AP22+ auf Kurs: Ständerat verabschiedet schlanke Vorlage

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 13. Dezember 2022

Der Ständerat hat die Debatte zur AP22+ aufgenommen. Er folgt den Mehrheitsanträgen der vorberatenden Kommission und spricht sich gegen die Ergänzung neuer Gesetzesartikel aus. Der SBV begrüsst die Entscheide.

Die kleine Kammer hat sich heute mit dem Minipaket der AP22+ befasst, das 2025 in Kraft treten soll. Der Bundesrat hat im Rahmen des Berichts zur Konkretisierung des Postulats 20.3931 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» bereits einen Vorschlag gemacht, welche Gesetze aus der AP22+ mittelfristig umgesetzt und welche erneut überarbeitet werden sollen. Die vorberatende Kommission des Ständerats (WAK-S) hat diesen Vorschlag leicht angepasst. Das Plenum unterstützte die Anträge der Kommission. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die Entscheide und das Vorgehen, das Mini-Paket schlank zu halten. So werden wichtige Gesetzesanpassungen nicht durch lange Debatten unnötig verzögert, sondern lassen sich rasch umsetzen. Hinzu kommt, dass mit der Umsetzung der beiden Absenkpfade Pflanzenschutz und Nährstoffe bereits 2023 Massnahmen zur Umsetzung kommen, die auch fürs Klima positiv sind. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. Der SBV hofft, dass sich dieser dem Ständerat anschliesst.

 

Zusätzlich zu den Anträgen zum Mini-Paket hat die WAK-S drei Vorstösse eingereicht. Eine Motion beauftragt den Bundesrat, bis 2027 eine Botschaft, basierend auf dem Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik», auszuarbeiten. Da im Rahmen des Mini-Pakets auf die Anpassungen im Bereich des Bodenrechts verzichtet wird, fordert die Kommission in einer weiteren Motion bis 2025, eine Vorlage für eine Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts durchzuführen. Und zu guter Letzt wird der Bundesrat mit einem Postulat beauftragt, die Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt zu analysieren. Der SBV begrüsst die drei Vorstösse.

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Martin Rufer

Martin Rufer

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