AP30+ braucht sichere Finanzierungsbasis!
Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 2. September 2026
Der Bundesrat eröffnete heute die Vernehmlassung zur Botschaft der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+). Damit sollen die Bauernfamilien mehr Handlungsspielraum erhalten, aber auch mehr Verantwortung übernehmen. Im Zahlungsrahmen 2030-33 sind jedoch umfangreiche Kürzungen im Umfang von 380 Mio. Fr. und Umverteilungen vorgesehen, sodass die AP30+ zu einer Sparvorlage verkommt. Der Schweizer Bauernverband erwartet vom Bundesrat, die Entscheide des Parlaments zu respektieren und zusätzlich erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
Mehr Handlungsspielräume und mehr Verantwortung für die Bauernbetriebe, die Stärkung der Ernährungssicherheit der Schweiz sowie eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft – das soll gemäss dem heute veröffentlichten Botschaftsentwurf die nächste Agrarpolitik bringen. Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist, dass der Bundesrat einen entsprechenden Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-33 sicherstellt. Das ist aktuell nicht der Fall. Im aktuellen Zahlungsrahmen ist vorgesehen, dass die Bauernfamilien alle Mehraufwände der Vorlage durch die Reduktion der Direktzahlungen selbst bezahlen. Dies, obwohl das Parlament mehrfach entschieden hat, die Landwirtschaft von den Sparmassnahmen auszunehmen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) erwartet, dass der Bundesrat von diesen Kürzungen absieht und zusätzlich erforderliche Mittel ausserhalb des Agrartopfs budgetiert.
Bessere Wertschöpfung und weniger Administration sind gefragt
Die Botschaft enthält keine Revolution, sondern eine Evolution des heutigen Systems. Dennoch enthält die Vorlage Massnahmen, deren Auswirkungen auf die Bauernfamilien der SBV prüfen muss. So will der Bundesrat beispielsweise gewisse Direktzahlungsbeiträge nicht mehr massnahmenorientiert, sondern ergebnisorientiert ausbezahlen. Weiter sieht der Vorschlag vor, die Grundanforderungen zum Erhalt von Direktzahlungen zu erhöhen und die Rahmenbedingungen auf dem Markt für die Bauernfamilien zu verbessern. Der SBV wird insbesondere prüfen, inwieweit der Vorschlag seinen Zielen gerecht wird. Hier stehen eine bessere Wertschöpfung und Wirtschaftlichkeit der Betriebe über geeignete Rahmenbedingungen auf dem Markt, die administrative Vereinfachung sowie die Stärkung der Produktionsfähigkeit im Vordergrund. Dazu hat auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats fünf Massnahmen im Bereich Markt definiert, die Bestandteile der nächsten Agrarpolitik sein müssen. Die Digitalisierung soll in erster Linie dazu dienen, eine administrative Vereinfachung zu erreichen.
Längere Zeithorizonte für mehr Stabilität
Zudem braucht es für ein nachhaltiges System und die Investitionssicherheit der Bauernfamilien eine gewisse Stabilität. Deshalb fordert der SBV, dass die nächste Agrarpolitik im Grundsatz für 12 Jahre in Kraft bleibt. Der SBV wird seine Stellungnahme mit seinen Mitgliedorganisationen absprechen und eine interne Vernehmlassung durchführen. Die definitive Version wird die Landwirtschaftskammer am 11. Dezember 2026 verabschieden.
Rückfragen
Loïc Bardet
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Telefon079 718 01 88
E-Mail loic.bardet@sbv-usp.ch
Michelle Schenk-Wyss
Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft
Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch