduzieren. Dennoch müssen die formulierten Schutzziele immer aus der Optik betrachtet werden, dass die Verhältnisse der betroffenen Branchen und deren Bedürfnisse angemessen berücksichtigt wer-den. Es geht dabei beispielsweise um die Anerkennung von Erfahrungen und früherer Kurse, wenn die Ausbildungsdauer festgelegt wird.

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23.03.17 | Mit dem Artikel 3 Absatz 1 wird die frühere Unterscheidung des Umfangs von Bildungsgängen, die auf einschlägigen EFZ aufbauen und Bildungsgängen, die auf anderen Abschlüssen der Sekundarstufe II beruhen, aufgehoben. In der revidierten MiVo-HF wird der Mindestumfang generell mit 3600 Lernstunden beziffert. Weiter sollen mit dem Absatz 2 neu die begleitende Berufstätigkeit und die Praktika gleichbehandelt werden. Aus unserer Sicht bringen beide Anpassungen eine Vereinfachung der Handhabung, was der Schweizer Bauern-verband und die Organisation der Arbeitswelt (Oda Agri AliForm) begrüssen. Artikel 9, Absatz 1 Buchstabe c besagt, dass in den Rahmenlehrplänen die Angebotsformen mit den Lernstunden und deren Aufteilung festzulegen sind. Da die Rahmenlehrpläne gemäss Buchstabe b kompetenzorientiert formuliert werden, ist eine weitere Unterteilung in die Angebotsformen aus unserer Sicht nicht zielführend.

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01.02.17 | Die in der Schweiz bestehende Regelungsdichte ist - insbesondere im Bereich des Veterinärechtes - ausserordentlich hoch. Ein grosser Teil der hier zur Vernehmlassung vorliegenden Vorschläge für Änderungen erhöht diese Dichte in unverhältnismässiger Weise zusätzlich. Beispielsweise ist auf einer Alp mit einem Senn ohne landw. Ausbildung auch nicht unbedingt ein gewerbsmässiger Klauenpfleger vorhanden / erreichbar. Wir stellen auch fest, dass gewisse der vorgeschlagenen Bestimmungen im falschen Erlass vorgesehen sind. So stehen bisher alle Vorgaben für die Registrierung von Tieren und Tierbeständen im Tierseuchenrecht. Das sollte so bleiben und daher sind die in der Tierschutzverordnung neu vorgesehenen Bestimmungen zur Registrierung von Tieren entweder zu streichen oder wenn sie unbedingt nötig sind, in der Tierseuchenverordnung zu platzieren.

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